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LG Stuttgart, 07.10.2008 - 13 S 189/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Girovertrag: Beweislast bei Auszahlung durch einen Geldausgabeautomaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der Beweislast hinsichtlich behaupteter Fehlfunktionen eines Geldausgabeautomaten für einen fehlerfreien Auszahlungsvorgang und für die Erfüllung des unregelmäßigen Verwahrungsanspruchs; Anforderungen an die erfolgreiche Führung des Beweises ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bank trägt Beweislast für ordnungsgemäße Automatenauszahlung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beweislast bei Auszahlung durch einen Geldausgabeautomaten
Verfahrensgang
- AG Waiblingen, 28.05.2008 - 9 C 148/08
- LG Stuttgart, 07.10.2008 - 13 S 189/08
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1407
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1995 - XI ZR 263/94
Eintritt des Nacherben in ein vom Vorerben vorgeführtes Girovertragsverhältnis …
Auszug aus LG Stuttgart, 07.10.2008 - 13 S 189/08
Ein solches Girokontoguthaben stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen jederzeit einforderbaren Anspruch aus unregelmäßiger Verwahrung gem. § 700 Abs. 1 i.V.m. §§ 488 ff. BGB n. F. dar (BGHZ 131, 60 ff. = NJW 1996, 190 f. m.w.N. [zu § 700 Abs. 1 i.V.m. §§ 607 ff. BGB a. F.];… Sprau in: Palandt, BGB, 67. Auflage, § 676f Rn. 8 und § 700 Rn. 1).
- AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15
Kreditinstitut trägt Beweislast für fehlerfreien Auszahlungsvorgang am …
Die Beklagte bedarf als Bank für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldausgabeautomaten keiner entsprechenden Beweiserleichterung (Dazu LG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2008 - 13 S 189/08, AG Schöneberg, Urteil vom 29.01.2004 - 9 C 123/03, NJW-RR 2004, 1277).