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   VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93   

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VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93 (https://dejure.org/1994,7371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.1994 - 13 S 3154/93 (https://dejure.org/1994,7371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 13 S 3154/93 (https://dejure.org/1994,7371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Ausstellung eines Reiseausweises nach dem FlüAbk: vorherige Feststellung der politischen Verfolgung/Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93
    Ein Ausländer, der die Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 Nr. 1 GFK (FlüAbk) beansprucht, kann nicht geltend machen, wegen politischer Verfolgung Flüchtling im Sinne des Art. 1a Nr. 2 GFK (FlüAbk) zu sein, solange er nicht in dem besonderen asylrechtlichen Prüfungsverfahren seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen drohender politischer Verfolgung (§ 51 Abs. 2 S 2 AuslG (AuslG 1990)) erreicht hat (vgl: BVerwG, Urt v 21.01.1992 - 1 C 21/87 -, BVerwGE 89, 296).

    Diese Auffassung werde auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.1992 (1 C 21.87) gestützt.

    Nach Art. 28 Nr. 1 S. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK -) vom 28.7.1951 (BGBl. II 1953 S. 559; BGBl. II 1954 S. 619), einer Vorschrift, aus der ein Ausländer im Falle ihrer Anwendbarkeit unmittelbar Rechtsansprüche herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 21.1.1992 - 1 C 21.87 -, InfAuslR 1992, 205; Urt. v. 4.6.1991, InfAuslR 1991, 305, VGH Bad.-Württ., Urt. 14.7.1992 - 13 S 2026/91 -) stellen die Vertragsstaaten Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Gebietes gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.

    § 3 AsylVfG betrifft demgegenüber nur die Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG, die nach der Neuregelung des Ausländer- und Asylrechts das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren zu treffen und die der Gesetzgeber als einen "den Status feststellenden Formalakt" (BVerwG, Urt. v. 21.1.1992 - 1 C 21.87 -, a.a.O.) ausgestaltet hat.

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93
    Nach Art. 28 Nr. 1 S. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK -) vom 28.7.1951 (BGBl. II 1953 S. 559; BGBl. II 1954 S. 619), einer Vorschrift, aus der ein Ausländer im Falle ihrer Anwendbarkeit unmittelbar Rechtsansprüche herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 21.1.1992 - 1 C 21.87 -, InfAuslR 1992, 205; Urt. v. 4.6.1991, InfAuslR 1991, 305, VGH Bad.-Württ., Urt. 14.7.1992 - 13 S 2026/91 -) stellen die Vertragsstaaten Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Gebietes gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.

    Die Frage, ob jemand Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention ist, hat jeder Vertragsstaat in eigener Verantwortung nach den Vorschriften der Konvention zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90

    Staatenlosen-Übereinkommen - Anwendung - Staatenlose - UN-Schutz - Beistand der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93
    Wie das Verwaltungsgericht auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 21.1.1992, a.a.O.) zutreffend dargelegt hat, setzt in der Bundesrepublik Deutschland die Berufung auf die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 A Nr. 2 GFK wegen Furcht vor politischer Verfolgung nach der gegebenen Rechtslage voraus, daß der Betroffene das vorgesehene besondere asylrechtliche Prüfungsverfahren (vgl. § 1 Abs. 1 AsylVfG) betrieben und seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung eines Abschiebeverbotes wegen drohender politischer Verfolgung nach § 51 Abs. 2 S. 2 AuslG erreicht hat.

    Ohne eine solche positive Anerkennungs- oder Feststellungsentscheidung, die - wie bereits ausgeführt - verbindlich klärt (§ 4 AsylVfG), ob der Betreffende zu dem Personenkreis gehört, der die Vergünstigungen der Genfer Konvention, darunter die Erteilung eines Reiseausweises, verlangen kann, darf die Ausländerbehörde einem aus der Flüchtlingseigenschaft des Art. 1 A Nr. 2 GFK hergeleiteten Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises nicht entsprechen (vgl. BVerwG, Urt.v. 21.1.1992 - 1 C 17.90 - EZAR 252 Nr. 7; Urt. v. 21.1.1992, a.a.O.; Kemper, ZAR 1992, 112).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93
    Damit steht rechtsverbindlich nur fest (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 121, RdNr. 21), daß diese Verfügung nicht hätte ergehen dürfen, weil im Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. zur maßgebenden Sach- und Rechtslage für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 AsylVfG a.F.: BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, BVerwGE 78, 243; Beschl. v. 11.4.1989, NVwZ 1989, 772) ein Abschiebungshindernis nach § 14 Abs. 1 S. 1 AuslG a.F. gegeben war.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - 13 S 2026/91

    Palästina-Flüchtlinge; Reiseausweis, Fremdenpaß; Wegfall des Schutzes der UNRWA;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93
    Nach Art. 28 Nr. 1 S. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK -) vom 28.7.1951 (BGBl. II 1953 S. 559; BGBl. II 1954 S. 619), einer Vorschrift, aus der ein Ausländer im Falle ihrer Anwendbarkeit unmittelbar Rechtsansprüche herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 21.1.1992 - 1 C 21.87 -, InfAuslR 1992, 205; Urt. v. 4.6.1991, InfAuslR 1991, 305, VGH Bad.-Württ., Urt. 14.7.1992 - 13 S 2026/91 -) stellen die Vertragsstaaten Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Gebietes gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93
    Damit steht rechtsverbindlich nur fest (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 121, RdNr. 21), daß diese Verfügung nicht hätte ergehen dürfen, weil im Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. zur maßgebenden Sach- und Rechtslage für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 AsylVfG a.F.: BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, BVerwGE 78, 243; Beschl. v. 11.4.1989, NVwZ 1989, 772) ein Abschiebungshindernis nach § 14 Abs. 1 S. 1 AuslG a.F. gegeben war.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02

    Keine Passausstellung im Ermessenswege nach FlüAbk bei einem ausgewiesenen,

    Denn der Kläger ist, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, zwar Flüchtling im Sinne dieser Bestimmung (vgl. Urteil des Senats vom 9.6.1994 - 13 S 3154/93 -, VGH BWLs. 1994, Beilage 9, B 5 und OVG Bremen, Urteil vom 18.5.1999 - 1 HB 497/98 -, InfAuslR 1999, 504); er hält sich jedoch, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht rechtmäßig im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK in der Bundesrepublik Deutschland auf (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 1.03 -, DVBl. 2004, 970).
  • VG Osnabrück, 10.07.2006 - 5 A 53/06

    Ausstellung von Internationalen Reiseausweisen für Flüchtlinge an jüdische

    Indes ist nach ständiger Rechtsprechung tatbestandliche Voraussetzung des Art. 28 Abs. 1 GFK, dass der Anspruchsteller wegen politischer Verfolgung Flüchtling im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GFK ist und seine Flüchtlingseigenschaft auch durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - vormals Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - im Wege der Anerkennung als Asylberechtigter (§ 2 Abs. 1 AsylVfG) oder als sonstiger politisch Verfolgter (§ 3 AsylVfG) und die damit verbundene Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG erreicht hat (BVerwG, Urteil vom 21.01.1992, 1 C 21/87, BVerwGE 89, 296 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.1994, 13 S 3154/93, juris; OVG Bremen, Urteil vom 18.05.1999, 1 HB 497/98, NVwZ-RR 2000, 58 f.).
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