Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.02.1993 - 13 Sa 1054/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14915
LAG Köln, 19.02.1993 - 13 Sa 1054/92 (https://dejure.org/1993,14915)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.02.1993 - 13 Sa 1054/92 (https://dejure.org/1993,14915)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 1993 - 13 Sa 1054/92 (https://dejure.org/1993,14915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,14915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Säumnis; Partei; Verschulden; Berufung; Autopanne

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 27.02.2003 - 4 Sa 1108/02

    Prüfungsumfang vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils

    Diese Grundsätze gelten auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG, Urt. v. 08.04.1974 - 2 AZR 542/73, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO = EzA § 513 ZPO Nr. 1; LAG Köln, Urt. v. 19.02.1993 - 13 Sa 1054/92, LAGE § 513 ZPO Nr. 7; LAG Köln, Urt. v. 29.10.1993 - 4 Sa 707/93, LAGE § 513 ZPO Nr. 8 = MDR 1994, 1046; LAG München, Urt. v. 25.11.1993 - 4 Sa 551/93, LAGE § 513 ZPO Nr. 9; LAG Köln, Urt. v. 16.02.1995 - 10 Sa 684/94, LAGE § 513 ZPO Nr. 12 = ARST 1995, 211), zumal mit Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887) mit § 64 Abs. 2 Buchst. d ArbGG eine dem § 514 Abs. 2 ZPO n.F. entsprechende Vorschrift geschaffen worden ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 138/02

    Kündigung, krankheitsbedingt, personenbedingt, Fehlzeiten, Zweites

    Der Klägervertreter hat trotzdem nicht die Sorgfalt angewendet, die von einem Rechtsanwalt erwartet wird, wenn bereits ein Versäumnisurteil ergangen ist und er wegen der Witterungslage meint, das Gericht tatsächlich nicht erreichen zu können, denn jedenfalls dann, wenn ein erstes Versäumnisurteil bereits ergangen war, wie hier, muss die Partei alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils zu verhindern (vgl. LAG Köln, Urt. v. 19. Februar 1993 - 13 Sa 1054/92 - in EzA § 513 ZPO Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht