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   LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 68/16   

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https://dejure.org/2016,43583
LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 68/16 (https://dejure.org/2016,43583)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2016 - 13 S 68/16 (https://dejure.org/2016,43583)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2016 - 13 S 68/16 (https://dejure.org/2016,43583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall bei Einfahren auf Straße von Seitenstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.1985 - III ZR 53/84

    Amtspflicht der Straßenverkehrsbehörden zur Aufstellung von Verkehrsschildern an

    Auszug aus LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 68/16
    a) Nach dieser Vorschrift muss derjenige, der von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfahren will, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; dies gilt auch für den Fall, dass ein Verkehrsteilnehmer - wie hier der Drittwiderbeklagte - von einem Seitenstreifen in die Fahrbahn einfährt (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1985 - III ZR 53/84, VersR 1985, 835; Kammer, Urteil vom 12.11.2010 - 13 S 97/10, BeckRS 2013, 16355; König in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 10 StVO Rn. 6).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 4/17

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße

    Zwar spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins für die schuldhafte und unfallursächliche Verletzung der Pflicht aus § 10 Satz 1 StVO, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wenn es im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die Fahrbahn zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (OLG Düsseldorf, VersR 1987, 909; OLG Hamm, NZV 2014, 409; KG, NZV 2008, 626; Kammer, Urteil vom 30. September 2016 - 13 S 68/16, juris; Dauer in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 10 Rn. 11 mwN.).
  • AG Hamburg, 13.01.2017 - 4 C 286/16

    Verkehrsunfall: Rückwärtsfahren und Anfahren vom Fahrbahnrand

    Unabhängig davon, dass vorliegend gar nicht nicht feststeht, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Kollision die Fahrbahnbegrenzungslinie schon überfahren hatte (siehe hierzu etwa LG Saarbrücken, Urteil vom 30. September 2016 - 13 S 68/16 -, juris), schützt auch § 10 StVO allein den fließenden Verkehr (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 10 Rn. 8).
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