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   VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02   

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https://dejure.org/2002,4437
VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02 (https://dejure.org/2002,4437)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.2002 - 13 S 673/02 (https://dejure.org/2002,4437)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 13 S 673/02 (https://dejure.org/2002,4437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines erst als Volljähriger adoptierten Ausländers; Fortführung einer familiären Lebensgemeinschaft; Begründung der familiären Lebensgemeinschaft als Minderjähriger mit seinen späteren Adoptiveltern; Vernichtung des Duldungsanspruch durch den Vollzug der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AuslG § 55 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Duldung, Aufenthaltsbefugnis, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Adoption, Erwachsenenadoption, Schutz von Ehe und Familie, familiäre Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 6; ; AuslG § 22; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, Duldung, Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis: Familiäre Lebensgemeinschaft, Erwachsenenadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 58 (Ls.)
  • ESVGH 53, 59
  • NVwZ 2003, Beilage Nr I 1, 4
  • VBlBW 2002, 495
  • DVBl 2003, 84 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Entsprechend gilt dies im Hinblick auf Art. 8 EMRK, der keinen weitergehenden Schutz vermittelt, soweit sich - wie im vorliegenden Fall - sein Anwendungsbereich mit dem des Art. 6 GG deckt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Insoweit hat der Antragsteller aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 29.3.2001 - 13 S 2643/00 -, InfAuslR 2001, 283) bei der Gewichtung der nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK geschützten familiären Belange des Ausländers im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit einer zwangsweisen Beendigung der familiären Lebensgemeinschaft, soweit sie im Bundesgebiet geführt wird, maßgeblich zu berücksichtigen, ob nach den einschlägigen Regelungen des Ausländergesetzes über den Familiennachzug eine Zuwanderung ermöglicht werden soll.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Typischerweise wird daher in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegenstehen und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gemäß § 55 Abs. 2 AuslG entsprochen werden können; vielmehr ist vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG ins Auge zu fassen (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35), wenn nicht sogar die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Mit dieser Bewertung der familiären Beziehungen des Antragstellers zu seinen Adoptiveltern setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 18.4.1989, a.a.O., und vom 12.12.1989, NJW 1990, 895), wonach in den Fällen der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen Deutschen der durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz der so entstandenen Familie regelmäßig kein Aufenthaltsrecht des Ausländers begründet.
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Wie bereits ausgeführt, steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 i.V.m. § 22 AuslG allerdings der besondere Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG entgegen, und grundsätzlich gebieten Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht die Freistellung von der Visumspflicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.1994, Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3; Urteil vom 18.6.1996, BVerwGE 101, 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Insoweit hat der Antragsteller aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Dieses Begehren ist bei sachdienlicher Auslegung darauf gerichtet, den Antragsgegner zu 2. im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Duldung zu verpflichten (zur Unzulänglichkeit eines auf schlichtes Absehen von der Abschiebung gerichteten Begehrens vgl. Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02
    Vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst sind auch die Beziehungen eines erst als Volljähriger adoptierten Ausländers zu seinen Adoptiveltern (BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989, BVerfGE 80, 81).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Richtig ist allerdings die weitere Erwägung des Beschwerdegerichts, dass auch die Beziehungen eines erst als Volljähriger adoptierten Ausländers zu seinen Adoptiveltern vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst werden und dass Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm dann auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht Bedeutung erlangen kann (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 715, 717; vgl. auch VGH Mannheim Beschluss vom 25. Juli 2002 - 13 S 673/02 - juris Rn. 6 ff.; Hofmann/Fränkel Ausländerrecht 2. Aufl. § 6 StAG Rn. 12 mit Fn. 30).
  • VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Familienschutz

    Der vom Antragsteller der Sache nach geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache - wenn auch nur vorläufig - vorwegzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

    Folglich ist nach dem Vorbringen des Antragstellers nur der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

    Das gilt auch bei der Prüfung der rechtlichen Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne des § 55 Abs. 2 AuslG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

    Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung einer familiären - ehelichen - Lebensgemeinschaft nach Maßgabe der Regelungen über den Familiennachzug nicht erfüllt, verbietet Art. 6 Abs. 1 GG die Abschiebung nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die einem Daueraufenthalt des Ausländers entgegenstehenden öffentlichen Belange den nach Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Schutz nicht überwinden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283; Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Der von den Antragstellerinnen angeführte Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 25.7.2002 - 13 S 673/02 - führe zu keiner anderen Entscheidung, da sich der dortige Sachverhalt in wesentlichen Punkten vom vorliegenden unterscheide.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall erheblich von dem Sachverhalt, wie er dem von den Antragstellerinnen herangezogenen Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 25.5.2002 (- 13 S 673/02 -, VBlBW 2002, 495 = InfAuslR 2002, 470) zugrunde lag.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 13 S 2125/03

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit bei Adoption durch einen vertriebenen

    Im Ausländerrecht entfaltet die Erwachsenenadoption aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen nicht prinzipiell, sondern nur im besonderen Falle einer Beistandsgemeinschaft zwischen dem Erwachsenen und seinen Adoptiveltern (vgl. Beschluss des Senates vom 25.07.2002 - 13 S 673/02 -, VBlBW 2002, 495 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 12.04.2005 - 8 K 1275/03

    Visumsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Ermessensreduzierung

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die einem Daueraufenthalt des Ausländers entgegenstehenden öffentliche Belange den verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Familienschutz nicht zu überwinden vermögen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.2002, VBlBW 2002, 495 = InfAuslR 2002, 470).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 11 ME 117/03

    Abschiebung; Adoptionsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Besuchsvisum; China;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch die Adoptivfamilie vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst ist (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 25.10.1995, DVBl. 1996, 195; BVerwG, Beschl. v. 4.3.1993, InfAuslR 1993, 262; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.7.2002, VBlBW 2002, 495).
  • VG Karlsruhe, 05.01.2008 - 10 K 1266/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Familienzusammenführung, deutsche

    Voraussetzung hierfür sei auch nicht das Vorliegen besonderer individueller Defizite wie etwa Pflegebedürftigkeit; vielmehr sei entscheidend in Rechnung zu stellen, dass die familiäre Lebensgemeinschaft zu einem Zeitpunkt begründet wurde, in dem das Kind wegen seiner Minderjährigkeit besonders schutzbedürftig gewesen sei und der erzieherische und betreuerische Beitrag des ausländischen Elternteils nach Erreichung der Volljährigkeit nicht vollständig in den Hintergrund getreten sei (vgl. Marx in GK-AufenthG, Stand: Dezember 2005, § 28 Rd.Nr. 141 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -, NVwZ-RR 2003, 4; anders allerdings die gleiche Kommentierung in Rdnr. 59).
  • VG Karlsruhe, 11.03.2004 - 5 K 753/04

    Stadt Heidelberg muss Plakate für Dia-Show zulassen

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur, wenn die erstrebte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach An. 19 Abs. 4 S. 1 GG schlechterdings notwendig ist weil die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären (vgl. VGH Bad.-Württ. , Beschl.v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -, Juris).
  • VG Ansbach, 12.07.2007 - AN 5 K 07.00538

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, deutsche Kinder, eigenständiges Aufenthaltsrecht,

    Es ist aber nicht Ausdruck der für die Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft erforderlichen inneren Verbundenheit des Klägers und der Zeugin, beruht nicht auf der Sorge des Klägers um das Wohlergehen und die weitere Entwicklung der Zeugin und ist kein Zeichen für eine weiterhin bestehende erzieherische und betreuerische Verantwortlichkeit des Klägers gegenüber der seit dem 12. Februar 2006 volljährigen, aber immer noch in der Ausbildung und Entwicklung befindlichen Zeugin (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.2002, InfAuslR 2002, 470).
  • VG Gera, 01.07.2010 - 4 K 20024/08

    Abschiebungsverbot, Kosovo, Vormundschaft

    Hieraus vermag der Vormund sein eigenes Abschiebungshindernis herzuleiten (vgl. VGH Baden-Württemberg. Beschluss v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 - zitiert nach juris).
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