Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 26.08.1999

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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99 (https://dejure.org/2000,5601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2000 - 13 S 2740/99 (https://dejure.org/2000,5601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 13 S 2740/99 (https://dejure.org/2000,5601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bindungswirkung asylverfahrensrechtlicher Entscheidungen; Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 - Sozialhilfebedürftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer jugoslawischen Familie albanischer Volkszugehörigkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Schutz der Mitglieder einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft vor Abschiebung; Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Verfolgungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2001, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Liegt im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG (AuslG 1990) ein Ausnahmefall in Bezug auf den Regelversagungsgrund des Sozialhilfebezugs vor, kann die Frage der Vermeidbarkeit der Notlage durch zumutbare Anstrengungen des Ausländers oder seiner unterhaltspflichtigen nächsten Angehörigen mit Blick auf das dem Regelversagungsgrund ua zugrunde liegende staatliche Interesse an einer Verhinderung des Missbrauchs der Sozialhilfe ein Gesichtspunkt bei der Ermessensausübung sein (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, InfAuslR 1999, 191, 193).

    6 Abs. 1 GG schützt die Mitglieder einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft (Eltern und minderjährige Kinder) vor Abschiebung, solange es nicht nur vorübergehend unmöglich ist, diese außerhalb des Bundesgebietes fortzusetzen; nur ausnahmsweise können Gemeinwohlbelange von überragender Bedeutung den Schutz der Familie vor einer mit der Abschiebung einhergehenden Zerstörung ihrer Lebensgemeinschaft zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 C 12.99 -, InfAuslR 2000, 93, 95; Senatsurteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150f. und Senatsbeschlüsse vom 27.7.1995 - 13 S 3358/94 -, VBlBW 1996, 111, 114 und vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, VBlBW 1999, 468, 469; vgl. auch GK-AuslR, Bd. 1, § 31 RdNr. 23ff. m.w.N.).

    Damit verwirklichen sie zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG und § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332; Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., S. 150).

    Jedenfalls hinsichtlich des Regelversagungsgrundes des Sozialhilfebezuges folgt daraus, dass ihm nicht von vornherein ausschlaggebendes Gewicht gegenüber dem privaten Interesse der nächsten Familienangehörigen eines anerkannten Flüchtlings an einer Legalisierung ihres grundrechtlich geschützten Aufenthaltes zukommen kann (vgl. auch Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., und dazu BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999, a.a.O., S. 332f.).

    Nach allem kann dahingestellt bleiben, ob ein Ausnahmefall auch deshalb gegeben sein könnte, weil nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts hier der Bezug ergänzender Sozialhilfe im Hinblick darauf unvermeidlich ist, dass die Klägerin Ziff. 1 wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann und das Arbeitseinkommen des Ehemannes und Vaters der Kläger zur Deckung des Lebensunterhalts für die siebenköpfige Familie nicht ausreicht (in dieser Richtung Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1997, 1 S 103/96, InfAuslR 1998, 78, 80; insoweit offengelassen im Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O.).

    Es erscheint auch dem Senat fraglich, ob in einer solchen Situation das private Interesse an der Legalisierung des weiteren Aufenthalts von nicht absehbarer Dauer noch überwunden werden könnte (vgl. bereits Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O.).

    Immerhin stünde dem dann noch gegebenen öffentlichen Interesse, eine Aufenthaltsverfestigung (vgl. § 35 AuslG) trotz fehlender wirtschaftlicher Integration zu vermeiden, das gegenläufige öffentliche Interesse an einer funktionsgerechten Abgrenzung der Duldung von der Aufenthaltsbefugnis (vgl. Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., S. 193 m.w.N.) gegenüber.

    Im Urteil vom 17.12.1998 (a.a.O.) hat der Senat noch offengelassen, ob im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG die Vorwerfbarkeit des Sozialhilfebezugs bei gegebener Atypik als Ermessensgesichtspunkt in Betracht kommt.

  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Damit verwirklichen sie zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG und § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332; Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., S. 150).

    Jedenfalls hinsichtlich des Regelversagungsgrundes des Sozialhilfebezuges folgt daraus, dass ihm nicht von vornherein ausschlaggebendes Gewicht gegenüber dem privaten Interesse der nächsten Familienangehörigen eines anerkannten Flüchtlings an einer Legalisierung ihres grundrechtlich geschützten Aufenthaltes zukommen kann (vgl. auch Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., und dazu BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999, a.a.O., S. 332f.).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    6 Abs. 1 GG schützt die Mitglieder einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft (Eltern und minderjährige Kinder) vor Abschiebung, solange es nicht nur vorübergehend unmöglich ist, diese außerhalb des Bundesgebietes fortzusetzen; nur ausnahmsweise können Gemeinwohlbelange von überragender Bedeutung den Schutz der Familie vor einer mit der Abschiebung einhergehenden Zerstörung ihrer Lebensgemeinschaft zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 C 12.99 -, InfAuslR 2000, 93, 95; Senatsurteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150f. und Senatsbeschlüsse vom 27.7.1995 - 13 S 3358/94 -, VBlBW 1996, 111, 114 und vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, VBlBW 1999, 468, 469; vgl. auch GK-AuslR, Bd. 1, § 31 RdNr. 23ff. m.w.N.).

    Berücksichtigt werden können dagegen konkrete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Flüchtlingsstatus in absehbarer Zeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.1999, a.a.O., S. 94).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    6 Abs. 1 GG schützt die Mitglieder einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft (Eltern und minderjährige Kinder) vor Abschiebung, solange es nicht nur vorübergehend unmöglich ist, diese außerhalb des Bundesgebietes fortzusetzen; nur ausnahmsweise können Gemeinwohlbelange von überragender Bedeutung den Schutz der Familie vor einer mit der Abschiebung einhergehenden Zerstörung ihrer Lebensgemeinschaft zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 C 12.99 -, InfAuslR 2000, 93, 95; Senatsurteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150f. und Senatsbeschlüsse vom 27.7.1995 - 13 S 3358/94 -, VBlBW 1996, 111, 114 und vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, VBlBW 1999, 468, 469; vgl. auch GK-AuslR, Bd. 1, § 31 RdNr. 23ff. m.w.N.).

    Denn dem als Flüchtling nach § 51 Abs. 1 AuslG anerkannten Vater und Ehegatten der Kläger kann eine Rückkehr in den Verfolgerstaat ebenso wenig angesonnen werden wie es den Klägern zugemutet werden darf, die Zerstörung der bestehenden familiären Lebensgemeinschaft mit dem Flüchtling hinzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.7.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Das besondere Gewicht des Familienschutzes zeigt sich daran, dass die Rechtsposition der nächsten Angehörigen eines nach § 51 Abs. 1 AuslG anerkannten politisch Verfolgten gem. § 31 Abs. 1 i.V.m. § 30 AuslG - vorbehaltlich des Vorliegens besonderer Versagungsgründe - einem Rechtsanspruch auf Legalisierung ihres Aufenthaltes nahekommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 - 9 C 1.94 -, InfAuslR 95, 24, 27 unter Verweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.11.1993 - 13 A 2486/92.A -, NVwZ 1994, 602, 604f.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Ein Ausnahmefall ist unter anderem gegeben, wenn es mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen unvereinbar wäre, die Aufenthaltsgenehmigung allein wegen des Vorliegens eines Regelversagungsgrundes ohne konkrete Abwägung der Interessen zu versagen (BVerwG, Urteil vom 27.8.1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12, 17; st.Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1993 - 13 A 2486/92

    Gefahr einer Sippenhaft; Albanische Volkszugehörige; Kosovo; Gefahr der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Das besondere Gewicht des Familienschutzes zeigt sich daran, dass die Rechtsposition der nächsten Angehörigen eines nach § 51 Abs. 1 AuslG anerkannten politisch Verfolgten gem. § 31 Abs. 1 i.V.m. § 30 AuslG - vorbehaltlich des Vorliegens besonderer Versagungsgründe - einem Rechtsanspruch auf Legalisierung ihres Aufenthaltes nahekommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 - 9 C 1.94 -, InfAuslR 95, 24, 27 unter Verweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.11.1993 - 13 A 2486/92.A -, NVwZ 1994, 602, 604f.).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Regelversagungsgründe sind in das Ermessen nach dem ihnen nach der Entscheidung des Gesetzgebers zukommenden Gewicht einzubeziehen, ohne dass sie allerdings ein von vornherein ausschlaggebendes Gewicht hätten (BVerwG, Urteil vom 29.7.1993 - 1 C 25.93 -, BVerwGE 94, 35, 45).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist insoweit auch dann auf die Umstände zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abzustellen, wenn - wie hier - das Ermessen noch nicht ausgeübt worden ist (BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 23/94 -, InfAuslR 1997, 240, 241).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99
    Er will daher parallele Prüfungen anderer Behörden und zugleich sich widersprechende Entscheidungen zum Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft ausschließen (BVerwG, Urteil vom 21.1.1992 - 1 C 21/87 -, VBlBW 1992, 417, 418; zur Schutzfunktion des zentralen asylrechtlichen Statusverfahrens vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25.2.1981, BVerfGE 56, 216, 238, 242).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1997 - 1 S 103/96

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei längerfristiger Obdachlosigkeit bzw

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Die Beklagte war daher nicht berechtigt gewesen, davon abweichend die Flüchtlingseigenschaft aufgrund eigener Beurteilung zu verneinen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2000 - 13 S 2740/99 -, VBlBW 2001, 30 = InfAuslR 2001, 98).

    Berücksichtigt werden können in diesem Zusammenhang konkrete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Flüchtlingsstatus in absehbarer Zeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2000 - 13 S 2740/99 -, VBlBW 2001, 30 = InfAuslR 2001, 98; BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 -, BVerwGE 109, 305).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04

    Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und

    Diese Verbindlichkeit der Statusfeststellung schließt eine eigenständige, von der Beurteilung des Bundesamts zum Widerruf (§ 73 Abs. 1 AsylVfG) losgelöste Beurteilung des Fortbestands oder der voraussichtlichen Dauer der Verfolgungsgefahr durch andere Behörden durchgehend aus; parallele Prüfungen und zugleich sich widersprechende Entscheidungen zum Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft sollen ausgeschlossen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2000 - 13 S 2740/99 -, VBlBW 2001, 30 = InfAuslR 2001, 98).

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus § 70 AsylVfG, weil sich die dortige Prüfungskompetenz der Ausländerbehörde nicht auf den Verfolgungssachverhalt, sondern im Wesentlichen nur darauf bezieht, ob der betreffende Flüchtling in einen Drittstaat abgeschoben werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2000 a.a.O. sowie GK-AsylVfG, Bd. 2, § 70 Rdnrn. 10 ff.; zum Prüfungsumfang bei § 70 AsylVfG vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 3.02 -, BVerwGE 117, 276 = InfAuslR 2003, 310).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 LB 6/21

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Reiseausweises; Unterschiede im Hinblick auf

    Eine eigenständige Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Gefahr ist damit ausgeschlossen (VGH Mannheim, Urt. v. 30.06.2000 - 13 S 2740/99 -, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    a) Zwar erfüllt die Klägerin die tatbestandlichen Voraussetzungen der Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150; Urteil v. 29.6.2000 - 13 S 2740/99 -, VBlBW 2001, 30; Beschluss v. 10.9.2001 - 11 S 2212/00 -, InfAuslR 2002, 20).
  • VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach wiederholter Duldungsverfügung

    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).

    Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Sozialhilfe durch die Kläger, der im Rahmen einer Ermessensbetätigung zu ihren Lasten berücksichtigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, a.a.O.; GK-AuslR, a.a.O., § 30 RdNr. 124.1), liegen nicht vor.

  • OVG Brandenburg, 01.07.2004 - 4 A 747/03

    Ausländerrecht, staatenloser Palästinenser, Aufenthaltsbefugnis;

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 7 Abs. 2 AuslG im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3, 4 AuslG führt nach geltender Rechtslage zugleich zur Anwendung des Regelversagungsgrundes des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (vgl. auch BVerwG, InfAuslR 1999, 332; HessVGH, AuAS 1999, 206-208; OVG Münster, Urteil vom 25. Juni 1997 - 17 A 7548/95 -, juris; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 10. September 2001 - 11 S 2212/00 -, InfAuslR 2002, 20-23; Urteil vom 30. Juni 2000 - 13 S 2740/99 - InfAuslR 2001, 98-102; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 13 S 1191/97 -, InfAuslR 1998, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

    Zwar ist das Vorliegen eines Regelversagungsgrundes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG wegen nicht ausreichender selbständiger Sicherung des Lebensunterhalts auch bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und Abs. 4 AuslG zu beachten (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.6.2000 - 13 S 2740/99 - VBlBW 2001, 30).
  • OVG Berlin, 06.06.2002 - 8 S 59.02

    D (A), Aufenthaltsbefugnis, Konventionsflüchtlinge, Familienzusammenführung,

    Gegenteiliges lässt sich dem Urteil des VGH BW, vom 29. Juni 2000 (- 13 S 2740.99 - VBlBW 01, 30; vgl. auch Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl. 1999, § 31 AuslG Rn. 6 und Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand September 2001, § 31 AuslG Rn. 6 ff.) nicht entnehmen.
  • VG Gießen, 15.04.2002 - 10 E 3032/01

    EINBÜRGERUNG; AUFENTHALT; DAUER; STATUS; ASYLBERECHTIGTER; WIDERRUF; KLAGE;

    Letztlich schließt die Verbindlichkeit der Statusfeststellung durch das Bundesamt eine von der Befugnis des Bundesamtes zum Widerruf losgelöste Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Verfolgungsgefahr durch andere Behörden aus (VGH Baden-Württemberg vom 30.06.2000, 13 S 2740/99), und ist es nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG grundsätzlich nicht zulässig, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis des anerkannten Asylbewerbers unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Bestandskraft des mit der Klage angefochtenen Widerrufs der Asylanerkennung zu widerrufen (VGH Baden-Württemberg vom 13.03.2001, 11 S 2374/99).
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