Rechtsprechung
LG Duisburg, 28.02.2012 - 13 S 243/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Schlüsseldienst und den Containerdienst wegen nicht erfolgter Rückgabe und Räumung der Wohnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verbotene Eigenmacht des Vermieters
- rabüro.de
Vertragsklausel, die Vermieter bei Verletzung der Räumungspflicht zur Öffnung der Wohnung berechtigt, ist nichtig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Schlüsseldienst und den Containerdienst wegen nicht erfolgter Rückgabe und Räumung der Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietausfallschaden trotz Räumung ohne Räumungstitel?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mieter kann haften, wenn er schuldhaft seine Pflicht zur Räumung der Wohnung verletzt hat
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 08.11.2011 - 32 C 1351/11
- LG Duisburg, 28.02.2012 - 13 S 243/11
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 550
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus LG Duisburg, 28.02.2012 - 13 S 243/11
Zutreffend ist zunächst, dass die Räumung einer Mietwohnung seitens des Vermieters grundsätzlich verbotene Eigenmacht darstellt, wenn ihr kein Räumungstitel zu Grunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, zitiert nach juris = NJW 2010, 3434;… Schmidt-Futterer, a.a.O., § 546, Rn. 115 m.w.N.).Aus der Entscheidung des BGH vom 14.07.2010 (VIII ZR 45/09) ergibt sich, dass § 858 Abs. 1 BGB über die Vorschrift des § 242 BGB eine Einschränkung erfahren kann, wenn der Mieter sich treuwidrig verhalten hat (…Rn. 11 des BGH-Urteils bei juris).
- BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05
Begriff des Verhandelns
Auszug aus LG Duisburg, 28.02.2012 - 13 S 243/11
Nach der Rechtsprechung des BGH genügt für ein Verhandeln jeder Meinungsaustausch zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2006, VII ZR 194/05, Rn. 10, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 20.12.1991 - 30 U 93/91
Auszug aus LG Duisburg, 28.02.2012 - 13 S 243/11
Denn diese Vertragsbestimmung ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gem. § 307 BGB unwirksam (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1992, 502).