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   LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05   

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LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05 (https://dejure.org/2005,5140)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2005 - 13 Sa 32/05 (https://dejure.org/2005,5140)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2005 - 13 Sa 32/05 (https://dejure.org/2005,5140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot - Vertragsarbeitgeber - Anschlussverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung; Hinreichende Auseinandersetzung mit den Gründen des erstinstanzlichen Urteils; Notwendigkeit einer Bezeichnung der für die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit bedeutsamen Umstände; Rüge der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung des ...

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; BGB § ... 242; ; AÜG § 1; ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a. F.; ; AÜG § 11 Abs. 1; ; AÜG § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 a. F.; ; AÜG § 19 Satz 1; ; TzBfG § 14; ; TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 3; ; TzBfG § 14 Abs. 2a; ; TzBfG § 14 Abs. 3; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a. F.; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 529; ; BeschFG § 1; ; BeschFG § 1 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BeschFG § 1 Abs. 3; ; BeschFG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; NachwG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; UmwG § 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Befristung des Arbeitsvertrages bei Austausch des Vertragsarbeitgebers - kein Rechtsmissbrauch bei begründetem Arbeitgeberwechsel trotz Arbeitsplatzidentität und konzerninterner Leiharbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Vertragsarbeitgeber ist dabei die natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat (noch zu dem beschränkten Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG in der Fassung vom 25.09.1996 BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 a und b der Gründe).

    Die an Wortlaut, Systematik, Gesetzeszweck und - im Wege einer bestätigenden Kontrollüberlegung - an der Gesetzesgeschichte orientierten Erwägungen des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 25.04.2001 (- 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe) treffen deshalb mit der Modifikation der Anknüpfung an das Arbeitsverhältnis gleichermaßen auf die veränderte Gesetzesfassung zu (vgl. BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 b der Gründe).

    Der Gesetzgeber des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entschied sich in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 als auch zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 offensichtlich bewusst dagegen, einen theoretisch möglichen anderen Bezugspunkt als den des Arbeitgebers - wie etwa den Betrieb, die Betriebszugehörigkeit, den Betriebsinhaber oder alternativ sowohl die Betriebszugehörigkeit als auch die Unternehmenszugehörigkeit oder sogar die Konzernzugehörigkeit - zu wählen (vgl. zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 BAG 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 6, zu 3 b der Gründe, die Entscheidung behandelt ein sich an das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher anschließendes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher; zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe, zu aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Unternehmen, die gemeinsam denselben Betrieb führten; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 a und b der Gründe).

    Der rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten kann deshalb nur durch eine Überprüfung im Einzelfall anhand des Grundsatzes von Treu und Glauben begegnet werden (vgl. BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a bb der Gründe, noch zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996; ebenso Boewer, TzBfG, 1. Auflage 2002, § 14 Rn. 233).

    - aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Unternehmen eines gemeinschaftlich geführten Betriebs (BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10),.

    Von verschiedenen arbeitsvertraglichen Gestaltungsformen, die für den Arbeitnehmer jeweils unterschiedlichen Schutz zur Folge haben, darf der Arbeitgeber beispielsweise nicht willkürlich die für ihn günstige Alternative wählen (BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu IV 1 der Gründe m. w. N.).

    Bei der Prüfung der Frage, ob sich die Berufung des Arbeitgebers auf § 1 BeschFG ausnahmsweise als Rechtsmissbrauch darstelle, könnten noch weitere Umstände des Einzelfalls von Bedeutung sein (zu allem BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu IV 1 a der Gründe).

    Das Risiko der Unbeweisbarkeit - eines so genannten non liquet - trägt der Arbeitnehmer, der sich auf den Rechtsmissbrauch beruft (zu allem BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu IV 1 a der Gründe, noch zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996; vgl. zu einer im Einzelfall abgelehnten rechtsmissbräuchlichen Gestaltung schon unter Geltung von § 14 Abs. 2 TzBfG LAG Niedersachsen 29.01.2003 - 10 SHa 18/02 - NZA-RR 2003, 624, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 101/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Vertragsarbeitgeber ist dabei die natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat (noch zu dem beschränkten Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG in der Fassung vom 25.09.1996 BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 a und b der Gründe).

    a) Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Vorgängerregelungen der beschränkten Anschlussverbote des Beschäftigungsförderungsgesetzes in seinen unterschiedlichen Fassungen insbesondere vom 26.04.1985 und 25.09.1996 ist - was den Begriff des Vertragsarbeitgebers betrifft - auf § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zu übertragen (BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 a und b der Gründe).

    Die an Wortlaut, Systematik, Gesetzeszweck und - im Wege einer bestätigenden Kontrollüberlegung - an der Gesetzesgeschichte orientierten Erwägungen des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 25.04.2001 (- 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe) treffen deshalb mit der Modifikation der Anknüpfung an das Arbeitsverhältnis gleichermaßen auf die veränderte Gesetzesfassung zu (vgl. BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 b der Gründe).

    Der Gesetzgeber des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entschied sich in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 als auch zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 offensichtlich bewusst dagegen, einen theoretisch möglichen anderen Bezugspunkt als den des Arbeitgebers - wie etwa den Betrieb, die Betriebszugehörigkeit, den Betriebsinhaber oder alternativ sowohl die Betriebszugehörigkeit als auch die Unternehmenszugehörigkeit oder sogar die Konzernzugehörigkeit - zu wählen (vgl. zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 BAG 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 6, zu 3 b der Gründe, die Entscheidung behandelt ein sich an das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher anschließendes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher; zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe, zu aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Unternehmen, die gemeinsam denselben Betrieb führten; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 a und b der Gründe).

    - im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs beendete Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer und anschließende Arbeitsverhältnisse mit dem Erwerber, gegebenenfalls auch im Zuge einer Verschmelzung von Rechtsträgern unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG (vgl. zu dem Fall eines vor einer aufnehmenden Verschmelzung vollzogenen Betriebsübergangs nach § 324 UmwG in der bis zum 31.03.2002 geltenden Fassung BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514).

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Der Gesetzgeber des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entschied sich in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 als auch zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 offensichtlich bewusst dagegen, einen theoretisch möglichen anderen Bezugspunkt als den des Arbeitgebers - wie etwa den Betrieb, die Betriebszugehörigkeit, den Betriebsinhaber oder alternativ sowohl die Betriebszugehörigkeit als auch die Unternehmenszugehörigkeit oder sogar die Konzernzugehörigkeit - zu wählen (vgl. zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 BAG 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 6, zu 3 b der Gründe, die Entscheidung behandelt ein sich an das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher anschließendes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher; zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu II 1 a aa der Gründe, zu aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Unternehmen, die gemeinsam denselben Betrieb führten; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - NZA 2005, 514, zu II 1 a und b der Gründe).

    - Folgearbeitsverhältnisse mit dem früheren Entleiher eines Leiharbeitsverhältnisses (dazu BAG 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 6),.

    (1) Bei dieser Prüfung vermag sich die Kammer der Argumentation der Klägerin nicht anzuschließen, wonach die hier gegebene Konstellation eines "gewöhnlichen" befristeten Arbeitsverhältnisses vor dem Leiharbeitsverhältnis nicht mit dem Fall eines Folgearbeitsverhältnisses mit dem früheren Entleiher zu vergleichen sei (zu der letzten Gestaltung BAG 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 6).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Für die Wartezeit und die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freien Arbeitsplätzen knüpft der allgemeine Kündigungsschutz gleichfalls nur an die Unternehmens-, nicht die Konzernzugehörigkeit an (vgl. zu dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lediglich in besonderen Ausnahmefällen konzerndimensionalen Bezug des Kündigungsschutzgesetzes grundlegend BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 1, zu B II und III der Gründe; bestätigt durch BAG 27.11.1991 - 2 AZR 255/91 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 6, zu B III der Gründe und BAG 21.01.1999 - 2 AZR 648/97 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 9, zu II 3 und 4 der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 886/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Sie setzten lediglich voraus, dass nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 kein enger Zusammenhang der beiden Arbeitsverträge bestand (BAG 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28.06.2000 - 7 AZR 886/98 - RzK I 9 b Nr. 42, zu I 5 der Gründe).
  • LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04

    Mißbrauch der Gestaltungsform

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob es sich bei diesem Argument tatsächlich um ein Problem der Beklagtenstellung oder vielmehr nur um die Frage handelt, ob ausschließlich die Entleiherin - die E. K. GmbH bzw. heute E. V. S. GmbH - im Fall tatsächlichen Rechtsmissbrauchs diesem Einwand ausgesetzt werden könnte (vgl. zu der Problemstellung LAG Berlin 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04 - BB 2005, 672, nur in den Leitsätzen veröffentlicht).
  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Für die Wartezeit und die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freien Arbeitsplätzen knüpft der allgemeine Kündigungsschutz gleichfalls nur an die Unternehmens-, nicht die Konzernzugehörigkeit an (vgl. zu dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lediglich in besonderen Ausnahmefällen konzerndimensionalen Bezug des Kündigungsschutzgesetzes grundlegend BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 1, zu B II und III der Gründe; bestätigt durch BAG 27.11.1991 - 2 AZR 255/91 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 6, zu B III der Gründe und BAG 21.01.1999 - 2 AZR 648/97 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 9, zu II 3 und 4 der Gründe).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Sie setzten lediglich voraus, dass nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996 kein enger Zusammenhang der beiden Arbeitsverträge bestand (BAG 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28.06.2000 - 7 AZR 886/98 - RzK I 9 b Nr. 42, zu I 5 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 10 SHa 18/02
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Das Risiko der Unbeweisbarkeit - eines so genannten non liquet - trägt der Arbeitnehmer, der sich auf den Rechtsmissbrauch beruft (zu allem BAG 25.04.2001 - 7 AZR 376/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 10, zu IV 1 a der Gründe, noch zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG 1996; vgl. zu einer im Einzelfall abgelehnten rechtsmissbräuchlichen Gestaltung schon unter Geltung von § 14 Abs. 2 TzBfG LAG Niedersachsen 29.01.2003 - 10 SHa 18/02 - NZA-RR 2003, 624, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
    Für die Wartezeit und die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freien Arbeitsplätzen knüpft der allgemeine Kündigungsschutz gleichfalls nur an die Unternehmens-, nicht die Konzernzugehörigkeit an (vgl. zu dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lediglich in besonderen Ausnahmefällen konzerndimensionalen Bezug des Kündigungsschutzgesetzes grundlegend BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 1, zu B II und III der Gründe; bestätigt durch BAG 27.11.1991 - 2 AZR 255/91 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 6, zu B III der Gründe und BAG 21.01.1999 - 2 AZR 648/97 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 9, zu II 3 und 4 der Gründe).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00

    Unzulässige Berufung

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 32/97
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 13 Sa 366/11

    Wirksamkeit einer Befristung ohne Sachgrund

    Damit hat die Bundesrepublik Deutschland das Ziel der Richtlinie erreicht, den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge jedenfalls im Rahmen von § 14 Abs. 2 TzBfG zu verhindern (ebenso LAG Baden-Württemberg 14.09.2005 - 13 Sa 32/05 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

    Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG zulässige sachgrundlose Befristung steht mit der europäischen Befristungsrichtlinie in Einklang (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2011 - 13 Sa 366/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 14.09.2005 - 13 Sa 32/05 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 Sa 30/12

    Mindestvertragsdauer für sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisses bei der

    Damit hat die Bundesrepublik Deutschland das Ziel der Richtlinie erreicht, den Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge jedenfalls im Rahmen von § 14 Abs. 2 TzBfG zu verhindern (vgl. ebenso LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005, 13 Sa 32/05, zitiert aus juris; Sächsisches LAG , 19.04.2011, 7 Sa 499/10, Betriebsberater 2011, 2100, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 AZN 709/11 und LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011, 13 Sa 366/11, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 AZN 1019/11).
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