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   VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03   

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https://dejure.org/2003,3282
VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03 (https://dejure.org/2003,3282)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.08.2003 - 13 S 888/03 (https://dejure.org/2003,3282)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. August 2003 - 13 S 888/03 (https://dejure.org/2003,3282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerungszusicherung; Einbürgerungsantrag; Beachtlichkeit von strafrechtlicher Verurteilung für die Einbürgerung; Miteinbürgerung des ausländischen Ehegatten

  • Judicialis

    StAG § 8 Abs. 1; ; StAG § 9 Abs. 1; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 85 Abs. 2; ; AuslG § 88 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerungen nach §§ 85 ff. AuslG , Einbürgerungen nach StAG - Staatenlosigkeit, ausländischer Ehegatte eines Deutschen, Ausweisungsgrund, vorsätzliche Straftat, geringfügiger Rechtsverstoß, Strafbefehl, Einbürgerungserleichterungen, Miteinbürgerung, Analogie

  • rechtsportal.de

    Einbürgerungen nach §§ 85 ff. AuslG , Einbürgerungen nach StAG - Staatenlosigkeit, ausländischer Ehegatte eines Deutschen, Ausweisungsgrund, vorsätzliche Straftat, geringfügiger Rechtsverstoß, Strafbefehl, Einbürgerungserleichterungen, Miteinbürgerung, Analogie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.9.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66) ist § 46 Nr. 2 AuslG dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, also andererseits immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist.

    Denn eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich nicht geringfügig im Sinne des § 46 Nr. 2 AuslG (BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, a.a.O.; GK/StAR, § 8 StAG RdNr. 71; Hailbronner/Renner, a.a.O., § 8 StAG RdNr. 31; GK/AuslR, § 46 AuslG RdNr. 48; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 46 AuslG RdNr. 12; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 252).

    Hierfür spricht, dass § 46 Nr. 2 AuslG als Ausweisungsgrund auch die Begehung einer Straftat im Ausland normiert, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist und sich dem Gesetz für den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 2 AuslG keine Maßstäbe entnehmen lassen, ob und gegebenenfalls welche vorsätzlichen Strafrechtsverstöße wegen Geringfügigkeit außer Betracht bleiben sollen (BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Eine Einbürgerung ist bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes auch dann ausgeschlossen, wenn der Ausländer aus anderen Gründen, insbesondere bei Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nach § 45 Abs. 2 AuslG oder weil Ausweisungshindernisse nach anderen Vorschriften den Ausweisungsgrund überlagern, nicht ausgewiesen werden darf oder soll (BVerwG, Urteil vom 31.5.1995 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 89 f.; Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 152.96 -, juris; Urteil des Senats vom 12.9.2002 - 13 S 880/00 - Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht [GK/StAR], § 8 StAG RdNr. 65 f.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, § 8 StAG RdNr. 23).

    Die §§ 85 ff. AuslG sind Sonderregelungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts mit ausschließlich begünstigendem Charakter (so: BT-Drs 11/6960, S. 29), die rechtssystematisch zwar den allgemeinen Einbürgerungsbestimmungen der §§ 8 f. StAG vorgehen, diese andererseits aber nicht verdrängen (Urteile des Senats vom 7.11.1991 - 13 S 1627/90 -, InfAuslR 1992, 98 und vom 12.9.2002, a.a.O.).

    Nachdem die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis der Klägerin bereits am 31.7.2000 und damit vor Verwirklichung des Ausweisungsgrundes durch die Klägerin verlängert hat, bedarf es keiner weiteren Erörterung, ob es einbürgerungsrechtlich von Bedeutung ist, wenn der Ausweisungsgrund ausländerrechtlich verbraucht ist (ablehnend: Urteil des Senats vom 12.9.2002, a.a.O.; a.A.: GK/StAG, § 8 StAG RdNr. 67 f.).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Denn die entsprechenden Einbürgerungstatbestände des Staatsangehörigkeitsgesetzes und die des Ausländergesetzes sind nicht in den für die gesetzliche Bewertung maßgeblichen Hinsichten gleich zu beurteilen (vgl. zu diesen Voraussetzungen für den Analogieschluss: BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, BVerwGE 99, 362, 368; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl., S. 381).

    Denn die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt die Feststellung voraus, dass die normative Regelung lückenhaft ist, dass der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 -, BVerfGE 82, 286, 304; BVerwG, Urteil vom 14.3.1974 - II C 93.72 - BVerwGE 45, 85, 90; Urteil vom 13.12.1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183, 186; Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, a.a.O.; Larenz, a.a.O., S. 370 ff.), weil er eine nach seiner Grundabsicht der Regelung bedürftige Frage übersehen oder irrtümlich für von ihm bereits geregelt gehalten hat.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Diese Grundsätze finden auch auf Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 14.1.1981 - 1 B 857.80 -, BayVBl. 1981, 186; GK/AuslR, § 46 AuslG RdNr. 69; vgl. zur regelmäßigen Verwertbarkeit rechtskräftiger Strafbefehle in anderen Gebieten des Ordnungsrechts: BVerwG, Urteil vom 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245, 248 f.; Beschluss vom 30.4.1992 - 1 B 64.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).

    Dies ist aber jedenfalls dann unerheblich, wenn - wie hier - lediglich die Täterschaft ohne weiteren Tatsachenvortrag bestritten wird und keine nachprüfbaren Umstände dargelegt werden, die die Unrichtigkeit der im Strafbefehl getroffenen Feststellungen belegen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Die Transformation eines völkerrechtlichen Vertrages durch ein Zustimmungsgesetz führt dann zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer Vertragsnorm, wenn sie nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf (BVerwG, Urteil vom 23.2.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116, 118; Urteil vom 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, BVerwGE 87, 11, 13 m.w.N.).

    Erst dieses Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für einen Einbürgerungsanspruch (BVerwG, Urteil vom 23.2.1993, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 28.9.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76

    Voraussetzung des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Zwar erleichtert auch § 9 Abs. 1 StAG gegenüber der allgemeinen Ermächtigungsnorm des § 8 StAG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG, der den Staat verpflichtet, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern, und der dahingehend wirkt, dass eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie wünschenswert ist, weil sie ihren Zusammenhalt regelmäßig fördert (BVerwG, Beschluss vom 29.7.1985 - 1 B 78.85 -, InfAuslR 1985, 296), die Einbürgerung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.8.1979 - 1 C 27.76 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 9).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Denn die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt die Feststellung voraus, dass die normative Regelung lückenhaft ist, dass der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 -, BVerfGE 82, 286, 304; BVerwG, Urteil vom 14.3.1974 - II C 93.72 - BVerwGE 45, 85, 90; Urteil vom 13.12.1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183, 186; Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, a.a.O.; Larenz, a.a.O., S. 370 ff.), weil er eine nach seiner Grundabsicht der Regelung bedürftige Frage übersehen oder irrtümlich für von ihm bereits geregelt gehalten hat.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Diese Grundsätze finden auch auf Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 14.1.1981 - 1 B 857.80 -, BayVBl. 1981, 186; GK/AuslR, § 46 AuslG RdNr. 69; vgl. zur regelmäßigen Verwertbarkeit rechtskräftiger Strafbefehle in anderen Gebieten des Ordnungsrechts: BVerwG, Urteil vom 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245, 248 f.; Beschluss vom 30.4.1992 - 1 B 64.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Diese Grundsätze finden auch auf Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 14.1.1981 - 1 B 857.80 -, BayVBl. 1981, 186; GK/AuslR, § 46 AuslG RdNr. 69; vgl. zur regelmäßigen Verwertbarkeit rechtskräftiger Strafbefehle in anderen Gebieten des Ordnungsrechts: BVerwG, Urteil vom 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245, 248 f.; Beschluss vom 30.4.1992 - 1 B 64.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
    Die §§ 85 ff. AuslG sind Sonderregelungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts mit ausschließlich begünstigendem Charakter (so: BT-Drs 11/6960, S. 29), die rechtssystematisch zwar den allgemeinen Einbürgerungsbestimmungen der §§ 8 f. StAG vorgehen, diese andererseits aber nicht verdrängen (Urteile des Senats vom 7.11.1991 - 13 S 1627/90 -, InfAuslR 1992, 98 und vom 12.9.2002, a.a.O.).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 B 78.85

    Ermessensfehler - Einbürgerung eines Ausländers - Ablehnung der Einbürgerung

  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts -

  • BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75

    Angriff der Nichtzulassung einer Revision mit einer Beschwerde - Gefährdung der

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 152.96

    Ausländerrecht - Beschränkung des Einbürgerungsanspruchs durch Ausweisungsgrund

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88

    Heranziehung von Arbeitgebern zu Abschiebungskosten; Beschäftigung von

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 13 S 2428/08

    Zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei strafgerichtlicher

    Was die Berücksichtigung von strafgerichtlichen Verurteilungen als Ausweisungsgrund im aufenthaltsrechtlichen wie im staatsangehörigkeitsrechtlichen Zusammenhang betrifft, ist es in Ermangelung anderer aussagekräftiger Hinweise im Aufenthalts- wie im Staatsangehörigkeitsgesetz im Ausgangspunkt folgerichtig, wenn die Verurteilung so lange als Ausweisungsgrund im Rechtsverkehr vorgehalten werden kann, als noch keine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt ist (vgl. in diesem Sinn schon Senatsurteil vom 21.08.2003 - 13 S 888/03 - juris; a.A. etwa Bäuerle, a.a.O., § 5 Rdn. 111).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

    Dass die Verurteilung im Wege eines Strafbefehlsverfahrens erfolgt ist, steht der Heranziehung im Einbürgerungsverfahren ebenso wenig entgegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -) wie der Umstand, dass es sich bei einer Beleidigung um eine Straftat im unteren Bereich handelt.

    Letztendlich ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklärt, dass die Privilegierungsvorschrift des § 88 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei Einbürgerungsbegehren nach dem StAG keine entsprechende Anwendung findet (Urt.v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen

    Diese Vorschriften sind gegenüber den allgemeinen Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechts Sonderregelungen (vgl. auch Urteil des Senats vom 21.8.2003 - 13 S 888/03 -).
  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

    43 Nicht überzeugend ist die von der Beklagten im vorliegenden Verfahren vertretene Auffassung, die aus den Jahren 1993 - 1998 herrührenden Ausweisungsgründe (vgl. oben) stünden einer Einbürgerung des Klägers bis zur Tilgung im Bundeszentralregister entgegen (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -, aufgehoben d. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 -, jeweils zit. nach ).
  • VG Aachen, 18.10.2006 - 8 K 577/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung 1999, Straftat, Strafe,

    Das objektive Vorliegen eines Ausweisungsgrundes reicht hier aus, vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (VGH BW), Urteile vom 12. September 2002 - 13 S 880/00 - EZAR 271 Nr. 37 und vom 21. August 2003 - 13 S 888/03 - zum Einbürgerungsrecht.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 1158/08
    Hiergegen hat der Beklagte mit dem Hinweis auf den möglicherweise entgegenstehenden Gesetzeszweck und die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.8.2003 - 13 S 888/03 -, juris) schlüssige  Gegenargumente vorgetragen, die eine weitere Prüfung im Berufungsverfahren veranlassen.
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