Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Tairfliches Urlaubsgeld; Berücksichtigung von Vordienstzeiten beim alten Arbeitgeber beim Betriebsübergang im Falle des Tarifwechsels
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 613 a BGBMTV Nr. 14 für Bodenmitarbeiter und § 30 a des Lufthansavergütungs-tarifvertrages Nr. 37
Tairfliches Urlaubsgeld; Berücksichtigung von Vordienstzeiten beim alten Arbeitgeber beim Betriebsübergang im Falle des Tarifwechsels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliches Urlaubsgeld; Berücksichtigung von Vordienstzeiten beim alten Arbeitgeber beim Betriebsübergang im Falle des Tarifwechsels; Dauer der Betriebszugehörigkeit als Besitzstand i.S.d. § 613 a BGB; Urlaubsgeldzuschlag nach Betriebsübergang
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a
Betriebsübergang: Wahrung des Besitzstandes bei Urlaubsgeldzuschlag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 01.08.2000 - 5 Ca 3470/00
- LAG Düsseldorf, 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 49
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 58/78
Gewährung - Berechnung - Versorgungsleistung - Versorgungszusage - Zusage - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00
Zu den Normzwecken des § 613 a gehört es, den erreichten sozialen Besitzstand des Arbeitnehmers zu erhalten (vgl. BAG vom 30.08.1979 - 3 AZR 58/78- AP Nr. 16 zu § 613 a; Urteil vom 25.02.1981 - 5 AZR 991/78 -AP Nr. 24 zu § 613 a BGB). - BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81
Anspruch auf betriebliche Altersrente von Träger der gesetzlichen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00
Auch die vom Kläger zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des BAG vom 08.02.1983 - 3 AZR 229/81 - AP Nr. 35 zu § 613 a BGB ist nicht geeignet, die Auffassung des Klägers zu stützen. - BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00
Zu den Normzwecken des § 613 a gehört es, den erreichten sozialen Besitzstand des Arbeitnehmers zu erhalten (vgl. BAG vom 30.08.1979 - 3 AZR 58/78- AP Nr. 16 zu § 613 a; Urteil vom 25.02.1981 - 5 AZR 991/78 -AP Nr. 24 zu § 613 a BGB).
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 601/06
Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang
Denn für alle Rechtsfragen, bei deren Beantwortung es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommt, ist für deren Berechnung die Zeit vor dem Betriebsübergang grundsätzlich nur zu berücksichtigen, soweit diese beim früheren Arbeitgeber rechtsbegründend gewirkt hat (EuGH 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero] EuGHE I 2000, 6659; vgl. auch BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169 zur Nichtberücksichtigung von Zeiten als Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O bei Betriebsinhaberwechsel; LAG Düsseldorf 9. November 2000 - 13 Sa 1272/00 - LAGE BGB § 613a Nr. 80a = - 9 AZR 9/01 - Revision zurückgenommen). - BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06
Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang
Denn für alle Rechtsfragen, bei deren Beantwortung es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommt, ist für deren Berechnung die Zeit vor dem Betriebsübergang grundsätzlich nur zu berücksichtigen, soweit diese beim früheren Arbeitgeber rechtsbegründend gewirkt hat (EuGH 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero] EuGHE I 2000, 6659; vgl. auch BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169 zur Nichtberücksichtigung von Zeiten als Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O bei Betriebsinhaberwechsel; LAG Düsseldorf 9. November 2000 - 13 Sa 1272/00 - LAGE BGB § 613a Nr. 80a = - 9 AZR 9/01 - Revision zurückgenommen). - LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1299/11
Betriebsübergang von einem privaten Klinikträger auf einen öffentlich-rechtlichen …
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist kein Besitzstand, der sich hinsichtlich erst bei dem Betriebsnachfolger geltenden Leistungsbedingungen anspruchsbegründend oder -erhöhend auswirkt (LAG Düsseldorf 09.11.2000 - 13 Sa 1272/00, LAG BGB § 613 a Nr. 80 a).