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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96   

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VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96 (https://dejure.org/1998,1664)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 (https://dejure.org/1998,1664)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 13 S 3121/96 (https://dejure.org/1998,1664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des Sozialhilfebezugs und der fehlenden Lebensunterhaltssicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsbefugnis für Familienangehörige palästinensischer Volkszugehörigkeit bei ungeklärter Staatsangehörigkeit; rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung aufgrund der Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG (Grundgesetz); atypischer Geschehensablauf als Ausnahme vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 150
  • DVBl 1999, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, unter bestimmten Voraussetzungen zu der Annahme der rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung und damit eines vom Ausländer nicht zu vertretenden Abschiebungshindernisses im Sinne von § 30 Abs. 3 AuslG führen kann (vgl. BVerwG, Urteile v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, InfAuslR 1997, 355 und v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, InfAuslR 1998, 213).

    Entsprechendes gilt für Art. 8 EMRK, der jedenfalls dort keine weitergehenden als die durch Art. 6 GG vermittelten Schutzwirkungen entfaltet, wo sein Anwendungsbereich - wie hier im familiären Verhältnis der Klägerin zu ihrem Ehemann - sich mit dem des Art. 6 GG deckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, unter bestimmten Voraussetzungen zu der Annahme der rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung und damit eines vom Ausländer nicht zu vertretenden Abschiebungshindernisses im Sinne von § 30 Abs. 3 AuslG führen kann (vgl. BVerwG, Urteile v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, InfAuslR 1997, 355 und v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, InfAuslR 1998, 213).

    Dies wiederum widerspricht der Funktion der Duldung, mit der, wie §§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 2 AuslG zu entnehmen ist, die Abschiebung lediglich zeitweise ausgesetzt werden, nicht aber ein vorbereitendes oder ersatzweises Aufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Für die Ehegatten von Ausländern, denen wegen Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG auf der Grundlage von § 70 Abs. 1 AsylVfG eine Aufenthaltsbefugnis erteilt wurde, ist anerkannt, daß deren Rechtsposition aus § 31 AuslG wegen Art. 6 Abs. 1 GG einem Rechtsanspruch nahe kommt (BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.11.1993, NVwZ 1994, 602).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1993 - 13 A 2486/92

    Gefahr einer Sippenhaft; Albanische Volkszugehörige; Kosovo; Gefahr der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Für die Ehegatten von Ausländern, denen wegen Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG auf der Grundlage von § 70 Abs. 1 AsylVfG eine Aufenthaltsbefugnis erteilt wurde, ist anerkannt, daß deren Rechtsposition aus § 31 AuslG wegen Art. 6 Abs. 1 GG einem Rechtsanspruch nahe kommt (BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.11.1993, NVwZ 1994, 602).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97

    Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtigen, abgelehnten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Damit verwirklicht die Klägerin zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.1997 - 13 S 1191/97 -, VBlBW 1998, 75).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Die Klägerin kann sich aber, was der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, auf einen durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichneten Ausnahmefall berufen, der das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrunds beseitigt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, BVerwGE 94, 35).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Die Klägerin ist seit Eintritt der Rechtskraft des Bundesamtsbescheids vom 21.2.1992 unanfechtbar ausreisepflichtig (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997, BVerwGE 104, 210).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Der Ehegatte muß somit selbst die Voraussetzungen erfüllen, unter denen nach § 30 Abs. 1 bis 4 AuslG eine Aufenthaltsbefugnis nach Ermessen erteilt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.1995 - 13 S 3358/94 -, NVwZ-RR 1996, 533; BVerwG, Urt. v. 3.6.1997 - 1 C 7.96 -, NVwZ 1998, 185).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96
    Der Ehegatte muß somit selbst die Voraussetzungen erfüllen, unter denen nach § 30 Abs. 1 bis 4 AuslG eine Aufenthaltsbefugnis nach Ermessen erteilt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.1995 - 13 S 3358/94 -, NVwZ-RR 1996, 533; BVerwG, Urt. v. 3.6.1997 - 1 C 7.96 -, NVwZ 1998, 185).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99

    Bindungswirkung asylverfahrensrechtlicher Entscheidungen; Aufenthaltsbefugnis

    Liegt im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG (AuslG 1990) ein Ausnahmefall in Bezug auf den Regelversagungsgrund des Sozialhilfebezugs vor, kann die Frage der Vermeidbarkeit der Notlage durch zumutbare Anstrengungen des Ausländers oder seiner unterhaltspflichtigen nächsten Angehörigen mit Blick auf das dem Regelversagungsgrund ua zugrunde liegende staatliche Interesse an einer Verhinderung des Missbrauchs der Sozialhilfe ein Gesichtspunkt bei der Ermessensausübung sein (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, InfAuslR 1999, 191, 193).

    6 Abs. 1 GG schützt die Mitglieder einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft (Eltern und minderjährige Kinder) vor Abschiebung, solange es nicht nur vorübergehend unmöglich ist, diese außerhalb des Bundesgebietes fortzusetzen; nur ausnahmsweise können Gemeinwohlbelange von überragender Bedeutung den Schutz der Familie vor einer mit der Abschiebung einhergehenden Zerstörung ihrer Lebensgemeinschaft zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 C 12.99 -, InfAuslR 2000, 93, 95; Senatsurteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150f. und Senatsbeschlüsse vom 27.7.1995 - 13 S 3358/94 -, VBlBW 1996, 111, 114 und vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, VBlBW 1999, 468, 469; vgl. auch GK-AuslR, Bd. 1, § 31 RdNr. 23ff. m.w.N.).

    Damit verwirklichen sie zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG und § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332; Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., S. 150).

    Jedenfalls hinsichtlich des Regelversagungsgrundes des Sozialhilfebezuges folgt daraus, dass ihm nicht von vornherein ausschlaggebendes Gewicht gegenüber dem privaten Interesse der nächsten Familienangehörigen eines anerkannten Flüchtlings an einer Legalisierung ihres grundrechtlich geschützten Aufenthaltes zukommen kann (vgl. auch Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., und dazu BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999, a.a.O., S. 332f.).

    Nach allem kann dahingestellt bleiben, ob ein Ausnahmefall auch deshalb gegeben sein könnte, weil nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts hier der Bezug ergänzender Sozialhilfe im Hinblick darauf unvermeidlich ist, dass die Klägerin Ziff. 1 wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann und das Arbeitseinkommen des Ehemannes und Vaters der Kläger zur Deckung des Lebensunterhalts für die siebenköpfige Familie nicht ausreicht (in dieser Richtung Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1997, 1 S 103/96, InfAuslR 1998, 78, 80; insoweit offengelassen im Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O.).

    Es erscheint auch dem Senat fraglich, ob in einer solchen Situation das private Interesse an der Legalisierung des weiteren Aufenthalts von nicht absehbarer Dauer noch überwunden werden könnte (vgl. bereits Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O.).

    Immerhin stünde dem dann noch gegebenen öffentlichen Interesse, eine Aufenthaltsverfestigung (vgl. § 35 AuslG) trotz fehlender wirtschaftlicher Integration zu vermeiden, das gegenläufige öffentliche Interesse an einer funktionsgerechten Abgrenzung der Duldung von der Aufenthaltsbefugnis (vgl. Senatsurteil vom 17.12.1998, a.a.O., S. 193 m.w.N.) gegenüber.

    Im Urteil vom 17.12.1998 (a.a.O.) hat der Senat noch offengelassen, ob im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG die Vorwerfbarkeit des Sozialhilfebezugs bei gegebener Atypik als Ermessensgesichtspunkt in Betracht kommt.

  • VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach wiederholter Duldungsverfügung

    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung und ist nicht etwa Teil der behördlichen Ermessensbetätigung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, InfAuslR 1996, 168, und v. 29.07.1993, BVerwGE 94, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2000, VBlBW 2001, 30, v. 17.12.1998, VBlBW 1999, 150, und v. 22.09.1997, InfAuslR 1998, 78).

    Ein Ausnahmefall ist hier bereits deshalb gegeben, weil sich nichts dafür abzeichnet, dass das dem Kläger Ziff. 1 zur Seite stehende Abschiebungshindernis, seine Krankheit (siehe oben), und damit auch das aus der familiären Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG folgende Abschiebungshindernis für die Kläger Ziff. 2 bis 5 in absehbarer Zeit entfallen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).

    Eine solche Praxis widerspricht jedoch der Funktion der Duldung, die nach der gesetzlichen Konzeption gerade nicht ersatzweise ein Daueraufenthaltsrecht gewähren soll (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, InfAuslR 1997, 355; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).

    Auch aus dem Schreiben der Beklagten vom 25.02.2003, in dem die Gründe für die Duldung der Kläger in der Vergangenheit offengelegt wurden, lässt sich allein der Schluss ziehen, dass die Kläger sich auch in den nächsten Monaten und Jahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten werden (zur Berücksichtigung realistischer Perspektiven für die Aufenthaltsbeendigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.).

    Diese rechtlichen Folgen sind jedoch vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt (vgl. BT-Drucks. 11/6321, S. 48 und 66 f., abgedr. in: GK-AuslR, a.a.O., nach Wiedergabe des Gesetzestextes; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1998, a.a.O., m.w.N.) und deshalb bei der Ermessensentscheidung im vorliegenden Fall nicht zu Lasten, sondern zu Gunsten der Kläger zu berücksichtigen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03

    Aufenthaltsbefugnis für Zweitehefrau

    Vor diesem Hintergrund kommt hinzu, dass gerade mit Blick auf den öffentlichen Belang der Sozialhilfebedürftigkeit auch sonst anerkannt ist, dass dieser durchaus zurücktreten kann, wenn es lediglich um die Verlängerung eines hier bereits bestehenden Aufenthaltrechts geht (vgl. dazu etwa §§ 18 Abs. 4 oder 29 Abs. 3 Satz 2 AuslG) oder wenn - wie hier in Anbetracht des nach den obigen Ausführungen mittlerweile bestehenden Duldungsanspruchs der Klägerin - offenkundig ist, dass der Aufenthalt des betreffenden sozialhilfebedürftigen Ausländers auch ohne die erstrebte rechtliche Absicherung weiterhin zu dulden ist, sodass die Sozialhilfeleistungen in jedem Fall auch künftig für ihn zu erbringen sein werden (vgl. VGH Mannheim InfAuslR 1999, S. 191, 2000, S. 491 sowie ferner auch AuslG-VwV 30.3.7).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04

    Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und

    Nr. 4, 28; ebenso - zu § 30 Abs. 3 AuslG - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 und Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 133 = InfAuslR 1999, 191; ebenso Kloesel/Christ/Häußer, Ausländerrecht, Bd. 1, § 30 Rdnr. 68; a.A - zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 AylbLG a.F. -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.1.1997 - 4 M 7062/96 -, AuAS 1997, 154).

    Ferner dürfen im Zeitpunkt der jeweiligen Erteilung oder Verlängerung keine (nicht durch einen Ausnahmefall gekennzeichneten) Regelversagungsgründe nach § 7 Abs. 2 AuslG vorliegen (zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 AuslG im Rahmen des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 191; Beschluss vom 22.7.1997 - 13 S 1191/97 -, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    a) Zwar erfüllt die Klägerin die tatbestandlichen Voraussetzungen der Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 26.3.1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150; Urteil v. 29.6.2000 - 13 S 2740/99 -, VBlBW 2001, 30; Beschluss v. 10.9.2001 - 11 S 2212/00 -, InfAuslR 2002, 20).

    Folglich zeichnet sich auch nicht ab, dass das der Klägerin aus Art. 6 GG zustehende Abschiebungshindernis demnächst entfallen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.12.1998, a.a.O.; s. auch Beschluss v. 29.1.2001 - 13 S 413/00 -, InfAuslR 2001, 169).

    Damit wird auch nicht eine tatbestandliche Voraussetzung des § 30 Abs. 3 AuslG zugleich zur Begründung der Atypik herangezogen, denn nicht das aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleitete Abschiebungshindernis als solches, sondern dessen voraussichtlich länger andauernder Fortbestand beseitigt das Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrunds (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.12.1998, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - familiäre Lebensgemeinschaft in einer

    Die Annahme eines Ausnahmefalles ist gerechtfertigt, weil sich nichts dafür abzeichnet, dass das gegenüber dem Kläger bestehende Abschiebungshindernis in absehbarer Zeit entfällt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150).

    Mit dieser Erwägung wird auch nicht eine tatbestandliche Voraussetzung des § 30 Abs. 3 AuslG zugleich zur Begründung der Atypik herangezogen; denn nicht das aus Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK hergeleitete Abschiebungshindernis als solches, sondern dessen voraussichtlich dauerhafter Fortbestand beseitigt das Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150).

    Sie haben nicht allein deshalb, weil ein von der Regel abweichender Fall vorliegt, zurückzutreten; es kommt ihnen allerdings nicht - wie im Regelfall - von vorn herein ein ausschlaggebendes Gewicht zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29.07.1993, BVerwGE 94, 35, 43 zur Bedeutung des Sozialhilfebezugs für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99

    Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.7.1997, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75; Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 133, der sich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 22.9.1997, InfAuslR 1998, 71 angeschlossen hat und die vom OVG Münster im Urteil vom 25.6.1997 - 17 A 7548/95 - und vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332 = NVwZ-RR 1999, 610 geteilt wird) kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ihr ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG entgegen steht.

    Der Senat geht ferner davon aus, dass das sonst ausschlagende Gewicht des Regelversagungsgrundes des Sozialhilfebezuges auch dann beseitigt werden kann, wenn der freiwilligen Ausreise und der Abschiebung ein auf unabsehbare Zeit nicht zu behebendes Hindernis entgegensteht (vgl. das Urteil vom 17.12.1998, a.a.O.) In einem solchen Falle kann die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen auf Dauer einerseits nicht vermieden werden und andererseits könnte bei Eingreifen des Regelversagungsgrundes dem gegebenen Abschiebungshindernis auch weiterhin nur durch Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

    Deshalb könnte, sollte der Antragsteller zu 1) jedenfalls inzwischen ernsthafte und nachhaltige Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen, durchaus dem privaten Interesse der Antragsteller der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse eingeräumt werden, zumal ein Arbeitsplatz mit einer Aufenthaltserlaubnis leichter zu finden sein dürfte als mit einer Duldung (vgl. auch Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275 [281] und zu § 30 Abs. 3 AuslG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 13 S 3121/96 -, InfAuslR 1999, 133 [135]).
  • OVG Brandenburg, 01.07.2004 - 4 A 747/03

    Ausländerrecht, staatenloser Palästinenser, Aufenthaltsbefugnis;

    Das BVerwG (Beschluss vom 26. März 1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332-333) hat die Frage offen gelassen, da es mit der Vorinstanz (VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 13 S 3121/96 -, InfAuslR 1999, 133 ff.) einen Ausnahmefall vom gesetzlichen Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG aus Gründen des Familienschutzes gemäß Art. 6 Abs. 1 GG für gegeben erachtete.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04

    Neues Recht des Zuwanderungsgesetzes im Verfahren der Berufungszulassung

    Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin zu 1 auf unabsehbare Zeit wegen fehlender Reisefähigkeit im Bundesgebiet verbleiben wird (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1998 - 13 S 3121/96 -, VBlBW 1999, 150), liegen nicht vor; hierfür reicht es nicht aus, dass amtsärztlich festgestellt wurde, die Klägerin zu 1 sei nicht reisefähig (im einzelnen siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2004 -11 S 2297/04 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 7 S 2505/99

    Devolutiveffekt des Zulassungsantrags - Zuständigkeit des Beschwerdegerichts -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 413/00

    Ausnahme vom Versagungsgrund des AuslG 1990 § 7 Abs 2 Nr 2

  • VGH Hessen, 10.05.1999 - 9 UZ 2442/98

    Versagung einer Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 Abs 3 oder Abs 4 wegen

  • OVG Sachsen, 08.09.2005 - 3 E 99/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Antrag, Zuwanderungsgesetz,

  • VG Hannover, 21.07.2003 - 6 A 3718/00

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bei Staatenlosigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04

    Hinreichende Erfolgsaussicht; Maßstab; Prozesskostenhilfe

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