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   LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08   

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https://dejure.org/2009,8261
LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08 (https://dejure.org/2009,8261)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08 (https://dejure.org/2009,8261)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. April 2009 - 13 Sa 1166/08 (https://dejure.org/2009,8261)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
    Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige Kündigung bei privater Nutzung des Diensthandys; Abmahnung bei vereinbartem Entzug der Erlaubnis gelegentlicher privater Nutzung im Falle mißbräuchlicher Ausweitung der Nutzung

  • RA Kotz

    Diensthandy - Privatnutzung und fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Private Telefonate

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige Kündigung bei privater Nutzung des Diensthandys; Abmahnung bei vereinbartem Entzug der Erlaubnis gelegentlicher privater Nutzung im Falle mißbräuchlicher Ausweitung der Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Firmenhandy-Nutzung - Kündigung ohne Abmahnung?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Private Telefonate: Keine fristlose Kündigung

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08
    Hier wird man der Beklagen und mit ihr dem Arbeitsgericht zugestehen müssen, das umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte private Telefonate auf Kosten des Arbeitgebers durchaus geeignet sind, auch ohne Abmahnung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - NJW 2004, 2612; BAG vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685).

    Auch in der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. März 2004 (- 2 AZR 147/03 -, a. a. O.), kam zu dem umfangreichen unerlaubten, heimlich geführten Privattelefonaten noch der Gesichtspunkt hinzu, dass der dortige Arbeitnehmer durch die Telefonate über den Dienstapparat eines Arbeitskollegen den Verdacht auf diesen lenken wollte.

  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    Auszug aus LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08
    Ein solcher Gesichtspunkt verschärft den Schuldvorwurf ebenso wie das Verhalten des Arbeitnehmers in dem Fall, den das LAG Hamm am 28. November 2008 (- 10 Sa 1921/07 - zit. nach juris) zu entscheiden hatte.
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08
    Hier wird man der Beklagen und mit ihr dem Arbeitsgericht zugestehen müssen, das umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte private Telefonate auf Kosten des Arbeitgebers durchaus geeignet sind, auch ohne Abmahnung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - NJW 2004, 2612; BAG vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685).
  • LAG Hessen, 25.11.2004 - 5 Sa 1299/04

    Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08
    Deutlich anders lag der Fall auch bei dem Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2004 (- 5 Sa 1299/04 -), wo der bereits gekündigte Arbeitnehmer zuvor schon ausdrücklich auf die zu hohen Kosten für private Telefonate in der Freistellungsphase hingewiesen worden war.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 4 Sa 91/07

    Zur außerordentlichen Kündigung wegen privater Nutzung des Diensttelefons

    Auszug aus LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von dem Fall, den das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 28. Juni 2007 (- 4 Sa 91/07 -, zit. nach juris) zu entscheiden hatte.
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08
    Auch kommt dem sozialen Besitzstand des Arbeitnehmers ein hoher Stellenwert zu (vgl. dazu im Einzelnen grundlegend BAG vom 17. Mai 1984 AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen; BAG vom 14. September 1994, AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen; ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl. 2008, § 626 BGB Randz. 15 f. und 42 f.).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 153/11

    Außerordentliche Kündigung - Privatgespräche mit dem Diensthandy -

    41 a) Unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Hessen 07. April 2009 - 13 Sa 1166/08 - n.v., juris; LAG Hamm 28. November 2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Dieses gilt nicht nur, wenn ein Arbeitgeber jegliche Privatnutzung der dienstlichen Telefonanlage verboten hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Diensthandys nicht generell untersagt und der Arbeitnehmer den erlaubten Umfang der Privatnutzung überschreitet (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 07. April 2009, Az: 13 Sa 1166/08, zitiert nach juris, LAG Hamm, Urteil vom 30. Mai 2005, Az: 8 (17) Sa 1773/04, zitiert nach juris; LAG Hessen Urteil vom 25. November 2004, Az: 5 Sa 1299/04, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 1037/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

    20 a) Unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Hessen 07. April 2009 - 13 Sa 1166/08 - n.v., juris; LAG Hamm 28. November 2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476).
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