Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 19.11.2012

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35821
LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12 (https://dejure.org/2012,35821)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.2012 - 13 S 95/12 (https://dejure.org/2012,35821)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 2012 - 13 S 95/12 (https://dejure.org/2012,35821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch gegen eine Fluggesellschaft bei einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr auf Grund eines verspäteten Fluges

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichsansprüche aus VO (EG) 261/2004 stehen auch Minderjährigen zu

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Kostenloser Tarif / Kinder-Tarif / Prozessvollmacht durch minderjährige Kinder / Sitzplatzanspruch / Bindungswirkung von EuGH-Urteilen / Ausgleichsanspruch / Montrealer Übereinkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO2004 Art. 7 241//EG; BGB § 181
    Ausgleichsanspruch gegen eine Fluggesellschaft bei einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr auf Grund eines verspäteten Fluges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichanspruch auch für 16 Monate altes Kind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fluggäste verspäteter Flüge können Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt sein

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte gelten auch für Kleinkinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung nach der Fluggastrechteverordnung auch für Kleinkinder - 16 Monate altes Kind buchte und bezahlte den Flug

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlung wenn Flugverspätung erheblich ist // Bei großer Verspätung muss die Airline abhängig von der Entfernung 250, 400 oder 600 Euro zahlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 380
  • NZV 2013, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Somit liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nach der Rechtsprechung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) und vom 23.10.2012 (Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10; abrufbar von der Homepage des EuGH, http://curia.europa.eu) Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch wie im Fall eines annullierten Fluges zusteht.

    Sie sieht sich in ihrer Ansicht bestätigt, nachdem auch der EuGH nunmehr mit Urteil vom 23.10.2012 seine Rechtsauffassung ausdrücklich bestätigte: Er machte nochmals deutlich, dass die Art. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass den Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch nach dieser Verordnung zustehe, wenn sie aufgrund dieser Flüge einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vom Luftfahrunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (Urteil des EuGH vom 23.10.2012 in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10, Rn. 40; zit. nach curia).

    Eine erneute Vorlage an den EuGH kommt nach Ansicht der Kammer nicht in Betracht, nachdem der EuGH seine Rechtsauffassung mit Urteil vom 23.10.2012 in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 (Vorlage durch das Amtsgericht Köln) und C-629/10 (Vorlage durch den High Court of Justice) nochmals bestätigte.

    Soweit die Beklagte die Aussetzung im Hinblick auf das Vorlageverfahren des AG Köln (Beschluss vom 03.11.2010, Aktenzeichen 142 C 535/08; Rs C-581/10) und das Vorlageverfahren des High Court of Justice (England and Wales) vom 24.12.2010 (Rs C-629/10) begehrt (Hilfsantrag Nr. 2), kommt eine Aussetzung schon deshalb nicht in Betracht, weil der EuGH mit Urteil vom 23.10.2012 über die Vorlagefragen entschieden hat.

    Unter anderem das Amtsgerichts Köln und der High Court of Justice haben deshalb erneut Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt (Rs. C-581/10 Rs. C-629/10).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Somit liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nach der Rechtsprechung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) und vom 23.10.2012 (Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10; abrufbar von der Homepage des EuGH, http://curia.europa.eu) Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch wie im Fall eines annullierten Fluges zusteht.

    c) An die Entscheidungen des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) und vom 23.10.2012 ist die Kammer zwar rechtlich nicht gebunden, denn Vorabentscheidungen des EuGH entfalten außerhalb des Ausgangsrechtsstreits keine unmittelbare Bindungswirkung (Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Art. 234 EGV, Rn. 66).

    Auch der BGH hat in seinem Urteil vom 18.02.2010 (BGH NJW 2010, 2281) ausgeführt, er gehe davon aus, dass das vom EuGH vertretene Auslegungsergebnis in der Entscheidung vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43 ff.) mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar sei.

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer großen Verspätung Fluggästen aufgrund der VO (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht, war in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) umstritten.

  • LG Stuttgart, 21.03.2012 - 13 S 93/11

    Flugverspätung - Ausgleichszahlung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Die Kammer folgte bereits in ihrer bisherigen Rechtsprechung - worauf sie die Parteien vorab hingewiesen hatte - der Auffassung des EuGH, die dieser mit Urteil vom 19.11.2009 etabliert hatte (siehe unter anderem Urteil vom 21.03.2012, Az. 13 S 93/11; Urteil vom 22.08.2012, Az. 13 S 42/12; Urteil vom 26.09.2012, Az. 13 S 60/12).

    Auch der BGH legt der Entscheidung vom 09.12.2010 (BGH NJW 2011, 880) zur VO (EG) Nr. 261/2004 die Vorabentscheidung des EuGH vom 19.11.2009 zugrunde (LG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2012, Az. 13 S 93/11).

  • AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08

    Vereinbarkeit des Art. 7 Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG ) mit Art. 19

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Soweit die Beklagte die Aussetzung im Hinblick auf das Vorlageverfahren des AG Köln (Beschluss vom 03.11.2010, Aktenzeichen 142 C 535/08; Rs C-581/10) und das Vorlageverfahren des High Court of Justice (England and Wales) vom 24.12.2010 (Rs C-629/10) begehrt (Hilfsantrag Nr. 2), kommt eine Aussetzung schon deshalb nicht in Betracht, weil der EuGH mit Urteil vom 23.10.2012 über die Vorlagefragen entschieden hat.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Auch der BGH hat in seinem Urteil vom 18.02.2010 (BGH NJW 2010, 2281) ausgeführt, er gehe davon aus, dass das vom EuGH vertretene Auslegungsergebnis in der Entscheidung vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43 ff.) mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar sei.
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Es ist auch nicht erkennbar, dass die hier entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet ist, wie die Beklagte mit Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 25.02.2010 (Aktenzeichen 1 BvR 230/09) meint.
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Eine Pflicht zur Aussetzung dieses Verfahrens entsprechend § 148 ZPO besteht nicht, da die Kammer nicht von der Unwirksamkeit des Gemeinschaftsrechtsaktes ausgeht (vgl. EuGH NJW 1988, 1451) und auch nicht von der Rechtsprechung des EuGH abweichen will (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 148, Rn. 7).
  • LG Köln, 26.07.2011 - 10 S 224/10

    Landgericht Köln legt EuGH Auslegung der Art. 5 , 6 , 7 VO 261/2004/EG als

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Im Hinblick auf den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 (Aktenzeichen 10 S 224/10, C-413/11 beim EuGH), gilt das zum Hilfsantrag Nr. 1 Gesagte.
  • EuGH, 18.04.2013 - C-413/11

    Germanwings - Art. 99 der Verfahrensordnung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Im Hinblick auf den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 (Aktenzeichen 10 S 224/10, C-413/11 beim EuGH), gilt das zum Hilfsantrag Nr. 1 Gesagte.
  • LG Stuttgart, 26.09.2012 - 13 S 60/12

    Ausgleichsansprüche eines Reisenden bei Ankunftsverzögerung des gebuchten Flugs

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
    Die Kammer folgte bereits in ihrer bisherigen Rechtsprechung - worauf sie die Parteien vorab hingewiesen hatte - der Auffassung des EuGH, die dieser mit Urteil vom 19.11.2009 etabliert hatte (siehe unter anderem Urteil vom 21.03.2012, Az. 13 S 93/11; Urteil vom 22.08.2012, Az. 13 S 42/12; Urteil vom 26.09.2012, Az. 13 S 60/12).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

  • BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

    BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei

  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2013 - 13 S 42/12

    Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus Kaufvertrag über Wohnungseigentum:

  • LG Köln, 04.09.2017 - 11 S 183/17
    Denn der Kläger und seine Frau sind nach § 1629 Abs. 1 BGB ohnehin als sorgeberechtigten Eltern ihrer Kinder allgemein gesetzlich vertretungsbevollmächtigt, sodass sie ohne Weiteres als Stellvertreter ihrer Kinder deren Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung in deren Namen geltend machen können (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 07.11.2012, 13 S 95/12).

    Denn der Kläger und seine Frau sind nach § 1629 Abs. 1 BGB ohnehin als sorgeberechtigten Eltern ihrer Kinder allgemein gesetzlich vertretungsbevollmächtigt, sodass sie ohne Weiteres als Stellvertreter ihrer Kinder deren Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung in deren Namen geltend machen können (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 07.11.2012, 13 S 95/12).

  • AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13

    Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges

    Nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen, Referat 11 C, hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 23.10.2012, entgegen der Auffassung des Landgerichts Stuttgart, 13. Zivilkammer im Urteil vom 07.11.2012, Aktenzeichen 13 S 95/12 das Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln nicht beantwortet und insbesondere um die Problematik der Gewaltenteilung und des Nichtvorliegens einer planwidrigen Regelungslücke herumgeschrieben.
  • AG Nürtingen, 03.12.2012 - 11 C 1948/12

    Anspruch der Fluggäste auf Ausgleichsleistungen bei Verspätung eines Fluges

    Nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen, Referat 11 C, hat der EuGH mit seiner Entscheidung vorn 23.10.2012, entgegen der Auffassung des Landgerichts Stuttgart, 13. Zivilkammer im Urteil vom 07.11.2012, Aktenzeichen 13 S 95/12 das Vorabentscheidurngsersuchen des Amtsgerichts Köln nicht beantwortet und insbesondere um die Problematik der Gewaltenteilung und des Nichtvorliegens einer planwidrigen Regelungslücke herumgeschrieben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 19.11.2012 - 13 S 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36212
LG Stuttgart, 19.11.2012 - 13 S 95/12 (https://dejure.org/2012,36212)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2012 - 13 S 95/12 (https://dejure.org/2012,36212)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2012 - 13 S 95/12 (https://dejure.org/2012,36212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht