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   VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94   

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https://dejure.org/1995,11373
VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94 (https://dejure.org/1995,11373)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.1995 - 13 S 3269/94 (https://dejure.org/1995,11373)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 1995 - 13 S 3269/94 (https://dejure.org/1995,11373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach altem Recht - Erhaltung der Rechtsstellung jugendlicher Ausländer nach AuslG 1990 § 96

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 320 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94
    Zwar beurteilt sich die Frage, ob Ermessenserwägungen bei der Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung Rechtsfehler aufweisen, nach den im Zeitpunkt des Ergehens der letzten behördlichen Entscheidung gegebenen Umstände (BVerwG, Urt. v. 21.1.1992, Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 1; Urt. v. 29.7.1993, DVBl. 1994, 52/54).

    Hierauf hat die Klägerin zwar keinen Anspruch; andererseits sind aber keine das ausländerbehördliche Ermessen (§ 7 Abs. 1 AuslG; BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, DVBl. 1994, 52/55) festlegenden gesetzlichen Beschränkungen erkennbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1995 - 13 S 3438/94

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94
    Der Senat entnimmt dieser Bestimmung über die unmittelbar geregelten Erleichterungen bezüglich der Ermächtigung zu Abweichungen von § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 AuslG hinaus den Willen des Gesetzes, der sich auch in der Überschrift der Bestimmung ausdrückt, die Rechtsstellung jugendlicher Ausländer, die sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 aufenthaltserlaubnisfrei im Bundesgebiet aufhalten durften, nach Möglichkeit fortbestehen zu lassen (vgl. Urt. des Senats v. 16.2.1995 - 13 S 3438/94 -).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94
    Etwas anderes muß aber dann gelten, wenn es - wie hier - gerade um die Frage geht, ob das Ermessen der Behörden im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung eröffnet war und der Zugang zu Ermessenserwägungen sich heute nach anderen Kriterien beurteilt als im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (so auch: BVerwG, Urt. v. 13.11.1983, DÖV 1982, 409, wonach die Beklagte zur Neubescheidung zu verpflichten ist, wenn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dem im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung gegebenen Sachstand im Ermessen der Behörde steht).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97

    Angola: verneinte Abschiebungshindernisse

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 29.2.1996 - A 13 S 3269/94 -) hätten einfache Mitglieder der Exil-MAKO staatliche Verfolgungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
  • OVG Niedersachsen, 06.02.1996 - 13 M 460/96

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung; Ermessen; Ermessensfehler; Visumverstoß

    Es kann offenbleiben, ob unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG regelmäßig eine Ermessensreduktion dahin eintritt, daß die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist (so offenbar Vorläufige Anwendungshinweise des BMI, Ziff. 9.1.2 zu § 9; Huber, Hdb. des Ausländerrechts, Rn. 128 m.N.; Rn. 4, 5; Rittstieg, InfAuslR 1996, 16; a.A. Hailbronner, a.a.O., § 9, Rn. 4, 5; Kanein/Renner, a.a.O., § 9, Rn. 2).
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