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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99   

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VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99 (https://dejure.org/2001,2431)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2001 - 13 S 2555/99 (https://dejure.org/2001,2431)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 13 S 2555/99 (https://dejure.org/2001,2431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb der Statusdeutscheneigenschaft im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz; Antrag auf Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Erklärungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 1; ; StAG § 7; ; StAG § 40a; ; BVFG § 4; ; BVFG § 27; ; BVFG § 100; ; RuStAÄndG 1974 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Vertriebenenrecht; Aussiedler und Spätaussiedler - Statusdeutscheneigenschaft, Erwerb, Staatsangehörigkeit, Spätaussiedler, Vertriebener, Abkömmling, Bescheinigung, Übergangsbestimmung, Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, Erklärungserwerb, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 441
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Erklärungserwerb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 ist in der Praxis anerkannt, dass bis zum 1.7.1992 wegen der fehlenden Freizügigkeit in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ein unverschuldetes Erklärungshindernis bestand (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25.9.2000 - 13 S 1152/00 -).

    Die Rechtsprechung geht ferner davon aus, dass ein Erklärungshindernis im Sinne des Art. 3 Abs. 7 Satz 1 RuStAÄndG 1974 auch dann gegeben ist, wenn eine falsche Auskunft erteilt worden ist oder der Betroffene aus sonstigen Gründen von der Unerheblichkeit der ehelichen Abstammung von einer Deutschen ausgehen durfte; Voraussetzung ist jedoch, dass er sich zuvor in geeigneter Weise über die Rechtslage informiert hat (BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341, 347; Senatsurteil vom 25.9.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Seit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 kann die Statusdeutscheneigenschaft i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG nicht mehr aufgrund einer ausländerrechtlichen Entscheidung, sondern nur noch im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz erworben werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, Senatsurteil vom 3.3.1999 - 13 S 1228/96 -).

    Der Senat hat bisher in seinen Entscheidungen die Auffassung vertreten (z.B. Senatsurteil vom 3.3.1999 - 13 S 1228/96 -), dass auch nach dem 31.12.1992 ein "Aufnahmefinden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG auch außerhalb des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz durch Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz möglich ist.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Denn gerade für die Fälle, in denen die Versagung eines Aufnahmebescheids durch das Bundesverwaltungsamt entsprechend der Regel, dass das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens im Herkunftsland abzuwarten ist (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG, "Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten"), eine besondere Härte bedeuten würde, sieht § 27 Abs. 2 BVFG die Möglichkeit der nachträglichen Erteilung des Aufnahmebescheids vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92-99).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2000 - 10 S 3032/98

    Entscheidungszuständigkeit für Aufenthaltsgenehmigung bzw Zuzugsgenehmigung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Denn einer ausländerrechtlichen Sonderbestimmung zum Zwecke der Familienzusammenführung bedarf es nicht mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 -1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.5.2000 - 10 S 3032/98 -).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00

    Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Denn einer ausländerrechtlichen Sonderbestimmung zum Zwecke der Familienzusammenführung bedarf es nicht mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 -1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.5.2000 - 10 S 3032/98 -).
  • Drs-Bund, 17.09.1999 - BT-Drs 14/1636
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Diese Senkung der Obergrenze diente nicht nur der finanziellen Entlastung des Bundeshaushalts (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/1636, S. 176 zu Art. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2000 - 2 A 2346/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Art. 116 Abs. 1 GG gewährt aber keinen Anspruch auf Aufnahme; ob auf diese ein Anspruch besteht, richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden einfachgesetzlichen Bestimmungen (Lübbe-Wolff, in: Dreier, Grundgesetz, Art. 116, Rn. 43; Silagi, ZAR 2000, 3; OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2000 - 2 A 2346/99 - Alexy, NVwZ 1993, 1171 unter Hinweis darauf, dass auch bei den parlamentarischen Beratungen zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz Einigkeit darüber bestanden habe, dass Art. 116 Abs. 1 GG einer Neuregelung des Aussiedlerzuzugs nicht entgegen stehe).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Eine einbürgerungsrechtliche Bedeutung kann der Antrag nur erlangen, wenn im Einzelfall besondere Umstände einen entsprechenden Erklärungsgehalt hinreichend deutlich werden lassen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17.7.1998 - 1 B 73.98 -, InfAuslR 1998, 504).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Insbesondere schließt die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status der Kläger - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.2.1996 - 1 B 6.96 - Senatsurteil vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 -).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99
    Die Rechtsprechung geht ferner davon aus, dass ein Erklärungshindernis im Sinne des Art. 3 Abs. 7 Satz 1 RuStAÄndG 1974 auch dann gegeben ist, wenn eine falsche Auskunft erteilt worden ist oder der Betroffene aus sonstigen Gründen von der Unerheblichkeit der ehelichen Abstammung von einer Deutschen ausgehen durfte; Voraussetzung ist jedoch, dass er sich zuvor in geeigneter Weise über die Rechtslage informiert hat (BVerwG, Urteil vom 24.10.1995, BVerwGE 99, 341, 347; Senatsurteil vom 25.9.2000, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95

    Feststellungsklage zur Deutscheneigenschaft iSd GG Art 116 Abs 1 - keine

  • BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96

    Staatsangehörigkeitsrecht - Begriff des "Deutschen" und der "Aufnahme" i.S. von

  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 C 6.96

    Erklärungserwerb; Optionsrecht; Erklärungsberechtigter; Erwerbserklärung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - A 13 S 2574/96

    Abschiebungsschutz in Bürgerkriegssituationen (hier: Liberia)

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Daraus hat auch der Einzelrichter geschlossen, für Ehegatten - wie hier - könne daher nichts anderes gelten (ebenso VGH Bad.-Wü., Beschl. v. 20.04.2007 - 13 S 380/07 - Urt. v. 26.06.2001 - 13 S 2555/99 -, EZAR 280 Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    So müssen sich die Klägerinnen nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, a.a.O.; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999, 13 S 2574/96 -, so auch Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).

    Für das "Aufnahme finden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG genügte jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -), grundsätzlich, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt war, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert werde (Senatsurteil vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 - BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).

    Die Aufnahme i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG setzt zudem seit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG n.F. voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.2001, NVwZ-RR 2002, 145; Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -), an der es hier fehlt.

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.516

    Staatsangehörigkeit, Erklärungserwerb, Statusdeutscher, Vertriebener,

    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und entsprechend der Handhabung in der Behördenpraxis ist davon auszugehen, dass wegen der fehlenden Freizügigkeit in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion - nur - bis zum 1. Juli 1992 ein unverschuldetes Erklärungshindernis bestanden hat (vgl. VGH Mannheim, U.v. 26.6.2001 - 13 S 2555/99, EzAR 280 Nr. 9, S. 3).

    Der erkennende Senat folgt insoweit der Auffassung des VGH Mannheim (U.v. 26.6.2001 - 13 S 2555/99, EZAR 280 Nr. 9), wonach dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz eine auf Kontingentierung, Kanalisierung und zahlenmäßige Beschränkung des Zuzugs von Aussiedlungswilligen ausgerichtete geschlossene Konzeption zugrunde liegt.

    Wenn der Gesetzgeber bei der Verschaffung der deutschen Staatsangehörigkeit für Statusdeutsche sämtliche Formen des Aufnahmefindens, die vor dem 1. August 1999 bestanden, berücksichtigen wollte und trotzdem nur den Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge in den Blick genommen hat, belegt dieser Umstand die Geschlossenheit der seit 1. Januar 1993 geltenden gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status auch für Abkömmlinge (VGH Mannheim, U.v. 26.6.2001 a.a.O. S. 9 f.).

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.1224

    Statusdeutscher; Aufnahme; Abkömmling; Vertriebener; Aussiedler; Spätaussiedler

    Der erkennende Senat folgt insoweit der Auffassung des VGH Mannheim (U.v. 26.6.2001 - 13 S 2555/99, EZAR 280 Nr. 9), wonach dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz eine auf Kontingentierung, Kanalisierung und zahlenmäßige Beschränkung des Zuzugs von Aussiedlungswilligen ausgerichtete geschlossene Konzeption zugrunde liegt.

    Wenn der Gesetzgeber bei der Verschaffung der deutschen Staatsangehörigkeit für Statusdeutsche sämtliche Formen des Aufnahmefindens, die vor dem 1. August 1999 bestanden, berücksichtigen wollte und trotzdem nur den Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge in den Blick genommen hat, belegt dieser Umstand die Geschlossenheit der seit 1. Januar 1993 geltenden gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status auch für Abkömmlinge (VGH Mannheim vom 26.6.2001 a.a.O. S. 9 f.).

  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1421/00

    Deutsche Staatsbürgerschaft eines von einem Statusdeutschen adoptierten

    Die Staatsangehörigkeit ist ein Statusrecht und damit ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001 - 13 S 2555/99 -).

    Zwar wäre hier eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, der den Status der Klägerin - deklaratorisch - bestätigt, grundsätzlich möglich (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

    Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht die als Verpflichtungsklage statthafte (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -, EZAR 280 Nr. 9) und auch im Übrigen zulässige Klage abgewiesen.
  • VG Karlsruhe, 21.07.2004 - 6 K 1197/02

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Vertriebenenbehörde nach § 15 Abs 2 S 1

    Ebenfalls ohne Erfolg wendet der Beklagte gegen eine Bindungswirkung von Entscheidungen nach § 15 Abs. 2 S. 1 BVFG ein, die Erteilung einer Bescheinigung nach dieser Vorschrift vermöge das seit Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21.12.1992 (BGBl. I, S. 2094) durch das Bundesvertriebenengesetz abschließend geregelte "Aufnahmefinden" im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.2001, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280 Nr. 9) nicht zu ersetzen.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein "Aufnahmefinden" außerhalb des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz nur für Spätaussiedler nach § 4 Abs. 1 und 2 BVFG oder auch für Angehörige im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2 BVFG ausgeschlossen ist (so wohl VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001, a.a.O.; offen gelassen BVerwG, Urt. v. 19.06.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

    Hierfür genügt - jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -) -, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01

    Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge

    So müssen sich die Kläger nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 - ebenso Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).
  • VG München, 08.07.2002 - M 25 K 00.823
    Diesbezüglich hat jedoch der VGH Baden-Württemberg mit für das Gericht überzeugender Begründung mit Urteil vom 26. Juni 2001 (Az.: 13 S 2555/99, EZAR 280 Nr. 9) rechtskräftig entschieden, dass seit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1. Januar 1993 die Statusdeutscheneigenschaft i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG nur noch im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz erworben werden kann, und dies sowohl für Spätaussiedler als auch für deren Abkömmlinge und Ehegatten gilt.
  • VG Freiburg, 26.05.2003 - 4 K 243/02

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Köln, 21.02.2002 - 10 K 3934/99

    Voraussetzungen des Vorliegens der Spätaussiedlereigenschaft; Ausgestaltung der

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