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   LG Oldenburg, 30.03.2007 - 13 S 799/06   

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https://dejure.org/2007,28407
LG Oldenburg, 30.03.2007 - 13 S 799/06 (https://dejure.org/2007,28407)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.2007 - 13 S 799/06 (https://dejure.org/2007,28407)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 2007 - 13 S 799/06 (https://dejure.org/2007,28407)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 985
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2007 - 13 S 799/06
    Im Rahmen der hier notwendig werdenden Auslegung der ARB ist auf die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Bedingungen aufmerksam liest und unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs würdigt, abzustellen (vgl. etwa BGH VersR 2003, 236; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. Vorbem III Rn 2).

    Deshalb ergibt sich das Erfordernis, die Auslegung nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens und nicht nach einer fachwissenschaftlichen Terminologie vorzunehmen ( BGH VersR 1983, 850), wobei allerdings der Grundsatz gilt, dass Worte, mit denen die Rechtssprache feststehende Begriffe verbindet, in diesem Sinne zu verstehen sind ( BGH VersR 2003, 236).

  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 31/82

    Erstreckung des Krankenversicherungsschutzes auf die Kosten einer Kurbehandlung -

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2007 - 13 S 799/06
    Deshalb ergibt sich das Erfordernis, die Auslegung nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens und nicht nach einer fachwissenschaftlichen Terminologie vorzunehmen ( BGH VersR 1983, 850), wobei allerdings der Grundsatz gilt, dass Worte, mit denen die Rechtssprache feststehende Begriffe verbindet, in diesem Sinne zu verstehen sind ( BGH VersR 2003, 236).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 20 S 25/07

    Kostenentscheidung im Falle eines übereinstimmend als erledigt erklärten

    Verbindet allerdings die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff, ist anzunehmen, dass darunter auch die Versicherungsbedingungen nichts anderes verstehen wollen (BGH, VersR 2003, 236; LG Oldenburg, VersR 2007, 985; LG Oldenburg, VersR 2007, 985).
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