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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95   

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VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95 (https://dejure.org/1995,6792)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 (https://dejure.org/1995,6792)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 13 S 1805/95 (https://dejure.org/1995,6792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellungsklage zur Deutscheneigenschaft iSd GG Art 116 Abs 1 - keine Subsidiarität zur Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Damit kann die Klägerin entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht auf eine Verpflichtungsklage verwiesen werden (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.10.1970, BVerwGE 36, 179, 182).

    Dies gilt um so mehr, da davon auszugehen ist, daß die Beklagte einem Feststellungsurteil des Senats Folge geben würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1970, a.a.O., S. 181).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Denn das Ergebnis der Prüfung der Deutscheneigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die der Erteilung des Ausweises vorausgeht, stellt lediglich den Grund für die Erteilung des Ausweises dar, ist aber nicht im Sinne einer verbindlichen feststellenden Regelung Inhalt der Bescheinigung und führt folglich nicht zu einer entsprechenden Bindungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.5.1985, BVerwGE 71, 309, 316; Hailbronner/Renner, StAngR § 39 RuStAG, Anm. 6).

    Danach setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 21.5.1985 a.a.O. und vom 15.1.1970, BVerwGE 35, 16) dargelegt hat, der ständige Aufenthalt an einem bestimmten Ort in objektiver Hinsicht eine Niederlassung in dem Sinne voraus, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Ort der Aufenthaltsnahme begründet wird.

  • BVerwG, 15.01.1970 - III C 135.68

    Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes mit dem Verlassen des Wohnortes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Danach setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 21.5.1985 a.a.O. und vom 15.1.1970, BVerwGE 35, 16) dargelegt hat, der ständige Aufenthalt an einem bestimmten Ort in objektiver Hinsicht eine Niederlassung in dem Sinne voraus, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Ort der Aufenthaltsnahme begründet wird.
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 181, worauf die Beklagte in ihrem Bescheid zu Recht Bezug genommen hat, dargelegt hat, ist Voraussetzung für den Erwerb der Deutscheneigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zunächst das Bestehen einer Ehe und die Aufnahme des nicht-deutschen Ehegatten sowie sodann, daß der vertriebene Volksdeutsche, von dem der nicht-deutsche Ehegatte seinen Status nach Art. 116 Abs. 1 GG ableitet, ebenfalls in Deutschland Aufnahme gefunden hat und sich dort beim Nachzug seines Ehegatten ständig aufhält.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    So müssen sich die Klägerinnen nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, a.a.O.; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999, 13 S 2574/96 -, so auch Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).
  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1421/00

    Deutsche Staatsbürgerschaft eines von einem Statusdeutschen adoptierten

    Bei einem Verpflichtungsurteil würde aber die Staatsangehörigkeit der Klägerin nur als Vorfrage für die Erteilung eines Ausweises geprüft und nähme nicht an der Rechtskraft des Urteils teil; bei einer Feststellungsklage dagegen bildet die Frage der Staatsangehörigkeit als das eigentliche Anliegen der Klägerin den der Rechtskraft zugänglichen Gegenstand des Rechtsstreits (BVerwG, Urt. vom 21.05.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 13 S 1805/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Insbesondere schließt die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status der Kläger - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.2.1996 - 1 B 6.96 - Senatsurteil vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01

    Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge

    So müssen sich die Kläger nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 - ebenso Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 313/97

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Entgegen der Auffassung des Beklagten schließt insbesondere die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status der Klägerin - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Insbesondere schließt die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status des Klägers - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95).
  • VG Karlsruhe, 21.07.2004 - 6 K 1197/02

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Vertriebenenbehörde nach § 15 Abs 2 S 1

    Das auf Feststellung der Eigenschaft der Klägerin als Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gerichtete Klagebegehren ist gem. § 43 VwGO zulässig, nachdem der Beklagte diese Rechtsstellung der Klägerin bestreitet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - VGHBW-Ls 1995, Beilage 12, B 1; Bay.VGH, Urt. v. 10.10.1998 - 5 B 97.2727 - EZAR 280 Nr. 3).
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