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   VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91   

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VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91 (https://dejure.org/1991,2796)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 (https://dejure.org/1991,2796)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 1991 - 13 S 2481/91 (https://dejure.org/1991,2796)
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Wegen sexueller Übergriffe verurteilter Italiener

§ 50 Abs. 2 AuslG, die Frist des § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG kann auch in die Zeit der Haft fallen (freiwillige Ausreise muß nicht ermöglicht werden)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebung eines EG-Ausländers aus der Haft; Absehen von Abschiebungsandrohung; Ankündigung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 382 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 153
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83

    Voraussetzungen für die Androhung der Abschiebung - Überwachung der Ausreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91
    Auch wenn in den Fällen des § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG n.F. von einer Fristsetzung (die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gibt) abgesehen werden kann, besteht freilich ein Bedürfnis des betroffenen Ausländers, rechtzeitig zu erfahren, daß und zu welchem Zeitpunkt er seine Abschiebung zu erwarten hat, um gegebenenfalls Rechtsbehelfe einlegen, Abschiebungshindernisse geltend machen und -- soweit das aus der Haft heraus möglich ist -- seine Angelegenheiten in der Bundesrepublik Deutschland regeln zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.8.1986, Buchholz 402.24 § 13 AuslG, Nr. 8 = NVwZ 1987, 57; Urteil vom 12.6.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG, Nr. 65 = NJW 1979, 2486 = DÖV 1980, 455).

    Sie hat die Anordnung der Abschiebung unmittelbar nach der Haftentlassung damit begründet, es sei nicht hinreichend sicher, daß der Antragsteller keine weiteren Straftaten mehr im Bundesgebiet begehe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.8.1986, Buchholz 402.24 § 13 AuslG, Nr. 8 = NVwZ 1987, 57).

  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91
    Auch wenn in den Fällen des § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG n.F. von einer Fristsetzung (die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gibt) abgesehen werden kann, besteht freilich ein Bedürfnis des betroffenen Ausländers, rechtzeitig zu erfahren, daß und zu welchem Zeitpunkt er seine Abschiebung zu erwarten hat, um gegebenenfalls Rechtsbehelfe einlegen, Abschiebungshindernisse geltend machen und -- soweit das aus der Haft heraus möglich ist -- seine Angelegenheiten in der Bundesrepublik Deutschland regeln zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.8.1986, Buchholz 402.24 § 13 AuslG, Nr. 8 = NVwZ 1987, 57; Urteil vom 12.6.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG, Nr. 65 = NJW 1979, 2486 = DÖV 1980, 455).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12.6.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG, Nr. 65 = NJW 1979, 2486 = DÖV 1980, 455) ist davon auszugehen, daß diese Vorschrift rechtliche Anforderungen an die Ausweisungsverfügung stellt und nicht nur eine für die Rechtmäßigkeit der Verfügung unbeachtliche Voraussetzung des Vollzuges der Ausweisung regelt.

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91
    Auch im Falle eines EG-Staatsangehörigen sind die Ausländerbehörden nicht gehindert, trotz einer solchen Maßnahme eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr anzunehmen (BVerwG, Beschluß vom 29.8.1984, VBlBW 1985, 253).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1979 - IV A 797/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91
    Die in § 12 Abs. 7 Satz 2 AufenthG/EWG n.F. genannten Fristen dürfen auch in dringenden Fällen nur verkürzt werden, sind jedoch -- vom Fall des freiwilligen Verzichts etwa im Rahmen der Anwendung des § 456 a StPO abgesehen -- im Hinblick auf den Schutzzweck des § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG n.F.nicht vollkommen entbehrlich, und zwar selbst dann nicht, wenn eine Abschiebungsandrohung nach § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG n.F. ausnahmsweise unterbleiben kann (ebenso wie das BVerwG in dem zitierten Urteil vom 12.6.1979 und in Anschluß an dieses: OVG Münster, Beschluß vom 4.11.1980, DÖV 1982, 44 -- nur Leitsatz --, unter Aufgabe seines noch im Urteil vom 16.8.1979 -- IV A 797/79 -- vertretenen gegenteiligen Standpunktes; Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O., § 12 AufenthG/EWG, Rdnr. 32; anderer Ansicht der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.1976 -- I 544/76 --).
  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 10 K 2573/20

    Feststellung des Verlusts eines Freizügigkeitsrechts; Abschiebungsandrohung und

    Daraus folgt, dass dem Antragsteller - zwingend - eine Ausreisefrist zu setzen ist (vgl. Epe, in: GK-AufenthG, § 7 FreizügG/EU [38. Lieferung November 2009], Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1979 - I C 70.11 -, juris, Rn. 18 [zur Vorgängervorschrift § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. November 1991 - 13 S 2481/91 -, juris, Rn. 14 [zur Vorgängervorschrift § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG]).

    Es ist daher unschädlich, wenn die Ausreisefrist in die Zeit der Haft fällt (vgl. Epe, in: GK-AufenthG, § 7 FreizügG/EU [38. Lieferung November 2009], Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. November 1991 - 13 S 2481/91 -, juris, Rn. 14 [zur Vorgängervorschrift § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

    Der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 FreizügG/EU lässt sich nicht entnehmen, dass dem Unionsbürger oder seinen Familienangehörigen in jedem Falle Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gegeben werden muss (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 -, juris Rn. 14 [zur Vorgängervorschrift § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG]).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04

    Ausweisung eines ungarischen Staatsangehörigen; zwischenzeitlicher Beitritt

    Diese - auf den Antragsteller trotz seiner Arbeitslosigkeit seit 2002 nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsG/EWG wohl anwendbare Vorschrift (s. dazu Hailbronner, Ausländerrecht, RN 21 zu § 1 AufenthaltsG/EWG und Jakober/Welte, a.a.O., RN 27 zum Beitrittsvertrag, vgl. auch § 3 Abs. 3 S. 2 AufenthaltsG/EWG und Kloesel/Christ a.a.O., RN 7 zu § 3) - stellt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 12.06.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65), Anforderungen an die Ausweisungsverfügung selbst und regelt nicht lediglich eine für die Rechtmäßigkeit der Verfügung unbeachtliche Vollzugsvoraussetzung (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 -, VBlBW 1992, S. 153, 155 und Beschluss vom 23.07.1996 - 13 S 219/96 -).
  • VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98

    D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende

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  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 13 S 456/93

    Ausländerrecht: besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 ;

    Die Abschiebungsanordnung entspricht der gesetzlichen Regelung des § 49 Abs. 1 und 2 in Verb. mit § 50 Abs. 2 AuslG (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 -).
  • VG Düsseldorf, 03.01.2001 - 24 L 3738/00

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln; Einreise eines

    Dass die tatsächliche Entfernung des Antragstellers aus dem Bundesgebiet nicht nur wegen des Umstandes, dass er in Haft sitzt, sondern auch aus gleichsam inhaltlichen Gründen der Überwachung bedarf, vgl. zu diesem Erfordernis: Beschlüsse des Gerichts vom 6. Oktober 1997 - 24 L 3798/97 - vom 15. November 2000 - 24 L 2341/00 - vom 16. November 2000 - 24 L 2655/00 - vom 21. Dezember 2000 - 24 L 2950/00 - Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. November 1991 - 13 S 2481/91 -, EZAR 044 Nr. 1 -, S. 4; Hailbronner, a.a.O., § 50 Rdnr. 21.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der

    Die Soll-Vorschrift des § 50 Abs. 1 AuslG enthält insoweit im Regelfall ein gesetzliches Handlungsgebot für die Ausländerbehörde, von dessen Einhaltung die Behörde nur in Ausnahmefällen absehen darf (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 - weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 50 Abs. 1 AuslG Nr. 1 = InfAuslR 1992, 158 = VBlBW 1992, 152).
  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 24 L 1412/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines im Bundesgebiet mehrfach

    Dass die tatsächliche Entfernung des Antragstellers aus dem Bundesgebiet nicht nur wegen des Umstandes, dass er in Haft sitzt, sondern auch aus gleichsam inhaltlichen Gründen der Überwachung bedarf, vgl. zu diesem Erfordernis: Beschlüsse des Gerichts vom 21. Dezember 2000 - 24 L 2950/00 - vom 3. Januar 2001 - 24 L 3738/00 - vom 4. Januar 2001 - 24 L 3284/00 - Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. November 1991 - 13 S 2481/91 -, EZAR 044 Nr. 1 -, S. 4; Hailbronner, a.a.O., § 50 Rdnr. 21.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - 11 S 1368/92

    Androhung der Abschiebung gegenüber einem Häftling

    Ein Absehen von der Androhung der Abschiebung ist daher nur ("soll") in Ausnahmefällen zulässig (weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 - Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht D 1, 1 § 50 Abs. 1 AuslG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 13 S 2244/93

    Zur Abschiebungsandrohung gegenüber einem Häftling - Überwachungsbedürftigkeit

    Er ist bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 50 Abs. 1 S. 1 AuslG das Absehen von einer Abschiebungsandrohung zumindest ausnahmsweise zuläßt, wenn der Ausländer nach § 49 Abs. 2 S. 1 AuslG aus der Haft abgeschoben werden soll und wenn ihm dies gem. § 50 Abs. 5 S. 2 AuslG unter Wahrung einer Mindestfrist von einer Woche angekündigt wird (vgl. die Beschl. des Senats v. 14.11.1991, VBlBW 1992, 153 u. v. 1.7.1993 - A 13 S 1135/93 -).
  • VGH Hessen, 05.03.1993 - 12 TG 205/93

    Erfordernis einer Abschiebungsandrohung für die Abschiebung nach Haftentlassung -

  • VG Freiburg, 25.10.2001 - 1 K 1016/01
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