Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004

  • Justiz Baden-Württemberg

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 104a Abs 1 S 1 Nr 6 AufenthG 2004, § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 104a Abs 3 S 2 AufenthG 2004
    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Bundesverfassungsrecht; Aufenthaltserlaubnis: Altfallregelung; Zurechnung strafgerichtlicher Verurteilungen; Diskriminierung der Ehe

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 94; GG Art. 100 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 3; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; LPartG § 11 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 5
    D (A), Altfallregelung, Verfassungsmäßigkeit, Vorlagebeschluss, Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Familienangehörige, Straftat, volljährige Kinder, Verheiratete Kinder, Geschwister, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartner, Schutz von Ehe und Familie, Gleichheitsgrundsatz, Entscheidungserheblichkeit, Passpflicht, Passbeschaffung, Verzögerung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, Behinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, Ermessen, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Lebensunterhalt, Verlängerung, Beurteilungszeitpunkt, atypischer Ausnahmefall

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht; Aufenthaltserlaubnis: Altfallregelung; Zurechnung strafgerichtlicher Verurteilungen; Diskriminierung der Ehe; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Altfallregelung; Zurechnung strafgerichtlicher Verurteilungen; Diskriminierung der Ehe; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 862 (Ls.)
  • DÖV 2009, 727



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Wird zitiert von ... (16)  

  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09  

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    Durch Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 - hat der VGH Mannheim ein bei ihm anhängiges Berufungsverfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt zur Klärung der Frage einer - vom vorlegenden Gericht angenommenen - Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG, wonach eine nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG beachtliche strafgerichtliche Verurteilung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Angehörigen einer Familie anspruchsvernichtend zugerechnet wird.

    Die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit hängt nicht vom Bestehen oder Nichtbestehen eines "Rechtsverhältnisses" ab, das Gegenstand des vom VGH Mannheim (vgl. dazu VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, DÖV 2009, 727) eingeleiteten Vorlageverfahrens (Art. 100 Abs. 1 GG) vor dem Bundesverfassungsgericht ist.

    (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, DÖV 2009, 727) Die Verfassungsmäßigkeit einer Zurechnung unterliegt jedenfalls gegenüber der strafrechtlich selbst bisher nicht in Erscheinung getretenen Klägerin zu 1) als Ehefrau keinen durchgreifenden Bedenken.

    Die aus dem in der Vorschrift enthaltenen Vorbehalt abweichender gesetzlicher Regelung in Verbindung mit § 27 Abs. 2 AufenthG vom VGH Mannheim (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727, bei juris Rn 38, 39) hergeleitete Nichtanwendbarkeit auf formell verpartnerte Personen ist allein am Ergebnis orientiert und gebietet nicht zwingend, die Lebenspartner gerade im Sinne der Altfallregelung nicht als "Familienmitglieder" zu behandeln.

    (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727, bei juris Rn 51, 52) Diese Differenzierung ist indes nicht nachvollziehbar.

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09  

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in seiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350) könne nicht gefolgt werden.

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09  

    Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) mit dem

    In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 104a Absatz 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als von einem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ausländer begangene Straftaten im Sinne von § 104a Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Aufenthaltsgesetzes zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift für die Ehegattin und die Kinder dieses Ausländers führen, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Di Fabio, Gerhardt und die Richterin Hermanns gemäß § 81a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 16. Dezember 2010 einstimmig beschlossen:.
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  • OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09  

    Verfassungsmäßigkeit des AufenthG 2004 § 104 a Abs 3 S 1;

    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

  • OVG Bremen, 10.03.2010 - 1 B 60/10  

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Notreiseausweises an einen im Bundesgebiet

    Zur Erteilung eines Notreiseausweises an einen im Bundesgebiet aufgewachsenen, seit seiner Geburt geduldeten Ausländer, um ihm die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu ermöglichen (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 24.06.2009, InfAuslR 2009, 350).

    Das Oberverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 24.06.2009 entschieden, dass in Ausnahmefällen die Erteilung eines Notreiseausweises auch an geduldete Ausländer in Betracht kommt (1 B 193/09 - InfAuslR 2009, 350).

  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08  

    Zur ausnahmsweisen Anwendung der Altfallregelung auf Minderjährige und den Folgen

    Entscheidet er sich dafür, die Kinder bei den Großeltern in Deutschland zu lassen, ist der damit verbundene Zwang, von ihnen getrennt leben und sich auf gelegentliche Besuchskontakte beschränken zu müssen, gewissermaßen die Kehrseite dieser autonomen Entscheidung und damit kein staatlicher Eingriff in den Schutzbereich von Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 -, juris Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08  

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Zur (hier verneinten) Prüfungs- und

    Teilweise in der Rechtsprechung erhobene Bedenken gegen die Vereinbarkeit der in § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG getroffenen Bestimmung mit höherrangigem Recht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181 f. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, 352 ff. m.w.N.) teilt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.2010 - 8 PA 127/10 - ebenso Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.11.2008, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2008 - 12 S 6.08 -, juris Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 16.12.2010 - 2 BvL 16/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10  

    Vereinbarkeit der Zurechnung von durch die Eltern begangenen Straftaten nach §

    Diese ergeben sich nicht aus dem Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 24.09.2009 - 13 S 519/09 - oder aus weiteren Entscheidungen anderer Gerichte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09  

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der

    Bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern - wie hier - sind indes alle beteiligten Personen "Familienangehörige", so dass § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG in diesen Fällen unmittelbar gilt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.06.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350 [351]).
  • VG Düsseldorf, 11.06.2010 - 7 K 6165/09  
    Durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit Verfassungsrecht, vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 24. Juni 2009, - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, teilt die Kammer nicht.
  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08  

    Aufenthaltserlaubnis bei fehlendem Identitätsnachweis

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 177/09  

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Ausschlusstatbestand des § 104

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 19 ZB 10.1203  

    Gerichtliche Kontrolle von Anordnungen des BMI nach § 23 Abs. 2 AufenthG

  • VGH Bayern, 25.11.2009 - 19 ZB 09.1701  

    Aufenthaltserlaubnis für das geduldete volljährige ledige Kind eines geduldeten

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10  

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Straftaten; häusliche Gemeinschaft;

  • VGH Bayern, 04.11.2010 - 19 C 10.2546  

    Anordnung der Innenminister und -senatoren der Länder im Einvernehmen mit dem

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