Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2607
LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21 (https://dejure.org/2022,2607)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.02.2022 - 13 S 31/21 (https://dejure.org/2022,2607)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 13 S 31/21 (https://dejure.org/2022,2607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,2607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sachverständigenkosten, Maßgeblichkeit der Schadenshöhe, Schadengutachten, Unfallschadenregulierungr

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Maßgeblichkeit der zutreffend ermittelten Schadenshöhe für das Grundhonorar des Schadengutachters

  • RA Kotz

    Schadengutachten - Schadenshöhe falsch - Gutachterkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur die zutreffend ermittelte Schadenshöhe ist für das Honorar maßgeblich!

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie ermitteln sich die Sachverständigenkosten? - Falsche Ermittlung der Schadenshöhe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab, ist der von dem Schadengutachter ermittelte Schadensaufwand nur dann maßgeblich, wenn er zutreffend ermittelt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).(Rn.11).

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei sich aus dem Wirtschaftsgebot allerdings eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der bei Vertragsabschluss geforderten bzw. später berechneten Preise ergibt (vgl. BGH, vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

    Die Höhe des zu erstattenden Grundhonorars lässt sich damit erst nach Feststellung der zutreffenden Schadenshöhe beziffern, wenn diese wie hier im Streit steht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

    Grundsätzlich setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zudem voraus, dass dem Schadengutachter eine Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde, sofern nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

  • BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung - wie hier - zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16, NJW 2017, 1875).

    Dabei kann bei Fehlen einer Preisvereinbarung der für die Erstellung des Gutachtens erforderliche Aufwand in Höhe der gemäß § 632 Abs. 2 BGB üblichen Vergütung für einen Kraftfahrzeugsachverständigen geschätzt werden, da der verständige Geschädigte in diesem Fall davon ausgehen wird, dass dem Sachverständigen die übliche Vergütung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 aaO).

    Kammerbekannt rechnen Schadengutachter im Gerichtsbezirk ihr Grundhonorar üblicherweise nach der BVSK ab, sodass dieses anhand der BVSK geschätzt werden kann (unbeanstandet gelassen von BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 aaO).

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Soweit der Gerichtssachverständige ausgeführt hat, unter Berücksichtigung der aktuellen Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilpreise ergäben sich Reparaturkosten von 3.386,54 Euro netto, ist dies hier unerheblich, da die Beklagte den Schaden zutreffend ermittelt und bereits mit der Zahlung im Januar 2019 vollständig ausgeglichen hat, so dass die damals geltenden Preise maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795).
  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Der Kläger kann ferner nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen, die aus dem Wert der berechtigten Forderung - hier jedenfalls 685, 44 Euro - zu ermitteln sind (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 95).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 1 U 64/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
  • OLG Hamm, 21.12.2016 - 11 U 54/15

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (RuS 2017, 218) zugrundeliegenden Fall ist das Schadengutachten hier nach Auffassung der Kammer auch nicht derart grob fehlerhaft, dass eine Nacherfüllungsfrist entbehrlich wäre.
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Der Kläger kann ferner nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen, die aus dem Wert der berechtigten Forderung - hier jedenfalls 685, 44 Euro - zu ermitteln sind (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 95).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Die Kammer hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass die Kosten für ein - von dem Geschädigten nicht verschuldet - fehlerhaftes Privatgutachten unabhängig davon zu erstatten sind, ob der Geschädigte dem Honoraranspruch möglicherweise Einwendungen wegen Mängeln entgegenhalten kann (vgl. Kammer, Urteil vom 19. März 2021 - 13 S 26/20; Urteil vom 22. Februar 2013, 13 S 175/12, NJW-RR 2013, 1365).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet der von dem Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrundeliegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, da sich in ihm die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig niederschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, NJW 2020, 1001).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2021 - 13 S 26/20

    Dürfen Wohnungseigentümer ungeprüft unzulässige bauliche Veränderungen billigen?

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 104/19

    Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands (hier: Kosten eines

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

  • LG Gießen, 07.12.2022 - 2 O 38/22
    Die Höhe des zu erstattenden Grundhonorars lässt sich damit erst nach Feststellung der zutreffenden Schadenshöhe beziffern (LG Saarbrücken, Urteil vom 11. Februar 2022 - 13 S 31/21 -, Rn. 10 - 12, juris).
  • AG Bergisch Gladbach, 16.03.2023 - 61 C 229/22
    Maßgebliche Größe für die Ableitung der Höhe des Honorars ist der vom Sachverständigen ermittelte Schadensaufwand aber nur, wenn er zutreffend ermittelt ist (BGH Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17 -, Rn. 25; vgl. auch im Anschluss LG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2018 - 19 S 34/18 - Rn. 16; LG Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2022 - 13 S 31/21 - Rn. 11; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 27.05.2022, Rn. 241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht