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   VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99   

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VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99 (https://dejure.org/2000,2330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.05.2000 - 13 S 2456/99 (https://dejure.org/2000,2330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 13 S 2456/99 (https://dejure.org/2000,2330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 8 Abs. 2, 30 Abs. 3 u. 4, 55 Abs. 2, 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; § 123 VwGO
    Ausländerrecht/Ausweisung/Duldung/familiäre Lebensgemeinschaft/Sorgerecht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 8 Abs. 2, 30 Abs. 3 u. 4, 55 Abs. 2, 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; § 123 VwGO
    Ausländerrecht/Ausweisung/Duldung/familiäre Lebensgemeinschaft/Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, Beilage Nr. 10, 113
  • NJ 2000, 665
  • FamRZ 2001, 420
  • DVBl 2000, 1549
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Entsprechend gilt dies im Hinblick auf Art. 8 EMRK, der keinen weitergehenden Schutz vermittelt, soweit sich sein Anwendungsbereich mit dem des Art. 6 GG deckt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = InfAuslR 1998, 213).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung in der Form der Beistandsgemeinschaft gekennzeichnet, in der den Familienangehörigen dauernde Hilfe und Unterstützung zuteil wird; in Bezug auf die in der Familie lebenden minderjährigen und heranwachsenden Kinder hat die Familie überdies die Funktion einer Erziehungsgemeinschaft, die von der elterlichen Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt wird (GK-AuslR, § 17 RdNr. 39 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

    Solche Anhaltspunkte können im Verhältnis zwischen einem Vater und seinem nichtehelichen Kind etwa in intensiven Kontakten, gemeinsam verbrachten Ferien, der Übernahme eines nicht unerheblichen Anteils an der Betreuung und der Erziehung des Kindes oder in sonstigen vergleichbaren Beistandsleistungen liegen, die geeignet sind, das Fehlen eines gemeinsamen Lebensmittelpunktes weitgehend auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Typischerweise wird daher in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegenstehen und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gem. § 55 Abs. 2 AuslG entsprochen werden können; vielmehr ist vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG ins Auge zu fassen (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 = NVwZ 1997, 1114).

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis dürfte auch nicht an den Regelversagungsgründen des § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AuslG scheitern; denn bei Unvereinbarkeit der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 GG rechtfertigt dies die Annahme eines Ausnahmefalls und damit eine Abweichung von den in Rede stehenden Regelversagungsgründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Der vorliegende Fall nötigt deshalb nicht zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, welche aufenthaltsrechtliche Bedeutung dem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht als solchem unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) zukommt (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.4.1999, NVwZ 2000, 105; Aufsätze von Dietz, InfAuslR 1999, 177, Laskowski/Albrecht, ZAR 1999, 100 und Kiehl, NVwZ 2000, 282).

    Es ist indes zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass selbst eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.8.1999, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts, den Antragsgegner zu verpflichten, von der Abschiebung einstweilen abzusehen, braucht sich der Antragsteller nicht verweisen zu lassen (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 18.2.1993, NVwZ-RR 1993, 666).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist einem Ausländer, der einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung hat, jedoch nicht zumutbar (Senatsbeschluss vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).
  • OVG Hamburg, 28.04.1999 - 4 Bs 92/99

    Rechtsfolgen einer Neuregelung der elterlichen Sorge durch das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Der vorliegende Fall nötigt deshalb nicht zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, welche aufenthaltsrechtliche Bedeutung dem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht als solchem unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) zukommt (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.4.1999, NVwZ 2000, 105; Aufsätze von Dietz, InfAuslR 1999, 177, Laskowski/Albrecht, ZAR 1999, 100 und Kiehl, NVwZ 2000, 282).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    1999, 97 [98]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [396]; VGH BW, B. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 [690]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft regelmäßig eine neue Situation eintritt, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur bewirkt und damit zu einer Neubeurteilung und -bewertung zwingt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60] m.w.N.; siehe auch VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [397]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41]; OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R 1/06 - Juris; VG Wiesbaden, B. v. 19.11.2003 - 8 G 1975/03.

    Insbesondere ist zu beachten, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60]; siehe auch VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [397]; BayVGH, B. v. 2.7.1999 - 10 CE 99.968 -, NVwZ-Beil.

    Typischerweise wird daher in Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegen stehen und die Abschiebung daher aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG entsprochen werden können; vielmehr ist in diesen Fällen grundsätzlich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (s. hierzu näher unter 3.) ins Auge zu fassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 [43 f.]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 jeweils zu § 30 Abs. 3 AuslG 1990).

    Hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht zu Recht bereits im Eilverfahren problematisierten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 [43 f.]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 jeweils zu § 30 Abs. 3 AuslG 1990) ist auf Folgendes hinzuweisen:.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

    Die Antragsteller müssen sich daher nicht auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts verweisen lassen, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, von der Abschiebung einstweilen abzusehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395 = EZAR 020 Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2004 - 13 S 990/04

    Abschiebungshindernis des mitsorgeberechtigten Vaters

    Der Antrag des Antragstellers beim Verwaltungsgericht, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen, ihn abzuschieben - ein Begehren, das der Antragsteller mit der Beschwerde weiterverfolgt -, war der Sache nach (s. §§ 88, 86 Abs. 3 VwGO) darauf gerichtet, den Antragsgegner im Weg der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Duldung zu verpflichten (s. dazu Beschlüsse des Senats vom 04.11.2003 - 13 S 2303/03 - und vom 02.05.2000 - 13 S 2456/99 -, EZAR 020 Nr. 14).

    Zwar kommt in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegensteht und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, in der Regel vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG an Stelle einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG in Betracht (siehe BVerwG, Urteil vom 04.06.1997 - 1 C 9.95 -, NVwZ 1997, S. 1114 und std. Rspr., siehe auch Senat, Beschluss vom 02.05.2000 - 13 S 2456/99 -, AuAS 2000, S. 158); vor Stellung eines Antrags auf Aufenthaltsbefugnis ist aber jedenfalls nach § 30 Abs. 4 AuslG der Besitz einer Duldung erforderlich, so dass der Ausländer zunächst darauf verwiesen ist, diese zu erstreiten.

    Was die Beziehungen zwischen einem Vater und seinem nichtehelichen Kind angeht, so werden auch sie vom Schutzbereich beider Vorschriften umfasst; zwischenzeitlich ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den im Beschluss des Senats vom 02.05.2000 (a.a.O., m.w.N.) dargestellten Stand noch hinausgegangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6

    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).

    Um eine solche zugespitzte Situation handelt es sich im vorliegenden Fall aber nicht, so dass sich - mit Blick auf den besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG - eine zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs gebotene Kontrollüberlegung erübrigt, ob eine (nunmehr verfügte) Ausweisung unter Berücksichtigung des Familienschutzes Bestand haben könnte (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 2.5.2000, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausreisehindernis; Abschiebungshindernis;

    Die Interessenabwägung bei einer solchen Fallgestaltung muss die Frage einbeziehen, ob im Zeitpunkt der Beurteilung eine (erneute) Ausweisung in rechtlich fehlerfreier Weise ergehen könnte (i. A. an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395).

    Dies folgt sowohl aus der Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände sowie daraus, dass die sich im Verlaufe der letzten anderthalb Jahre - seit der Entlassung des Antragstellers aus der Strafhaft - entwickelte intensivere Beziehung zu seinem Sohn im Ausweisungsverfahren noch keine Berücksichtigung finden konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395 = EzAR 020 Nr. 14).

    Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen - im Blick auf die ausländerrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für eine Ausweisung (vgl. §§ 53 ff. AufenthG) - kommt ein Abschiebungsschutz nach Art. 6 GG nur in Betracht, wenn zum jetzigen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine (nunmehr verfügte) Ausweisung unter Berücksichtigung des Familienschutzes keinen Bestand haben könnte, soweit nach der maßgebenden Rechtsgrundlage dafür Raum ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Der von ihr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache (vorläufig) vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63; Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/ Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihr daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Der von den Antragstellern auch in der Hauptsache geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache - im vorliegenden Fall ohnehin nur vorläufig - vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63; Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihnen daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    In diesem Fall kann eine Duldung wegen eines rechtlichen Abschiebungshindernisses nach § 55 Abs. 2 AuslG in Betracht kommen, die auch bei Fortwirken der Ausweisung langfristig in eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG münden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395).

    Nur in einem solchen Fall haben die genannten Rechtsfolgen zurückzustehen und kann ausnahmsweise auf die Ausreise des Ausländers nach dieser Vorschrift verzichtet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.9.2001 - 10 S 1230/01 -, EZAR 039 Nr. 8; Beschluss vom 2.5.2000, a.a.O.; Urteil vom 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491; Urteil vom 13.6.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23; BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

    Dieses Begehren ist bei sachdienlicher Auslegung darauf gerichtet, den Antragsgegner zu 2. im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Duldung zu verpflichten (zur Unzulänglichkeit eines auf schlichtes Absehen von der Abschiebung gerichteten Begehrens vgl. Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395).
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei

    so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2000 -13 S 2456/99-, InfAuslR 2000, 395, m.w.N.

    etwa BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 -2 BvR 1523/99-, NVwZ 2000, 59; BVerfG, Beschluss vom 30.01.2002 -2 BvR 231/00-, InfAuslR 2002, 171; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2004 -2 BvR 1001/04-, InfAuslR 2005, 48; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 -2 BvR 1001/04-, InfAuslR 2006, 122, m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006 -2 BvR 1935/05-, NVwZ 2006, 682; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2004 -13 S 990/04-, InfAuslR 2004, 289, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2000 -13 S 2456/99-, InfAuslR 2000, 395.

  • VG Sigmaringen, 04.08.2008 - 8 K 1001/08

    Verdacht mißbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung zwecks Erlangung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2003 - 13 S 2685/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - besondere Härte -

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2001 - 11 S 1700/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten ausländischen Elternteil

  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; ausländischer Elternteil;

  • OVG Sachsen, 02.11.2004 - 3 BS 416/04

    Antrag nach § 123 VwGO

  • VG Gera, 14.01.2005 - 4 E 37/05

    Ausländerrecht ; Abschiebung; Ausweisung; Bestandskraft; Rechtskraft; Familie;

  • VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Familienschutz

  • VG Stuttgart, 05.01.2007 - 11 K 2421/06

    Abschiebungsverbot infolge einer erheblicher Gesundheitsgefahr.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 13 S 2563/00

    Ausweisung - unterbliebene Anhörung

  • VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04

    Keine Duldung bei nur familiärer Lebensgemeinschaft

  • VG Stuttgart, 21.06.2004 - 10 K 2200/04

    Verlöbnis und lediglich beabsichtigte Eheschließung kein Abschiebhindernis

  • VG Hamburg, 22.10.2001 - 22 VG 2255/01

    Sichtvermerkverfahren für ausländischen Vater

  • VG Stuttgart, 12.12.2006 - 6 K 4464/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

  • VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03

    Ausweisungsinteresse vor familiärer Bindung eines Vaters zu nichtehelichem Kind

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