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   VGH Baden-Württemberg, 02.04.1996 - 13 S 716/96   

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https://dejure.org/1996,9804
VGH Baden-Württemberg, 02.04.1996 - 13 S 716/96 (https://dejure.org/1996,9804)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.1996 - 13 S 716/96 (https://dejure.org/1996,9804)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1996 - 13 S 716/96 (https://dejure.org/1996,9804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit nach AuslG 1990 § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - ungünstige politische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1996 - 13 S 716/96
    Sonstige Nachteile im Heimatland, die nicht wegen der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, können nicht zur Berücksichtigung einer besonderen Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AuslG herangezogen werden (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 12.3.1996 - 13 S 3180/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der

    Sonstige Nachteile im Herkunftsland, die nicht wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, können nicht zur Berücksichtigung als besonderer Härtefalls nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.4.1996 - 13 S 716/96 - [JURIS]).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 11 S 541/01

    Anwendung der Neuregelung zur Mindestehebestandszeit auf Altfälle

    Der Begriff "rechtmäßig" knüpft an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beider Ehegatten im Bundesgebiet an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.4.1996 - 13 S 716/96 -, VGHBW-Ls 1996, Beilage 6, B 4).
  • VG Freiburg, 19.05.2003 - 4 K 542/03

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten bei Unterbrechung des

    Vielmehr schließt jede Unterbrechung ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.04.1996 - 13 S 716/96 - OVG NW, Beschl. v. 29.11.2000, AuAS 2001, 67; OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1992 - 1 B 95/92 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.11.2001, FamRZ 2002, 1111; GK-AuslR, Stand: Juli 2002, II, Band 1, § 19 RdNr. 41 f.).
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