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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02 (https://dejure.org/2004,6278)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 13 S 865/02 (https://dejure.org/2004,6278)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 13 S 865/02 (https://dejure.org/2004,6278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Passausstellung im Ermessenswege nach FlüAbk bei einem ausgewiesenen, geduldeten Ausländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausstellung eines Konventionspasses im Ermessenswege an einen ausgewiesenen aber geduldeten Ausländer; Anwendbarkeit der Wohlwollensklausel bei Fehlen eines Landes des rechtmäßigen Aufenthaltes; Differenzierung bei der Bestimmung der Sperrwirkung zwischen ausgewiesenen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 8 Abs. 2 S. 1; GFK Art. 28; AuslG § 51 Abs. 1
    D (A), Straftäter, Ausweisung, Sperrwirkung, nachträgliche Befristung, Konventionsflüchtlinge, Reiseausweis, Rückkehrberechtigung, Rechtmäßiger Aufenthalt, Ermessen, Wohlwollensklausel

  • Judicialis

    GFK Art. 28 Anh. § 5; ; GFK Art. 28 Anh. § 13; ; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Konventionspass, Wohlwollensklausel, Rückkehrberechtigung, Sperrwirkung Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Denn der Kläger ist, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, zwar Flüchtling im Sinne dieser Bestimmung (vgl. Urteil des Senats vom 9.6.1994 - 13 S 3154/93 -, VGH BWLs. 1994, Beilage 9, B 5 und OVG Bremen, Urteil vom 18.5.1999 - 1 HB 497/98 -, InfAuslR 1999, 504); er hält sich jedoch, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht rechtmäßig im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK in der Bundesrepublik Deutschland auf (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 1.03 -, DVBl. 2004, 970).

    Der nach Art. 28 Abs. 1 GK auszustellende Reiseausweis hat den primären Zweck, dem Flüchtling grenzüberschreitende Reisen mit anschließender Rückkehr in das Land zu ermöglichen, das den Flüchtlingsausweis ausgestellt hat (vgl. Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Band 2, Art. 28 GK RdNr. 1 und BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 1.03 -, DVBl. 2004, 970).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93

    Zur Ausstellung eines Reiseausweises nach dem FlüAbk: vorherige Feststellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Denn der Kläger ist, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, zwar Flüchtling im Sinne dieser Bestimmung (vgl. Urteil des Senats vom 9.6.1994 - 13 S 3154/93 -, VGH BWLs. 1994, Beilage 9, B 5 und OVG Bremen, Urteil vom 18.5.1999 - 1 HB 497/98 -, InfAuslR 1999, 504); er hält sich jedoch, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht rechtmäßig im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK in der Bundesrepublik Deutschland auf (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 1.03 -, DVBl. 2004, 970).
  • OVG Bremen, 18.05.1999 - 1 HB 497/98

    Berücksichtigung des Wohlwollensgebots der Genfer Flüchtlingskonvention bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Denn der Kläger ist, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, zwar Flüchtling im Sinne dieser Bestimmung (vgl. Urteil des Senats vom 9.6.1994 - 13 S 3154/93 -, VGH BWLs. 1994, Beilage 9, B 5 und OVG Bremen, Urteil vom 18.5.1999 - 1 HB 497/98 -, InfAuslR 1999, 504); er hält sich jedoch, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht rechtmäßig im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK in der Bundesrepublik Deutschland auf (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 1.03 -, DVBl. 2004, 970).
  • VGH Bayern, 18.08.2003 - 10 C 03.1864

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Reiseausweis, Genfer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Die Vorschrift setzt daher im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK nicht voraus, dass sich der Flüchtling rechtmäßig im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufhält, begründet aber keinen Anspruch des Flüchtlings auf Ausstellung des Reiseausweises, sondern stellt die Entscheidungen darüber in das - gegebenenfalls durch die Wohlwollensklausel des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK eingeschränkte - Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4.6.1991 - 1 C 42.88 -, InfAuslR 1991, 350; Bay. VGH, Beschluss vom 18.8.2003 - 10 C 03.1864 -, InfAuslR 2004, 109 und Urteil des Senats vom 14.7.1992 - 13 S 2026/98 -, VBlBW 1993, 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - 13 S 2026/91

    Palästina-Flüchtlinge; Reiseausweis, Fremdenpaß; Wegfall des Schutzes der UNRWA;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Die Vorschrift setzt daher im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK nicht voraus, dass sich der Flüchtling rechtmäßig im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufhält, begründet aber keinen Anspruch des Flüchtlings auf Ausstellung des Reiseausweises, sondern stellt die Entscheidungen darüber in das - gegebenenfalls durch die Wohlwollensklausel des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK eingeschränkte - Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4.6.1991 - 1 C 42.88 -, InfAuslR 1991, 350; Bay. VGH, Beschluss vom 18.8.2003 - 10 C 03.1864 -, InfAuslR 2004, 109 und Urteil des Senats vom 14.7.1992 - 13 S 2026/98 -, VBlBW 1993, 149).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Die Türkei dürfte für den Kläger im Hinblick auf seine langjährige Abwesenheit von dort sowie angesichts der Tatsache, dass in Bezug auf dieses Land ein Abschiebungsverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG festgestellt worden ist, jedoch nicht - mehr - das Land des gewöhnlichen rechtlichen Aufenthalts im Sinne der in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK verankerten Wohlwollensklausel sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1985 - 9 C 30.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 und Urteil vom 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, InfAuslR 1991, 76 sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.10.1993 - 11 S 1999/92 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Die Türkei dürfte für den Kläger im Hinblick auf seine langjährige Abwesenheit von dort sowie angesichts der Tatsache, dass in Bezug auf dieses Land ein Abschiebungsverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG festgestellt worden ist, jedoch nicht - mehr - das Land des gewöhnlichen rechtlichen Aufenthalts im Sinne der in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK verankerten Wohlwollensklausel sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1985 - 9 C 30.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 und Urteil vom 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, InfAuslR 1991, 76 sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.10.1993 - 11 S 1999/92 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Diese Vorschrift schreibt nämlich eine gesetzliche Einreisesperre (Einreiseverbot) und damit zwangsläufig auch eine Aufenthaltssperre (Aufenthaltsverbot) für Ausländer vor, die - wie der Kläger -ausgewiesen oder/und abgeschoben worden sind (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, InfAuslR 2000, 176).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 11 S 1999/92

    Reiseausweis für Staatenlose; rechtmäßiger Aufenthalt Staatenloser nur bei Besitz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Die Türkei dürfte für den Kläger im Hinblick auf seine langjährige Abwesenheit von dort sowie angesichts der Tatsache, dass in Bezug auf dieses Land ein Abschiebungsverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG festgestellt worden ist, jedoch nicht - mehr - das Land des gewöhnlichen rechtlichen Aufenthalts im Sinne der in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK verankerten Wohlwollensklausel sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1985 - 9 C 30.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 und Urteil vom 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, InfAuslR 1991, 76 sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.10.1993 - 11 S 1999/92 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 18 B 3239/90

    Aufenthaltsgenehmigung; Besuchsvisum; Familiennachwuchs; Kinderbetreuung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02
    Die Vorschrift setzt daher im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GK nicht voraus, dass sich der Flüchtling rechtmäßig im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufhält, begründet aber keinen Anspruch des Flüchtlings auf Ausstellung des Reiseausweises, sondern stellt die Entscheidungen darüber in das - gegebenenfalls durch die Wohlwollensklausel des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK eingeschränkte - Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4.6.1991 - 1 C 42.88 -, InfAuslR 1991, 350; Bay. VGH, Beschluss vom 18.8.2003 - 10 C 03.1864 -, InfAuslR 2004, 109 und Urteil des Senats vom 14.7.1992 - 13 S 2026/98 -, VBlBW 1993, 149).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

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