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   VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08   

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https://dejure.org/2008,4452
VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08 (https://dejure.org/2008,4452)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.2008 - 13 S 2751/08 (https://dejure.org/2008,4452)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 13 S 2751/08 (https://dejure.org/2008,4452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erfüllung des Ausschlussgrundes des § 104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG 2004 durch Täuschung über Passbesitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit einer Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände für das Unterlassen oder die Verzögerung einer Abschiebung; Täuschung und ein Hinauszögern aufenthaltsbeendender Maßnahmen wegen verspäteter Vorlage des Passes bei der Ausländerbehörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 23
    D (A), Altfallregelung, Bleiberechtsregelung, Aufenthaltserlaubnis, Täuschung, Ursächlichkeit, Falschangaben, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Judicialis

    AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis: Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 181
  • DÖV 2009, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 19 ZB 07.2196

    Altfall - Regelung; Vorsätzliche Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08
    Im Falle einer Täuschung reicht für das Eingreifen eines Ausschlussgrundes bereits das in der Täuschung liegende "unredliche Verhalten" aus (siehe Funke-Kaiser a.a.O. Rn 38; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 19 ZB 07.2196 - juris)., jedenfalls dann, wenn es "von einigem Gewicht" ist (Ergänzung VAH Land BW, zu Nr. 2.7.1 zu § 104 a).
  • VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07

    Auslegung eines Ausschlussgrundes bei einer Aufenthaltserlaubnis nach der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08
    Dass der Besitz eines Passes und ein entsprechendes Verschweigen gegenüber der Ausländerbehörde den Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG erfüllen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris); das Unterdrücken von Urkunden kann ohne weiteres eine Täuschung darstellen (siehe VG Hamburg, Urteil vom 21.5.2008 - 8 K 1025/07 -, juris und Vorl. Anwendungshinweise - VAH - zu § 104 a, Nr. 2.7.1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08
    Für die Frage einer Täuschung ist entgegen der Ausführungen in der Beschwerdebegründung nicht von Bedeutung, ob entsprechende Kausalität vorliegt; nach der gesetzlichen Formulierung muss das Verhalten des Antragstellers nur dann für das Unterlassen oder die Verzögerung einer Abschiebung kausal sein, wenn es um die zweite Fallgruppe des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG geht (siehe dazu OVG Münster, Beschluss vom 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, InfAuslR 2008, 211 und VAH Nr. 2.7.1).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 2 ME 302/08

    Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Behinderung; Duldung; Generalkonsulat;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08
    Dass der Besitz eines Passes und ein entsprechendes Verschweigen gegenüber der Ausländerbehörde den Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG erfüllen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris); das Unterdrücken von Urkunden kann ohne weiteres eine Täuschung darstellen (siehe VG Hamburg, Urteil vom 21.5.2008 - 8 K 1025/07 -, juris und Vorl. Anwendungshinweise - VAH - zu § 104 a, Nr. 2.7.1).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Da der Gesetzeswortlaut in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AufenthG allein auf eine vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde als solche abstellt, muss das Verhalten des Ausländers nach der gesetzlichen Formulierung nur im Rahmen der zweiten Alternative des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG kausal für das Unterlassen oder die Verzögerung einer Abschiebung sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10469/09 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, NVwZ-RR 2009, 181 f.; GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08

    Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender

    OVG NRW, Beschluss vom 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, InfAuslR 2008, 211 = AuAS 2008, 112; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, NVwZ-RR 2009, 181; Fehrenbacher, HTK-AuslR / § 104a / zu Abs. 1 02/2008 Nr. 3.5; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Loseblatt, II - § 104a Rn. 44; Fränkel, in: HK-AuslR, 2008, § 104a Rn. 13; Hinweise des Bundesministeriums des Innern zum Richtlinienumsetzungsgesetz, Stand: Dezember 2007, Rz. 334; zu der insoweit gleichlautenden Regelung in Nr. 1.4.3.
  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

    Hieraus lässt sich indes nicht ableiten, im Hinblick auf die Textgleichheit zwischen dem genannten Ausschlusstatbestand in der sog. Bleiberechtsregelung und dem Ausschlusstatbestand des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der mit Wirkung ab 28. August 2007 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Regelung des § 104a AufenthG sei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann ausgeschlossen, wenn eine Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände bei wertender Gesamtbetrachtung als gewichtiges Fehlverhalten anzusehen ist (so aber: VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316 - zit. n. juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2009, § 104a Rdnr. 9; offen lassend, ob eine Gewichtung der Täuschungshandlung vorzunehmen ist: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, und OVG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 - jeweils zit. n. juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10469/09

    Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis auch bei fehlender Kausalität der Täuschung

    Der Gesetzeswortlaut stellt in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AufenthG allein auf eine vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde als solche ab; das Verhalten des Ausländers muss nach der gesetzlichen Formulierung nur im Rahmen der zweiten Alternative des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG kausal für das Unterlassen oder die Verzögerung einer Abschiebung sein (ebenso VGH BW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 13 S 2751/08 - NVwZ-RR 2009, 181 f., Fehrenbacher in HTK-AuslR, § 104a AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 3.5 [06/2009] sowie Funke-Kaiser a.a.O., Stand Dezember 2008, § 104a Rn. 40).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2011 - 2 O 90/11

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG; Gewährung von Prozesskostenhilfe;

    Ein Ausländer, der die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände täuscht, verhält sich aber gerade nicht rechtstreu, und zwar unabhängig davon, ob eine Aufenthaltsbeendigung auch im Fall richtiger Angaben unterblieben wäre (NdsOVG, Beschl. v. 08.07.2010 - 2 LA 278/09 -, DVBl 2010, 1060 [Leitsatz]; VGH BW, Beschl. v. 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, NVwZ-RR 2009, 181).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2011 - 2 O 89/11

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004

    Ein Ausländer, der die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände täuscht, verhält sich aber gerade nicht rechtstreu, und zwar unabhängig davon, ob eine Aufenthaltsbeendigung auch im Fall richtiger Angaben unterblieben wäre (NdsOVG, Beschl. v. 08.07.2010 - 2 LA 278/09 -, DVBl 2010, 1060 [Leitsatz]; VGH BW, Beschl. v. 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, NVwZ-RR 2009, 181).
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