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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 413/00   

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https://dejure.org/2001,22154
VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 413/00 (https://dejure.org/2001,22154)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2001 - 13 S 413/00 (https://dejure.org/2001,22154)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 13 S 413/00 (https://dejure.org/2001,22154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausnahme vom Versagungsgrund des AuslG 1990 § 7 Abs 2 Nr 2

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 7 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Afghanen, Ausländer, Duldung, Aufenthaltsbefugnis, Sozialhilfe, Arbeitsmarktchancen, Arbeitsberechtigung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 413/00
    Im übrigen hat das Verwaltungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 17.12.1998 -- 13 S 3121/96 --, InfAuslR 1999, 133) die Annahme eines Ausnahmefalls -- selbständig tragend -- darauf gestützt, dass das der freiwilligen Ausreise und der Abschiebung der Kläger entgegenstehende Hindernis (hier aus § 53 Abs. 4 AuslG) auf unabsehbare Zeit fortbesteht.
  • OVG Brandenburg, 01.07.2004 - 4 A 747/03

    Ausländerrecht, staatenloser Palästinenser, Aufenthaltsbefugnis;

    Der VGH Mannheim (Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 413/00 -, InfAuslR 2001, 169; Beschluss vom 10. September 2001 - 11 S 2212/00 -, InfAuslR 2002, 20-23; vgl. auch Huber, ZAR 2004, 27, 31) hält die Annahme einer Atypik bei Vorliegen eines dauerhaften Abschiebungshindernisses wohl generell mit der Erwägung für gerechtfertigt, die Versagung widerspräche der Funktion der Duldung, mit der die Abschiebung lediglich zeitweise ausgesetzt, nicht aber ein vorbereitendes oder ersatzweises Aufenthaltsrecht gewährt werden solle.

    Mit Blick auf die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Beschluss vom 29. Januar 2001, Az: 13 S 413/00, InfAuslR 2001, 169; Beschluss vom 10. September 2001, Az: 11 S 2212/00, InfAuslR 2002, 20-23) und das die entscheidungserhebliche Frage der Bedeutung einer nicht absehbaren Abschiebemöglichkeit im Rahmen der § 30, Abs. 4, § 7 Abs. 2 AuslG offen lassende Urteil des BVerwG (Beschluss vom 26. März 1999 - 1 B 18.99 -, InfAuslR 1999, 332-333) hätten zwar die Voraussetzungen der grundsätzlichen Klärungsbedürftigkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO angenommen werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Folglich zeichnet sich auch nicht ab, dass das der Klägerin aus Art. 6 GG zustehende Abschiebungshindernis demnächst entfallen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.12.1998, a.a.O.; s. auch Beschluss v. 29.1.2001 - 13 S 413/00 -, InfAuslR 2001, 169).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06

    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1

    Zwingende Gründe für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit können vor allem in der Notwendigkeit einer Wahrnehmung dringender Termine bei Gerichten oder Behörden bestehen; dabei können neben persönlichen Belangen des Ausländers auch öffentliche Interessen eine Rolle spielen (vgl. etwa OVG Berlin, Beschl. v. 9.1.2001 - 8 SN 234.00 -, InfAuslR 2001, 169 = AuAS 2001, 126; Bäuerle, in: GK-AuslR, § 9 AuslG Rdnr. 39; Kloesel/Christ/Häußer, Kommentar zum AuslR, § 11 AufenthG Rdnr. 62 f.; Hailbronner, a.a.O., § 11 AufenthG Rdnr. 39; Renner, a.a.O., § 11 AufenthG Rdnr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

    Im Rahmen des vorliegenden Zulassungsverfahrens, das in Bezug auf die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ohnedies auf die zum Zeitpunkt des Ergehens dieser Entscheidung gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände beschränkt ist, kommt es nicht darauf an, dass - wie der Beklagte mit Schriftsatz vom 20.7.2001 vorträgt - das Regierungspräsidium Karlsruhe mitgeteilt hat, dass der Kläger zu 1 "die Erlaubnis (ausländerrechtlich) erhalten wird, eine Arbeit aufzunehmen" (vgl. im Übrigen zur Frage, ob § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis auch dann zwingend entgegensteht, wenn [nur] die Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis die Chancen des Ausländers auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden und sich der Sozialhilfebezug verringert, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.2001 - 13 S 413/00 - InfAuslR 2001, 169).
  • OVG Hamburg, 27.01.2005 - 3 Bs 458/04

    Keine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs 2 AufenthG 2004 bei drohender Inhaftierung

    Für die Beurteilung, ob ein solcher Härtefall vorliegt, sind insbesondere humanitäre oder gravierende persönliche Gründe (etwa schwere Erkrankungen von Familienangehörigen, Familienfeiern, Todesfälle) bedeutsam, die unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles eine begrenzte Durchbrechung der Sperrwirkung der Ausweisung bzw. Abschiebung gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 9.1.2001, InfAuslR 2001 S. 169, 170).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2014 - 8 ME 39/14

    Erteilung einer Betretenserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz trotz Ausweisung

    Eine unbillige Härte kann sich hingegen, ohne dass sie stets klar von einem zwingenden Grund abgegrenzt werden könnte (oder müsste), insbesondere mit Blick auf familiäre, verwandtschaftliche oder humanitäre Verhältnisse ergeben, etwa wenn der Ausländer an einer wichtigen Familienfeier oder Trauerfeier teilnehmen oder einen schwer erkrankten nahen Familienangehöriger besuchen will (Nr. 11.2.5 Satz 2 AVwV AufenthG; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.12.2006 - 11 ME 393/06 -, juris Rn. 12; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 27.1.2005 - 3 Bs 458/04 -, juris Rn. 24; OVG Berlin, Beschl. v. 9.1.2001 - 8 SN 234.00 -, InfAuslR 2001, 169, 170; Hailbronner, a.a.O., § 11 Rn. 59 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2002 - 11 ME 122/02

    Abschiebung; Aufenthalt; Ausländer; Ausweisung; Betretenserlaubnis;

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von dem Sachverhalt, in dem das Oberverwaltungsgericht B. mit Beschluss vom 9. Januar 2001 - OVG S N 234.00 - (InfAuslR 2001, 169) die Voraussetzungen für eine Betretenserlaubnis verneint hat.
  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 10 CE 08.1263

    Betretenserlaubnis für Gerichtsverhandlung; Ermessen

    Als ein zwingender Grund im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG wird eine unbedingt erforderliche Anwesenheit bei einem Gerichts- oder Behördentermin anerkannt (BayVGH vom 26.1.2000 InfAuslR 2000, 191; OVG Berlin vom 9.1.2001 InfAuslR 2001, 169; zustimmend Wenger in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 11 zu § 11).
  • OVG Berlin, 31.07.2001 - 8 SN 143.01

    Erteilung einer Betretenserlaubnis ohne Hinterlegung einer Kaution an einen nach

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  • VG Oldenburg, 21.11.2002 - 12 B 4825/02

    Kein Duldungsanspruch wegen möglicher bevorstehender Scheidung

    Zwingenden Gründe liegen u.a. dann vor, wenn die Anwesenheit des Ausländers unbedingt für die Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten und Behörden erforderlich ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 2001 - OVG 8 SN 234.00 -, InfAuslR 2001, 169 ff.; Renner, a.a.O., § 9 Rd.Nr. 11).
  • VG Stuttgart, 22.02.2002 - 2 K 1459/01

    Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer aus Härtegründen

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 19 CE 09.486

    Betretenserlaubnis; Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht

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