Rechtsprechung
LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen behaupteter sexueller Belästigung einer Kollegin; Beleidigung und Bedrohung der Kollegin auf einer betrieblichen Feier; Abwägung aller Umstände im Rahmen der Rechtfertigung der fristlosen Kündigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1 § 626 Abs. 2; BetrVG § 102
Sexuelle Belästigung auf privater Feier mit Betriebsbezug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.09.2005 - 1 Ca 8738/05
- LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05
Das Bundesarbeitsgericht, dem die erkennende Kammer folgt, hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass auch Diebstahl oder eine Unterschlagung geringwertiger Sachen an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (vgl. zuletzt nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).In diesem Rahmen erwägt das Bundesarbeitsgericht z.B. für Handelshäuser, in denen Waren dem Arbeitnehmer anvertraut sind, ein hartes Durchgreifen allein aus Gründen der Abschreckung der Arbeitnehmer (vgl. BAG 11.12.2003, a.a.O., zu II 1 d) cc) der Gründe).
- BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05
Eine derartige Tatsache kann an sich auch eine Beleidigung oder Bedrohung von Arbeitskollegen sein (vgl. nur BAG 21.1.1999 - 2 AZR 665/98 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 178, zu II 2 der Gründe;… BAG 30.9.1993 - 2 AZR 188/93 - EzA a.a.O. Nr. 152, zu B I 2 b) der Gründe mit weiteren Nachweisen). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung
Auszug aus LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05
Eine derartige Tatsache kann an sich auch eine Beleidigung oder Bedrohung von Arbeitskollegen sein (vgl. nur BAG 21.1.1999 - 2 AZR 665/98 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 178, zu II 2 der Gründe; BAG 30.9.1993 - 2 AZR 188/93 - EzA a.a.O. Nr. 152, zu B I 2 b) der Gründe mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
aa) Das Landesarbeitsgericht geht zwar im Ausgangspunkt, wie auch seine fallübergreifenden Ausführungen belegen, zutreffend davon aus, dass eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben des Arbeitgebers, von Vorgesetzen und/oder Arbeitskollegen, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, "an sich" als wichtiger Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin 3. März 2006 - 13 Sa 1906/05 -; APS/Vossen 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 231 mwN).