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   LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11   

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https://dejure.org/2012,5618
LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 (https://dejure.org/2012,5618)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 (https://dejure.org/2012,5618)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 13 Sa 1300/11 (https://dejure.org/2012,5618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Arbeitsverweigerung; beharrlich; Pflegetätigkeiten; Intimpflege; Behinderte; Betriebsratsmitglied; Stilllegung; Betriebsabteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 KSchG; § 626 Abs. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung; Arbeitsverweigerung; beharrlich; Pflegetätigkeiten; Intimpflege; Behinderte; Betriebsratsmitglied; Stilllegung; Betriebsabteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Schließung eines Betriebsteils

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Schließung eines Betriebsteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11
    In dem Zusammenhang entspricht es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130; zust. z.B. ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl., § 626 BGB Rn. 70), dass eine nachhaltige rechtswidrige und schuldhafte Arbeitsverweigerung, auf die sich die Beklagte in erster Linie stützt, an sich als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet ist.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11
    In dem Zusammenhang entspricht es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130; zust. z.B. ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl., § 626 BGB Rn. 70), dass eine nachhaltige rechtswidrige und schuldhafte Arbeitsverweigerung, auf die sich die Beklagte in erster Linie stützt, an sich als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet ist.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11
    In dieser deshalb als Betriebsabteilung im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG zu qualifizierenden Einheit ( vgl. BAG, 12.03.2009.- 2 AZR 47/08 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 63) war der Kläger als nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG besonders geschütztes Betriebsratsmitglied beschäftigt, so dass die Beklagte nach § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG verpflichtet war, ihn, soweit betrieblich möglich, in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen.
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11
    In Abgrenzung zu einer gegebenenfalls "nur" die ordentliche Kündigung rechtfertigenden bloßen Arbeitspflichtverletzung ( vgl. BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 - NZA 2011, 1087) setzt das in der Person des Arbeitnehmers den Willen voraus, die ihm zulässigerweise übertragene Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten zu wollen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitsverweigerung,

    Eine derart geforderte intensive bzw. nachhaltige Arbeitsverweigerung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich bewusst und willentlich der für ihn erkennbaren und eindeutigen Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers widersetzt (BAG, Urt. v. 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 -, Rn. 50, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).
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