Rechtsprechung
   LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97   

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LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97 (https://dejure.org/1997,7601)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.10.1997 - 13 Sa 110/97 (https://dejure.org/1997,7601)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 13 Sa 110/97 (https://dejure.org/1997,7601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Ausländischer Auszubildender; Singen rassistischer Lieder; Erforderlichkeit der Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 786
  • NZA-RR 1998, 442
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Die Fortsetzung dieses Arbeitsverhältnisses muß durch objektive Umstände, die Einstellung oder das Verhalten des Gekündigten im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit, im Vertrauensbereich der Vertragsparteien oder im Unternehmensbereich beeinträchtigt sein (BAG Urteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - DB 1985, 655, zu I 4 a d. Gr.).
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Die in der vorgenannten Bestimmung vorgesehene Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuß ist eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung der Klage (BAG Urteil vom 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - DB 1990, 586).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Die außerordentliche Kündigung ist danach nur zulässig, wenn sie die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (BAG DB 1978, 1790; BAG Urteil vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - BB 1980, 936, zu II 2 b d. Gr.).
  • LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94

    Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Provozierende ausländerfeindliche und menschenverachtende Äußerungen im Betrieb können danach den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (BAG Urteil vom 05. November 1992 - AuR 1993, 194; BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - BB 1996, 486; LAG Hamm Urteil vom 11. November 1994 - 10 (19) Sa 100/94 - LAGE § 626 BGB Nr. 82).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Die außerordentliche Kündigung ist danach nur zulässig, wenn sie die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (BAG DB 1978, 1790; BAG Urteil vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - BB 1980, 936, zu II 2 b d. Gr.).
  • BAG, 10.05.1973 - 2 AZR 328/72

    Berufsausbildungsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zweckbestimmung des Vertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Wird dabei ein Berufsausbildungsverhältnis durch den Ausbildenden aus Gründen im Verhalten des Auszubildenden fristlos gekündigt, so ist bei der Prüfung des wichtigen Grundes nicht nur die Zweckbindung des Vertrages, nämlich zu einem Berufsabschluß für den Auszubildenden zu führen, sondern auch die im Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - DB 1973, 1512).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Provozierende ausländerfeindliche und menschenverachtende Äußerungen im Betrieb können danach den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (BAG Urteil vom 05. November 1992 - AuR 1993, 194; BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - BB 1996, 486; LAG Hamm Urteil vom 11. November 1994 - 10 (19) Sa 100/94 - LAGE § 626 BGB Nr. 82).
  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97
    Dabei erfüllt das betreffende Verfahren auch dann seinen Zweck, wenn es nach Klageerhebung, aber vor der streitigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht stattfindet (BAG Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - n.v.).
  • ArbG Siegburg, 17.03.2022 - 5 Ca 1849/21

    Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit

    ausgeschlossen ist (BAG 1, 7.1999, NZA 1999, 1270; LAG Bln 22.10.1997, NZA-RR 1998, 442; vgl insg. ErfK/Schlachter, 22. Aufl. 2022, BBiG § 22 Rn. 3).
  • LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07

    Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit -

    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; DB 97, 2387; NZA 06, 917; Urt. v. 19.04.2007 - 2 AZR 180/06; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 786; LAG Köln , ZTR 99, 274; Herschel, in: Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Das dem Kläger vorgeworfene Verhalten unterscheide sich ganz erheblich von rassistischen Straftaten, etwa im Urteil des BAG (1. Juli 1999 AP BBiG § 15 Nr. 11) oder des LAG Berlin (22. Oktober 1997 NZA-RR 1998, 442).
  • LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor

    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund (auch der Grund für eine außerordentliche Kündigung) seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, DB 91, 1226; BB 92, 1481; DB 92, 2447; BB 95, 1090; NZA 97, 487; BAG DB 97, 2387; LAG Hamm, NZA 97, 1056; LAG Berlin, MDR 98, 786; LAG Köln , ZTR 99, 274; Herschel, in: Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Münchner Kommentar zum BGB, Anm. 217 ff. vor § 620; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • LAG Berlin, 30.01.1998 - 16 Sa 128/97
    Die Beklagte hat mit dem Kläger auch Herrn E. gekündigt, der seinen Kündigungsschutzprozeß rechtskräftig verloren hat (berufungszurückweisendes Urteil des LAG Berlin vom 22.10.1997, 13 Sa 110/97 ).
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