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   LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21   

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LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21 (https://dejure.org/2021,22681)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2021 - 13 S 25/21 (https://dejure.org/2021,22681)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 13 S 25/21 (https://dejure.org/2021,22681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unfallversursacher muss auch Desinfektion nach Autoreparatur bezahlen

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall - Kosten für die Innenraumdesinfektion des Fahrzeugs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
    Unfallbedingter Schadensersatz: Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Desinfektionskosten als Schadensersatzposition

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Unfallversursacherin muss auch Desinfektion nach Autoreparatur bezahlen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer zahlt die Desinfektion nach einer Autoreparatur?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Corona bringt Anspruch des Geschädigten auf Fahrzeugdesinfektion nach Unfallreparatur

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    b) Der Kläger kann Ersatz der geltend gemachten Desinfektionskosten auch nicht nach den Grundsätzen des Werkstattrisikos geltend machen (anders LG Coburg, Urteil vom 28.05.2021, 33 S 10/21; LG Würzburg, Urteil vom 24.03.2021, 42 S 2276/20; AG Vaihingen, Urteil vom 29.06.2021, 1 C 129/21; Staudinger/Altun, Unfälle in Corona-Zeiten und Erstattung von Desinfektionskosten, NZV 2021, 169, 170).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob - wofür aus Sicht der Kammer einiges spricht - ein Ersatz nach diesen Grundsätzen bereits deshalb ausscheidet, weil die Klägerin die Reparaturrechnung nicht bezahlt hat (so LG Essen, Beschluss vom 27.07.2020, 13 S 97/19; AG Regensburg, Urteil vom 17.02.2021, 7 C 29/21; AG Sigmaringen, Urteil vom 28.06.2019, 2 C 501/18; Schäfer, jurisPR-VerkR 12/2021 Anm. 4; de Biasi, Der Fahrzeugschaden in Zeiten von Corona, NZV 2021, 113, 114; anders LG Coburg, Urteil vom 28.05.2021, 33 S 10/21; Staudinger/Altun, Unfälle in Corona-Zeiten und Erstattung von Desinfektionskosten, NZV 2021, 169).

    Die Versagung des Anspruchs führt zu keiner unangemessenen und mit § 249 BGB unvereinbaren Benachteiligung des Geschädigten (anders LG Coburg, Urteil vom 28.05.2021, 33 S 10/21 mit Blick auf Mühen und Risiken für den Geschädigten, wenn er sich gegen eine unberechtigte Forderung der Werkstatt wehren oder sich auf einen Rechtsstreit mit der Werkstatt einlassen muss).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Demzufolge besteht nach der Rechtsprechung zu überhöhten Sachverständigenkosten dann, wenn der Geschädigte tatsächliche Aufwände auf die Rechnung getätigt hat und diese Rechnung nicht erkennbar deutlich überhöht war oder evident nicht erforderliche Positionen enthielt, ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrags (BGH, Urteil vom 17.12.2019, VI ZR 315/18; Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15; Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13).

    Der tatsächliche Aufwand kann darin liegen, dass der Geschädigte die Rechnung bezahlt oder aber eine Verbindlichkeit zur Schadensbeseitigung eingeht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2019, VI ZR 315/18).

    Die Annahme einer Indizwirkung der Rechnung würde zudem wohl daran scheitern, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Beauftragung anwaltlich vertreten war (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2019, VI ZR 315/18).

  • LG Essen, 27.07.2020 - 13 S 97/19

    Indizwirkung des vom Geschädigten tatsächlich erbrachten Aufwands bei der

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob - wofür aus Sicht der Kammer einiges spricht - ein Ersatz nach diesen Grundsätzen bereits deshalb ausscheidet, weil die Klägerin die Reparaturrechnung nicht bezahlt hat (so LG Essen, Beschluss vom 27.07.2020, 13 S 97/19; AG Regensburg, Urteil vom 17.02.2021, 7 C 29/21; AG Sigmaringen, Urteil vom 28.06.2019, 2 C 501/18; Schäfer, jurisPR-VerkR 12/2021 Anm. 4; de Biasi, Der Fahrzeugschaden in Zeiten von Corona, NZV 2021, 113, 114; anders LG Coburg, Urteil vom 28.05.2021, 33 S 10/21; Staudinger/Altun, Unfälle in Corona-Zeiten und Erstattung von Desinfektionskosten, NZV 2021, 169).

    Dem Risiko, zwei Prozesse mit unterschiedlichem Ausgang führen zu müssen, kann er dadurch begegnen, dass er der Werkstatt den Streit verkündet (ebenso LG Essen, Beschluss vom 27.07.2020, 13 S 97/19).

  • OLG Naumburg, 07.11.2019 - 3 U 7/18

    Schadensersatzanspruch für unnötige Kfz-Werkstattkosten und Standgebühren

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören dabei grundsätzlich auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (OLG Magdeburg, Urteil vom 07.11.2019, 3 U 7/18).

    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn der Werkstatt ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, so dass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (OLG Magdeburg, Urteil vom 07.11.2019, 3 U 7/18).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Dies darf nicht zu Lasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, 9 U168/94).

    Es geht nicht um die Art der Ausführung der eigentlichen Reparatur und die Berechtigung einzelner hierbei anfallender Vergütungspositionen, es geht nicht um überhöhte Ansätze von Material oder Arbeitszeit oder eine unsachgemäße bzw. unwirtschaftliche Arbeitsweise (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73), sondern um eine eigenständige Leistung ohne unmittelbaren Zusammenhang zur technischen Durchführung der Reparatur.

  • BGH, 13.04.2021 - VI ZR 274/20

    Urteil zur Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    aa) Der Geschädigte darf vielmehr im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht besser gestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stehen würde (BGH, Urteil vom 13.04.2021, VI ZR 274/20).
  • AG Pforzheim, 02.12.2020 - 4 C 231/20

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Die Kammer hat bereits Zweifel, ob die Werkstatt dem Kunden allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen gesondert in Rechnung stellen kann (dies ebenfalls ablehnend AG Pforzheim, Urteil vom 02.12.2020, 4 C 231/20; Wenker, jurisPR-VerbrR 7/2021).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Demzufolge besteht nach der Rechtsprechung zu überhöhten Sachverständigenkosten dann, wenn der Geschädigte tatsächliche Aufwände auf die Rechnung getätigt hat und diese Rechnung nicht erkennbar deutlich überhöht war oder evident nicht erforderliche Positionen enthielt, ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrags (BGH, Urteil vom 17.12.2019, VI ZR 315/18; Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15; Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Der Schädiger trägt das Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1991, VI ZR 314/90).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21
    Die Bestimmung der "Erforderlichkeit" im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB hat auf die besonderen Umstände des Geschädigten, mitunter auch auf seine beschränkten Erkenntnismöglichkeiten Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 06.11.1973, VI ZR 27/73).
  • AG Regensburg, 17.02.2021 - 7 C 29/21

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der

  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein

  • AG Sigmaringen, 28.06.2019 - 2 C 501/18

    Kfz-Werkstatt - Rechtsstreit mit Kfz-Haftpflichtversicherung des

  • AG Wolfratshausen, 15.12.2020 - 1 C 687/20

    Unfallschadensregulierung, Werkstattkosten, Schutzmaßnahmen wegen des Coronavirus

  • AG Vaihingen/Enz, 29.06.2021 - 1 C 129/21

    Desinfektions- und Hygienekosten als erforderliche Wiederherstellungskosten nach

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

  • LG Würzburg, 24.03.2021 - 42 S 2276/20

    Reparaturkosten, Arbeitszeit, Berufung, Unfall, Herstellungsaufwand,

  • AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 4178/20

    Unfallschadenregulierung: Ersatz der Kosten für die Desinfektion

  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der

    Auch das Werkstatt- und Prognoserisiko treffe den Schädiger nur, wenn der Geschädigte die Reparaturrechnung bezahlt habe (vgl. LG Essen, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 13 S 97/19 -, juris; offenlassend LG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2021 - 13 S 25/21 -, juris).
  • LG Stuttgart, 23.09.2021 - 5 S 42/21

    Erstattung von coronabedingten Desinfektionskosten bei Kfz-Begutachtung durch

    Die Kammer schließt sich der von der 13. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart in der Sache 13 S 25/21 geäußerten Rechtsauffassung zu Desinfektionskosten im Rahmen einer unfallbedingten Fahrzeugreparatur an (LG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2021 - 13 S 25/21).

    Unabhängig davon, ob ein nennenswertes Risiko einer Schmierinfektion über Kontaktflächen objektiv besteht, wäre es für den Geschädigten eine über die bloße Lästigkeit hinausgehende Beeinträchtigung, wenn er das Fahrzeug ohne solche Maßnahmen entgegennehmen müsste (LG Stuttgart, Urteil v. 21.07.2021 - 13 S 25/21).

    Das eigene Fahrzeug ist ein Bereich der Privatsphäre, in dem die Empfindlichkeit hinsichtlich der hygienischen Verhältnisse und möglicher Kontaminationen von außen besonders hoch ist (LG Stuttgart, Urteil v. 21.07.2021 - 13 S 25/21).

    Vor dem Hintergrund der geringen Kosten ist eine Schätzung durch die Kammer ausreichend und der Ansatz einer Pauschale gut vertretbar (ebenso LG Stuttgart, Urteil v. 21.07.2021, 13 S 25/21).

  • AG Ludwigsburg, 05.11.2021 - 6 C 611/21

    Ersatzfähigkeit der Kosten für Pkw-Desinfektion, Probefahrt und Fahrzeugreinigung

    Der Schädiger trägt das sogenannte "Werkstatt- und Prognoserisiko", falls dem Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (allg. Meinung, vgl. nur BGH NJW 1992, 302, 304; OLG Naumburg, Urteil v. 07.11.2019, Az.: 3 U 7/18 Rn. 6 bei juris; LG Stuttgart, Urteil v. 21.07.2021, Az.: 13 S 25/21 Rn. 17 bei juris; OLG Hamm NZV 1995, 442, 443).

    Erweist sich die Reparatur ohne Schuld des Geschädigten dann teurer als gedacht, weil die Werkstatt überhöhte Sätze abrechnet, unwirtschaftlich arbeitet oder überflüssige Arbeiten durchführt, so hat der Schädiger auch diese Mehrkosten nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu ersetzen (vgl. nur BGH NJW 1975, 160, 161 Rn. 12 bei juris; LG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2019, Az.: 9 U 130/19; LG Stuttgart, Urteil v. 21.07.2021, a.a.O. Rn. 17 bei juris, LG Coburg, Urteil v. 28.05.2021, Az.: 32 S 7/21 Rn. 52 bei juris; OLG Magdeburg, Urteil v. 07.11.2019, Az.: 3 U 7/18).

    Sie erfolgten gerade nicht nur bei Gelegenheit der unfallbedingten Instandsetzungsarbeiten und sind auch nicht als eigenständige Leistung ohne unmittelbaren Zusammenhang zur technischen Durchführung der Reparatur einzustufen (a. A. LG Stuttgart, Urteil v. 21.07.2021, Az.: 13 S 25/21, Rn. 18 bei juris).

    Zum anderen divergiert dieses Urteil zu der genannten Rechtsfrage von der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2021 (Az.: 13 S 25/21, bei juris), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • LG Stade, 26.10.2022 - 4 S 30/22

    Taxi; Mietwagen; Regelgrenze; entgangener Gewinn; Mietwagenkosten bei

    Soweit etwa das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 21.07.2021 (Az. 13 S 25/21, BeckRS 2021, 19318; ebenso: LG Köln, Urt. v. 14.04.2021, Az. 9 S 77/19, BeckRS 2021, 15935 - nicht rechtskräftig; LG Essen, Beschl. v. 27.07.2020, Az. 13 S 97/19) die Auffassung vertritt, eine nicht bezahlte Reparaturrechnung entfalte keine "Indizwirkung" für die Erforderlichkeit der abgerechneten Positionen, übersieht die Entscheidung in diesem Seite 6/14 sie in dem vorgerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten bereits als gesonderte Position enthalten sind und der Reparaturauftrag, wie im vorliegenden Fall, entsprechend Sachverständigengutachten erteilt worden ist.

    Eine Differenzierung nach Kosten für eine Desinfektion bei Hereinnahme des Fahrzeugs und vor dessen Rückgabe (so LG Stuttgart, Urt. v. 21.07.2021, Az. 13 S 25/21, BeckRS 2021, 19318; Zwickel, MDR 2021, 845, 846) ist ebenfalls nicht angezeigt.

  • LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 13 S 133/21

    Erstattung der Corona-Desinfektionskosten im Zusammenhang mit einer

    c) Eine weitere Auffassung differenziert: die Kosten für die Desinfektion des Fahrzeugs bei dessen Hereinnahme sollen als Kosten des Arbeitsschutzes nicht erstattungsfähig sein, wohl aber die Kosten, die für die Desinfektion vor Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden anfallen (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2021 - 13 S 25/21 -, juris Rn. 8 ff.; AG Köln, Urteil vom 20. August 2021 - 263 C 54/21 -, juris Rn. 8 ff.; AG Bautzen, Urteil vom 16. September 2021 - 21 C 570/20 -, juris Rn. 35).
  • LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21

    Verkehrsunfall; Reparaturkosten; Desinfektion

    Die Kammer folgt insoweit nicht der Ansicht des LG Stuttgart im Urteil vom 21.07.2021 (Az. 13 S 25/21, r+s 2021, 543), wonach es in Zeiten der Covid-19-Pandemie für den Geschädigten eine über die bloße Lästigkeit hinausgehende Beeinträchtigung darstelle, wenn er das Fahrzeug ohne vorherige Desinfektion entgegennehmen müsste, da es sich bei dem eigenen Fahrzeug um einen Bereich der Privatsphäre handele, in dem die Empfindlichkeit hinsichtlich der hygienischen Verhältnisse und möglicher Kontaminationen von außen besonders hoch sei, und der Geschädigte nicht abschätzen könne, wie viele ihm unbekannte Mitarbeiter der Werkstatt sich in dem Fahrzeug wie lange aufgehalten oder Reparaturmaßnahmen vorgenommen haben.

    Auch ist trotz des geringen Streitwerts aufgrund des Massencharakters der hiermit verbundenen Fälle von hoher wirtschaftlicher Bedeutung (u.a. für die Versicherungswirtschaft) auszugehen (vgl. Burmann, Anmerkung zu LG Stuttgart, r+s 2021, 543).

  • AG Nördlingen, 21.03.2022 - 3 C 905/21
    Der Geschädigte und Kunde darf deshalb in der Regel erwarten, dass ständig genutzte Kontaktflächen wie das Lenkrad, die Schalthebel und der Türgriff nach Fertigstellung der Begutachtung desinfiziert werden (LG Stuttgart, Urt. v. 21.07.2021 - 13 S 25/21).

    b) Nach alledem ist festzustellen, dass Corona-Desinfektionskosten als (derzeit) nötige Begleitleistung, die ausschließlich im Interesse des Kunden erbracht wird, grundsätzlich vergütet werden muss (LG Stuttgart Urt. v. 21.07.2021 - 13 S 25/21; AG Wolfratshausen, Urt. v. 15.12.2020 - 1 C 687/20).

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 12.04.2022 - 7 C 505/21
    Insgesamt erscheinen Kosten in Höhe von etwa % der vorliegend tatsächlich abgerechneten Kosten und damit der zugesprochene Betrag angemessen (vgl. hierzu: LG Stuttgart Urt. v. 21.7.2021 - 13 S 25/21, COVuR 2021, 605, beckonline).

    Seite 5/8 er der Werkstatt den Streit verkündet (LG Stuttgart Urt. v. 21.7.2021 - 13 S 25/21, COVuR 2021, 605, beckonline, unter Verweis auf: LG Essen, Beschluss vom 27.7.2020, 13 8 97119).

  • AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Soweit etwa das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 21.07.2021 (Az. 13 S 25/21, BeckRS 2021, 19318; ebenso: LG Köln, Urt. v. 14.04.2021, Az. 9 S 77/19, BeckRS 2021, 15935 - nicht rechtskräftig; LG Essen, Beschl. v. 27.07.2020, Az. 13 S 97/19) die Auffassung vertritt, eine nicht bezahlte Reparaturrechnung entfalte keine "Indizwirkung" für die Erforderlichkeit der abgerechneten Positionen, übersieht die Entscheidung in diesem.

    Eine Differenzierung nach Kosten für eine Desinfektion bei Hereinnahme des Fahrzeugs und vor dessen Rückgabe (so LG Stuttgart, Urt. v. 21.07.2021, Az. 13 S 25/21, BeckRS 2021, 19318; Zwickel, MDR 2021, 845, 846) ist ebenfalls nicht angezeigt.

  • AG Eutin, 23.05.2022 - 25 C 515/21
    Teilweise wird vertreten, dass dies nicht der Fall sei (LG Stuttgart BeckRS 2021, 19318 Rn. 18; AG Hannover BeckRS 2021, 11083; AG Pforzheim, BeckRS 2020, 45887).

    Die Ansicht des LG Stuttgart (BeckRS 2021, 19318, Rn. 18), dass die Infektionsschutzkosten nicht als unmittelbarer Bestandteil der Reparaturarbeiten anzusehen seien und daher die Rechtsprechung des BGH zum Werkstattrisiko nicht anwendbar sei, überzeugt nicht.

  • AG Krefeld, 03.02.2022 - 6 C 152/21
  • LG Köln, 19.01.2022 - 13 S 91/21
  • AG Rastatt, 10.12.2021 - 3 C 216/21
  • LG Stade, 14.07.2022 - 4 S 27/21
  • AG Bonn, 10.01.2023 - 114 C 119/21

    Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf Parkplatz

  • LG Oldenburg, 13.01.2023 - 5 O 1501/22
  • AG Stuttgart, 17.12.2021 - 42 C 3408/21
  • AG Marbach, 07.02.2022 - 1 C 300/21
  • AG Nordenham, 19.11.2021 - 3 C 103/21
  • AG Nettetal, 27.01.2022 - 19 C 150/21
  • AG Köln, 11.04.2023 - 275 C 88/22
  • AG Karlsruhe, 01.02.2022 - 9 C 1085/21
  • AG Wangen, 14.04.2022 - 4 C 50/22
  • AG Frankfurt/Main, 30.08.2021 - 32 C 2106/21
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit der angesetzten Verteidigungskosten nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts der Vergewaltigung

  • lgko.justiz.rlp.de PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsanwaltskosten und Schmerzensgeld nach unberechtigtem Vergewaltigungsvorwurf?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz der Verteidigerkosten nach unberechtigtem Vergewaltigungsvorwurf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergewaltigung zu Unrecht angezeigt - Was sind mögliche Konsequenzen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu Unrecht Beschuldigter kann Anspruch auf Rechtsanwaltskosten und Schmerzensgeld nach falschem Vergewaltigungsvorwurf habe - Beklagte hat den Kläger bewusst der Wahrheit zuwider belastet

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