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   VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00   

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VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00 (https://dejure.org/2001,1738)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2001 - 13 S 2643/00 (https://dejure.org/2001,1738)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 (https://dejure.org/2001,1738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers mit einem minderjährigen deutschen Stiefkind aus einer früheren Ehe; Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Duldung; Bestehen einer aufenthaltsrechtlichen besonders schutzwürdigen familiären ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 6; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, Duldung, Abschiebungshindernis - Familiäre Lebensgemeinschaft, Stiefkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, Beilage Nr I 7, 94
  • VBlBW 2001, 416
  • DVBl 2001, 1011 (Ls.)
  • DÖV 2001, 921
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Entsprechend gilt dies im Hinblick auf Art. 8 EMRK, der keinen weitergehenden Schutz vermittelt, soweit sich - wie im vorliegenden Fall - sein Anwendungsbereich mit dem des Art. 6 GG deckt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung in der Form der Beistandsgemeinschaft gekennzeichnet, in der den Familienangehörigen dauernde Hilfe und Unterstützung zuteil wird; in Bezug auf die in der Familie lebenden minderjährigen und heranwachsenden Kinder hat die Familie überdies die Funktion einer Erziehungsgemeinschaft, die von der elterlichen Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt wird (GK-AuslR, § 17 RdNr. 39 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

    Solche Anhaltspunkte können im Verhältnis zwischen einem Stiefvater und seinem Stiefkind etwa in intensiven Kontakten, gemeinsam verbrachten Ferien, der Übernahme eines nicht unerheblichen Anteils an der Betreuung und der Erziehung des Kindes oder in sonstigen vergleichbaren Beistandsleistungen liegen, die geeignet sind, das Fehlen eines gemeinsamen Lebensmittelpunktes weitgehend auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Typischerweise wird daher in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegen stehen und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gemäß § 55 Abs. 2 AuslG entsprochen werden können; vielmehr ist vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG ins Auge zu fassen (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35).

    Im vorliegenden Fall dürfte zwar die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG auch rechtlich möglich sein; denn die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind offenbar erfüllt und die hier in Betracht zu ziehenden Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AuslG stehen der Erteilung nicht zwingend entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O., Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332).

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach diesen Vorschriften steht zwar bereits der besondere Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG entgegen, und grundsätzlich gebieten Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht die Freistellung von der Visumspflicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.1994, Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3; Urteil vom 18.6.1996, BVerwGE 101, 265).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei kleinen Kindern die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung "auf Null" hat der Antragsteller insoweit aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung "auf Null" hat der Antragsteller insoweit aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst sind auch die Beziehungen des Stiefvaters zu den aus einer früheren Ehe seiner Ehefrau stammenden Kindern; denn das verfassungsrechtliche Gebot, Ehe und Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern zu schützen, kann nicht davon abhängen, ob das Kind vom Ehemann seiner Mutter abstammt (vgl. BVerfG, Urteil vom 31.1.1989, BVerfGE 79, 256 ).
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Insoweit zieht das Verwaltungsgericht unzutreffende Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.1989 (NJW 1990, 895).
  • OVG Hamburg, 10.11.1997 - Bs VI 170/96

    Ausweisungsschutz; Familiäre Lebensgemeinschaft; Stiefkind;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Entscheidend ist, ob die Beziehung am Bild der im Normalfall auf Verwandtschaft beruhenden Familie orientiert ist (Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 RdNr. 25; so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 10.11.1997, InfAuslR 1998, 104).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
    Im vorliegenden Fall dürfte zwar die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG auch rechtlich möglich sein; denn die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind offenbar erfüllt und die hier in Betracht zu ziehenden Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AuslG stehen der Erteilung nicht zwingend entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O., Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332).
  • VG Düsseldorf, 10.09.1985 - 17 K 10419/85
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Diese hat unter der Geltung des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG entschieden, dass eine Abschiebung nicht nur dann rechtlich unmöglich ist, wenn ein Abschiebungsverbot nach § 51 AuslG oder ein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG vorliegt, sondern sich diese Unmöglichkeit auch aufgrund vorrangigen Rechts, namentlich der Grundrechte (z. B. mit Blick auf Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK), ergeben könne (BVerwG, Urteil vom 04.06.1997 - BVerwG 1 C 9.95 - NVwZ 1997, 1114; Hess. VGH, Beschluss vom 15.01.2002 - 7 TZ 3270/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2004 - 10 A 11717/03 - InfAuslR 2004, 294; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2010 - 17 A 2434/07

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Schutz von

    Demgemäß greift die weiter angeführte Entscheidung des Senats in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Beschluss vom 09. Mai 2000 - 17 B 622/00 -, juris Rn. 5 ff.; s.a. VG E. , Beschluss vom 11. März 2005 - 24 L 486/05 -, juris Rn. 26 ff.; anders in einem Fall mit deutschen Stiefkindern VGH BW, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, InfAuslR 2001, 283 ff. = juris (insb. Rn. 12 f.), der eine vergleichbare familiäre Situation zugrundelag, zu kurz.
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Die Frage, ob der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Form einer Duldung sicherungsfähig ist (wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache verneinend: Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 - NVwZ-RR 1993, 666; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 - zitiert nach Juris; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - VBlBW 2001, 228; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 - InfAuslR 2001, 387; OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 2, 21; jeweils zitiert nach Juris) kann somit offen bleiben (vgl. auch Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2002 - 3 EO 803/00 - m. w. N.).

    Gemessen an diesen Maßstäben, die auch weitere Oberverwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zu Grunde legen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5. Juli 1999 - 13 S 1101/99 - NVwZ 1999, Beilage Nr. 10, 97 = VBlBW 1999, 468, vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 19. April 2001 - 13 S 555/01 - InfAuslR 2001, 381; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. August 1991 - BS V 100/91 - HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01 .A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 13 ME 28/03 - InfAuslR 2003, 332; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 9 W 1/00 - sowie vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - InfAuslR 2001, 12; jeweils zitiert nach Juris), erscheint es bei summarischer Prüfung derzeit durchaus als möglich, dass jedenfalls eine solche eheliche Beistandsgemeinschaft besteht und daher ein zwingendes Abschiebungshindernis vorliegt.

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14; Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht; VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rdnr. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 17 ff. AuslG nicht vor, kann nicht ohne weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt oder gar dessen Legalisierung (über § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG) erreicht werden (vgl. Senatsurt. v. 2.12.1998 - 13 S 3120/96 - und Senatsbeschl. v. 29.3.2001 - 13 S 2643/00 -).

    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Diese grundrechtliche Schutzpflicht des Staates aus Art. 6 Abs. 1 GG im Hinblick auf die Gewährleistung der Eheschließungsfreiheit ist jedoch im Zusammenhang mit der - ebenfalls auf Art. 6 Abs. 1 GG beruhenden - Pflicht zu sehen, eine bereits geschlossene, bestehende Ehe und Familie eines Ausländers mit einem Deutschen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu berücksichtigen, wie dies regelmäßig durch eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Beendigung des Aufenthalts mit den entgegenstehenden privaten Belangen des Ausländers und seines Ehepartners nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen muss (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12.5.1987, BVerfGE 76, 1, 49 ff, vom 18.4.1989, BVerfGE 80, 81, 93, und vom 1.8.1996, InfAuslR 1996, 341 = NVwZ 1997, 479; BVerwG, Urteile vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296 = NVwZ 1997, 1119, vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35 = InfAuslR 1997, 355 = NVwZ 1997, 1114, vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 = InfAuslR 1998, 213 = NVwZ 1998, 742, und vom 11.8.2000, InfAuslR 2000, 483 = NVwZ 2000, 1422; auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.3.2001, InfAuslR 2001, 283 = VBlBW 2001, 416, vom 19.4.2001, VBlBW 2001, 415 = AuAS 2001, 122, und vom 16.5.2001 - 13 S 2539/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Diese hat nämlich auch schon zu § 30 Abs. 3 und Abs. 4 AuslG angenommen, dass in Einzelfällen ein Ausreisehindernis im Sinne dieser Vorschriften vorliegen und die Abschiebung aus (verfassungs-)rechtlichen Gründen z.B. mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK "unzumutbar" und damit "rechtlich unmöglich" sein könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997, - BVerwG 1 C 9.95 -, NVwZ 1997, 1114-1116, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2004, - 10 A 11717/03 -, InfAuslR 2004, 294, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2001, - 13 S 2643/00 -, InfAuslR 2001, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

    Er hätte es mit seiner Lebensgefährtin ohnehin in der Hand, durch die Schaffung eines Stiefkindverhältnisses für die Beziehung zu dem Kind im Rahmen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG den Schutz des Art. 6 GG zu erlangen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.3.2001 - 13 S 2643/00 -, InfAuslR 2001, 283).
  • VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Fortführung einer ehelichen

    Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (VGH Kassel, Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht; VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rdnr. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).
  • VG Münster, 25.11.2010 - 8 K 2604/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen Erforderlichkeit

    Bejahend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.3.2001 - 13 S 2643/00 -, juris, Rdn. 12; verneinend und auf den Einzelfall abstellend VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.3.2005 - 24 L 486/05 -, juris, Rdn. 34.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris, Rdn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.3.2001 - 13 S 2643/00 -, juris, Rdn. 13; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8.12.2009 - 18 B 1726/09.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01

    Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

  • VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01

    Sorgeberechtigter Ausländer; Abschiebungshindernis; Zumutbarkeit der Trennung von

  • VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03

    Ausweisung von Familienangehörigen; Duldung; Abschiebung

  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 104/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 CE 20.2680

    Keine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Beeinträchtigung der

  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17

    Duldung, Anspruch, Stiefkind; familiäre Lebensgemeinschaft

  • OVG Brandenburg, 06.08.2002 - 4 B 110/02

    D (A), Vietnamesen, Altfallregelung, Aufenthaltsbefugnis, Lebensunterhalt,

  • VG Freiburg, 10.12.2003 - A 4 K 11131/02

    Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs 6 AUslG 1990 - posttraumatische

  • OVG Sachsen, 06.06.2017 - 3 B 31/17

    Stiefkind, Familie, Trennung; Verlust, Arbeitsplatz, Betreuung

  • VG Osnabrück, 05.04.2005 - 5 A 595/04

    Aufenthaltserlaubnis; Kosovo; Roma

  • VG Berlin, 20.07.2011 - 29 L 94.11

    Aufenthaltsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, Familieneinheit, Schutz von Ehe und

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2005 - 13 S 1815/04

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Schutz von Ehe und Familie,

  • VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Familienschutz

  • VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 24 L 486/05

    D (A), Sierra Leoner, Kameruner, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Schutz

  • VG Dessau-Roßlau, 22.01.2008 - 3 A 273/06

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Bewährung, Strafrestaussetzung,

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