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   LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15   

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https://dejure.org/2015,18380
LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15 (https://dejure.org/2015,18380)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.07.2015 - 13 S 64/15 (https://dejure.org/2015,18380)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 13 S 64/15 (https://dejure.org/2015,18380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Wartepflichtige darauf vertrauen darf, dass der Vorfahrtsberechtigte mit eingeschaltetem Fahrtrichtungsanzeiger abbiegen wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Unfall 30% Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten, der falsch blinkt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Irreführendes Blinken des Vorfahrtsberechtigten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Irreführende Fahrweise des Vorfahrtsberechtigten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Irreführendes Blinken eines Vorfahrtsberechtigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irrtümliches Blinken nach rechts mit Unfall: Haftungsverteilung?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    b) Nach anderer Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; wohl auch OLG Hamm NJW-RR 2003, 975 f.).

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    b) Nach anderer Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; wohl auch OLG Hamm NJW-RR 2003, 975 f.).

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    a) Nach einer Auffassung kann das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers durch den Vorfahrtsberechtigten dessen Vorfahrtsrecht generell nicht aufheben, sondern allenfalls ein Vertrauen des Wartepflichtigen begründen, das im Rahmen der konkreten Abwägung der Mitverursachungs- und -verschuldensanteile zu berücksichtigen ist (so dezidiert KG DAR 1990, 142; wohl auch OLG München DAR 1998, 474).

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

  • OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Jedenfalls unter den Umständen des vorliegenden Falles, in dem keine erschwerenden Umstände auf Beklagtenseite hinzutreten, tritt es gegenüber dem Verkehrsverstoß des Erstbeklagten deshalb nicht vollständig zurück (ebenso OLG München, Urteil vom 6. September 2013 - 10 U 2336/13, juris; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Celle DAR 2004, 390; OLG Dresden VersR 1995, 234).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85

    Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Damit hat sie den Anforderungen an einen "Idealfahrer" (vgl. dazu BGHZ 117, 337; Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165) nicht genügt.
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Damit hat sie den Anforderungen an einen "Idealfahrer" (vgl. dazu BGHZ 117, 337; Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165) nicht genügt.
  • BGH, 28.05.2015 - III ZR 318/14

    Erstattung der Kosten für die Durchführung einer Marketingveranstaltung für ein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris, mwN.).
  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Jedenfalls unter den Umständen des vorliegenden Falles, in dem keine erschwerenden Umstände auf Beklagtenseite hinzutreten, tritt es gegenüber dem Verkehrsverstoß des Erstbeklagten deshalb nicht vollständig zurück (ebenso OLG München, Urteil vom 6. September 2013 - 10 U 2336/13, juris; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Celle DAR 2004, 390; OLG Dresden VersR 1995, 234).
  • OLG Celle, 30.03.2004 - 5 U 24/04

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Jedenfalls unter den Umständen des vorliegenden Falles, in dem keine erschwerenden Umstände auf Beklagtenseite hinzutreten, tritt es gegenüber dem Verkehrsverstoß des Erstbeklagten deshalb nicht vollständig zurück (ebenso OLG München, Urteil vom 6. September 2013 - 10 U 2336/13, juris; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Celle DAR 2004, 390; OLG Dresden VersR 1995, 234).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15
    Damit hat sie den Anforderungen an einen "Idealfahrer" (vgl. dazu BGHZ 117, 337; Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165) nicht genügt.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

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