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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03   

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VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03 (https://dejure.org/2003,5072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2003 - 13 S 887/03 (https://dejure.org/2003,5072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 13 S 887/03 (https://dejure.org/2003,5072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einbürgerung nach RuStAG § 40b - Ermächtigung eines Elternteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung eines Kindes von Ausländern; Fristgerechter Antrag auf Einbürgerung durch ein Elternteil mit Ermächtigung des anderen Elternteils; Assoziationsrechtlich begründetes Aufenthaltsrecht; Vorläufige Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Vorliegen der ...

  • Judicialis

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; StAG § 40b; ; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1; ; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80, Einbürgerungen nach StAG - Einbürgerungsanspruch von Kindern, Einbürgerungsantrag, mitsorgeberechtigter Elternteil, gesetzliche Vertretung, Ermächtigung, Assoziationsrecht, Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG , maßgeblicher Zeitpunkt, ...

  • rechtsportal.de

    ARB 1/80, Einbürgerungen nach StAG - Einbürgerungsanspruch von Kindern, Einbürgerungsantrag, mitsorgeberechtigter Elternteil, gesetzliche Vertretung, Ermächtigung, Assoziationsrecht, Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG , maßgeblicher Zeitpunkt, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 127 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02

    Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
    Für den Einbürgerungsanspruch nach § 40b StAG reicht es aus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zum Zeitpunkt der nach § 40b Satz 2 StAG fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen haben; sie müssen nicht mehr zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung gegeben sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 18.3.2002 - 13 S 442/02 -).

    Der Senat hält an seiner im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 18.3.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779) nach summarischer Prüfung gewonnenen Ansicht, der Einbürgerungsanspruch nach § 40b StAG setze voraus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung vorliegen müssten und es nicht ausreiche, dass sie zur Zeit der nach § 40b StAG fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen hätten, nicht weiter fest.

    Nimmt man vornehmlich diese unterschiedliche Ausgestaltung in den Blick, spricht einiges dafür, für das weitere Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG auf den Zeitpunkt der Einbürgerung abzustellen mit der Begründung, dass die Behörde nicht zur Vornahme einer Einbürgerung verpflichtet werden soll, deren sachlich-rechtliche Voraussetzungen entfallen sind (so: Beschluss des Senats vom 18.3.2002, a.a.O.; Hailbronner/Renner, a.a.O., RdNr. 13).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), dass türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen die Rechte aus Art. 6 und 7 ARB 1/80 unmittelbar aus diesen Vorschriften und unabhängig davon zustehen, ob die zuständigen Behörden Verwaltungsdokumente (Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung) ausstellen, durch die das Bestehen dieser Rechte nur deklaratorisch festgestellt werden kann (Urteil des Gerichtshofs vom 16.3.2000 in der Rechtssache C-329/97 [Ergat] RdNr. 62 f., InfAuslR 2000, 217 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung).

    Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass dem Vater des Klägers ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 zum Zeitpunkt der verspäteten Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse in den Jahren 1986 und 1988 zustand; nach den vom EuGH im Urteil vom 16.3.2000 a.a.O. dargelegten Grundsätzen war es assoziationsrechtlich unerheblich, dass der Kläger die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis jeweils erst nach dem Ablauf von deren Geltungsdauer beantragt hat, da die zuständige Ausländerbehörde ihm jedesmal eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt und damit letztlich die Ordnungsmäßigkeit seines Aufenthalts nicht in Frage gestellt hat (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 30.9.1997 - C 98/96 - [Ertanir], InfAuslR 1997, 434, RdNr. 69).

  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
    Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass dem Vater des Klägers ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 zum Zeitpunkt der verspäteten Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse in den Jahren 1986 und 1988 zustand; nach den vom EuGH im Urteil vom 16.3.2000 a.a.O. dargelegten Grundsätzen war es assoziationsrechtlich unerheblich, dass der Kläger die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis jeweils erst nach dem Ablauf von deren Geltungsdauer beantragt hat, da die zuständige Ausländerbehörde ihm jedesmal eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt und damit letztlich die Ordnungsmäßigkeit seines Aufenthalts nicht in Frage gestellt hat (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 30.9.1997 - C 98/96 - [Ertanir], InfAuslR 1997, 434, RdNr. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00

    Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
    Dem hat sich der Senat angeschlossen (Urteil vom 17.8.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476; Beschluss vom 22.4.2002 - 13 S 1417/01 -, nicht veröffentlicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83

    Untätigkeitsklage - Veränderungssperre und Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
    Dem Kläger konnte das durch § 75 VwGO eingeräumte Klagerecht auch nicht mehr dadurch genommen werden, dass die Beklagte am 19.2.2002 einen ablehnenden Bescheid erlassen hat, so dass es der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO nicht bedurfte (BVerwG, Urteil vom 13.1.1983 - 5 C 114.81 -, BVerwGE 66, 342, 344; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1984 - 5 S 2079/83 -, NJW 1986, 149).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
    Dem Kläger konnte das durch § 75 VwGO eingeräumte Klagerecht auch nicht mehr dadurch genommen werden, dass die Beklagte am 19.2.2002 einen ablehnenden Bescheid erlassen hat, so dass es der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO nicht bedurfte (BVerwG, Urteil vom 13.1.1983 - 5 C 114.81 -, BVerwGE 66, 342, 344; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1984 - 5 S 2079/83 -, NJW 1986, 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 40b StAG müssen - im Gegensatz zur Ansicht der Kläger - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG nicht nur zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 40b Satz 2 StAG (vgl. dazu Urteil des Senats vom 7.10.2003 - 13 S 887/03 -), sondern bereits zum Zeitpunkt der Geburt der Kläger vorgelegen haben.

    Dies entspricht dem Sinn des § 40b StAG als Übergangsvorschrift, mit der diejenigen Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999 (BGBl. I 1618) - StAngRG - am 1.1.2000 noch keine zehn Jahre alt waren, weitgehend so gestellt werden sollen, als hätte der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, der die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland normiert (Ius-soli-Erwerbstatbestand), schon bei ihrer Geburt gegolten (vgl. Urteil des Senats vom 7.10.2003, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 06.10.2021 - 2 LC 23/21

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind eines

    Ein Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 ist "unbefristet" im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StAG (so auch - überwiegend ohne Differenzierung zwischen den Spiegelstrichen - VGH B-W, Urt. v. 07.10.2003 - 13 S 887/03, juris Rn. 34 f.; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.04.2015 - 6 K 2151/13, juris Rn. 28; BMI, Vorl.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 6 S 2577/10

    Zum Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel über

    Dabei ist zunächst zu beachten, dass die Normvorstellungen des historischen Gesetzgebers, wie sie insbesondere in den verschiedenen Gesetzesentwürfen, den Beratungsprotokollen und vor allem in den den Entwürfen beigegebenen Begründungen zum Ausdruck kommen (vgl. dazu Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., Studienausgabe, S. 206) vornehmlich erst dann zu Rate zu ziehen sind, wenn aus dem Wortsinn, dem Bedeutungszusammenhang des Gesetzes und der ihm zu Grunde liegenden Systematik, sowie dem ermittelten Sinn und Zweck der Vorschrift keine eindeutigen Auslegungsergebnisse zu erzielen sind und damit noch immer verschiedene Deutungsmöglichkeiten offen bleiben (vgl. Larenz, a.a.O., S. 203; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.10.2003 - 13 S 887/03 -, InfAuslR 2004, 169).
  • VG Bremen, 07.12.2020 - 4 K 957/19

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020 -

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 07. Oktober 2003 - 13 S 887/03 -, juris) geht ohne weitere Begründung davon aus, dass das Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 ein unbefristetes im Sinne von § 4 Abs. 3 StAG sei.
  • OVG Bremen, 17.09.2019 - 1 PA 206/19

    Staatsangehörigkeitsrecht Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft

    Insoweit hat sich der Senat also noch nicht mit der gegenteiligen Auffassung (vgl. nur VGH B.-W., Urt. v. 07.10.2003 - 13 S 887/03, juris Rn. 34; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.04.2015 - 6 K 2151/13, juris Rn. 28; Oberhäuser, in: Hofmann, AusländerR, 2. Aufl. 2016, StAG § 4 Rn. 18 m.w.N.; Marx, in: GK -StAR, § 4 StAG Rn. 328; vgl. auch Nr. 4.3.1.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13. November 2014) auseinandergesetzt.
  • VG Würzburg, 15.10.2008 - W 6 K 07.1028

    Einbürgerungszusicherung; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb

    Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass türkischen Arbeitnehmern die Rechte aus Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EW/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 (ARB 1/80) unmittelbar aus diesen Vorschriften und unabhängig davon zustehen, ob die zuständigen Behörden Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt habe, durch die das Bestehen dieser Rechte nur deklaratorisch festgestellt werden kann (vgl. VGH BW, U.v. 07.10.2003, InfAuslR 2004, 169).
  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

    Dementsprechend kann ein bestehendes Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 auch im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 07.10.2003 - 13 S 887/03, Rdnr. 34; a.A. Verwaltungsgericht Bremen , Urteil vom 09.12.2013 - 4 K 270/13, Rdnrn. 14 f.; Verwaltungsgericht Aachen , Beschluss vom 28.08.2006 - 6 L 328/06, Rdrn. 10 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

    Denn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG müssen nur bis zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Einbürgerung nach § 40b StAG vorgelegen haben (Urteil des Senats vom 7.10.2003 - 13 S 887/03 -   InfAuslR 2004, 169).
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