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   VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21   

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https://dejure.org/2021,46908
VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21 (https://dejure.org/2021,46908)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2021 - 13 S 2350/21 (https://dejure.org/2021,46908)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2021 - 13 S 2350/21 (https://dejure.org/2021,46908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Verstoß, Trennungsbot

  • openjur.de
  • bussgeldsiegen.de

    Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung - erstmaliger Verstoß - Trennungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Erstmaliger Verstoß eines Gelegenheitskonsumenten, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Eignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41).

    Mit der Entscheidung des Betroffenen, ein von ihm gefordertes Fahreignungsgutachten nicht vorzulegen, ist auch bereits die Entscheidung über eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorgezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O. Rn. 37).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung ist der Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O. Rn. 14).

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O. Rn. 21).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
    aa) Aus dem Wortlaut von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV ("Die Beibringung ... kann angeordnet werden ...") ergibt sich, dass die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in dem dort angeführten Fall der gelegentlichen Einnahme von Cannabis im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht (ebenso ohne nähere Problematisierung BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 45; BayVGH, Beschlüsse vom 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 23 ff. und vom 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 19 ff.).

    Des Weiteren hat die Fahrerlaubnisbehörde in der Gutachtensanordnung nicht hinreichend in den Blick genommen, dass bei dem Antragsteller anlässlich der Fahrt am 02.03.2020 lediglich eine THC-Konzentration von 0, 9 ng/ml festgestellt und damit der maßgebliche Risikogrenzwert, oberhalb dessen von einer wirkstoffbedingten Gefährdung des Straßenverkehrs ausgegangen werden kann, nicht erreicht wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
    aa) Aus dem Wortlaut von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV ("Die Beibringung ... kann angeordnet werden ...") ergibt sich, dass die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in dem dort angeführten Fall der gelegentlichen Einnahme von Cannabis im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht (ebenso ohne nähere Problematisierung BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 45; BayVGH, Beschlüsse vom 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 23 ff. und vom 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02

    Alter; Anordnung; Beibringung; Cannabis; Cannabiskonsum; Drogen; Eignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
    Nicht zu folgen vermag der Senat daher der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.11.2002 - 12 ME 700/02 - juris Rn. 9), wonach es sich bei der Entscheidung über die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nicht um eine Ermessensentscheidung handele, sondern es um ein Tätigwerden der Behörde im Rahmen einer Ermächtigung gehe, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, zu der sie dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, auch zugleich verpflichtet sein soll (ähnlich Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 14 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
    aa) Aus dem Wortlaut von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV ("Die Beibringung ... kann angeordnet werden ...") ergibt sich, dass die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in dem dort angeführten Fall der gelegentlichen Einnahme von Cannabis im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht (ebenso ohne nähere Problematisierung BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 45; BayVGH, Beschlüsse vom 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 23 ff. und vom 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 11 CS 17.1850

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verstoß gegen das Trennungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
    So geht etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 08.11.2017 - 11 CS 17.1850 - juris Rn. 12) davon aus, dass bei einer Fahrt unter deutlicher Einwirkung von Cannabis vieles dafür spreche, dass der Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung eingeschränkt sei.
  • VG Freiburg, 23.06.2022 - A 7 K 2897/21

    Rücknahme subsidiären Schutzes wegen einer schweren Straftat;

    Gegen einen solchen einmaligen "Ausrutscher" spricht der im ärztlichen Befundbericht (GAS X) angegebenen THC-COOH-Wert von 96 ng/ml (umgerechnet); jedenfalls ist nach neuerer naturwissenschaftlicher Erkenntnis dem Überschreiten einer THC-COOH -Konzentration von 100 ng/ml - damit nur geringfügig über dem beim Kläger gemessenen Wert - eine indizielle Bedeutung für einen häufigeren bis regelmäßigen Konsum von Cannabis zuzumessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.09.2021 - 13 S 2350/21 -, juris).
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