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   LAG Berlin, 13.05.2005 - 13 Sa 213/05   

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https://dejure.org/2005,12841
LAG Berlin, 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 (https://dejure.org/2005,12841)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 (https://dejure.org/2005,12841)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 13 Sa 213/05 (https://dejure.org/2005,12841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Widerrufs von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Freiwilligkeitsvorbehalts bei Zahlung einer Gratifikation; Auslegung der vertraglichen Formulierung einer Sonderzuwendung; Rechtsfolge eines Freiwilligkeitsvorbehalts

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Abgrenzung von Widerrufsvorbehalt und Freiwilligkeitsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1455
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.05.2005 - 13 Sa 213/05
    Die Formulierung "eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" begründet keinen gesonderten Widerrufsvorbehalt, sondern stellt eine Formulierung dar, mit der der Arbeitgeber den Freiwilligkeitsvorbehalt unterstützt (im Anschluss an BAG 24.11.04 - 10 AZR 202/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Formulierung "eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" begründet dabei keinen eigenen Widerrufsvorbehalt, sondern stellt eine Formulierung dar, mit der der Arbeitgeber den Freiwilligkeitsvorbehalt unterstützt (BAG 24.11.2004 AP Nr. 70 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAG 26.03.1997 EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05

    Wirksamer Ausschluss üblicher Leistung durch doppelte Schriftformklausel und

    Doch erwächst aus dieser überflüssigen doppelten Absicherung jedenfalls im Hinblick auf die Freiwilligkeit der etwaigen künftigen Leistungen kein Zweifel, eher wird der Freiwilligkeitsvorbehalt durch die Ergänzung der Widerruflichkeit unterstützt (ebenso LAG Berlin vom 13.05.2005 - 13 Sa 213/05).
  • LAG Thüringen, 22.03.2007 - 3 Sa 66/07

    Herleitung eines Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus einer

    Durch den Hinweis auf die jederzeitige "Widerrufbarkeit' wird lediglich klargestellt, dass es dem Arbeitgeber jährlich freigestellt ist, die bislang freiwillig gewährte Zahlung nicht mehr zu erbringen, sie also zu "widerrufen' (BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; LAG Berlin 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 - juris; LAG Sachsen-Anhalt 14.03.2006 - 8 Sa 377/05 - juris; jeweils zu Freiwilligkeitsvorbehaltsklauseln zu freiwilligen Leistungen, die nicht den Austausch von Hauptleistungspflichten betreffen und auf die ausdrücklich kein Rechtsanspruch bestehen soll, mit dem Annex "widerruflich', LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - juris: Bestätigung der vorgenannten Entscheidungen in Abgrenzung zur eigenen abweichenden Klausel; zu einer Klausel mit völlig abweichenden Wortlaut: LAG Düsseldorf 30.11.2005 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1275/06

    Betriebszugehörigkeitsstufe - vorgelagerte Bewährungszeit

    Vielmehr war davon auszugehen, dass die Beklagte mit ihrer freiwilligen Leistung und dem darin liegenden Angebot einen entsprechenden Anspruch der Klägerin zur Entstehung gebracht hat ( vgl. LAG Berlin, Urteil vom 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 - zu II 1 d der Gründe ).
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