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   LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04   

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https://dejure.org/2005,27184
LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04 (https://dejure.org/2005,27184)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 13 Sa 36/04 (https://dejure.org/2005,27184)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 13 Sa 36/04 (https://dejure.org/2005,27184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Betriebsrentenberechnung bei vorgezogener Inanspruchnahme - Auslegung einer Versorgungsordnung - untypische Versorgungsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Auslegung einer Versorgungsordnung bei Vorliegen einer untypischen Versorgungsregelung; Erwerb der Voraussetzungen einer unverfallbaren Anwartschaft beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    Dieser Rechenweg gilt allerdings nur für typische Versorgungsregelungen und nur, soweit diese für den Arbeitnehmer keine günstigeren Regelungen beinhalten (BAG 24.07.2001, a.a.O.; 23.01.2001, a.a.O.).

    Es hat allerdings angedeutet, daß eine gewisse Ungleichbehandlung aus personalwirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sein kann (BAG 23.01.2001, 3 AZR 562/99 = AP Nr. 26 zu § 6 BetrAVG).

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    § 2 Abs. 1 BetrAVG legt in diesem Zusammenhang nur fest, welche Versorgungsleistungen ein vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedener Arbeitnehmer im Versorgungsfall "Erreichen der festen Altersgrenze" wegen der bis zum vorzeitigen Ausscheiden nur teilweise erbrachten Gegenleistung zu beanspruchen hat (BAG 24.07.2001, 3 AZR 567/00 = NZA 2002, 672; 23.01.2001, 3 AZR 164/00 = NZA 2002, 93).

    Dieser Rechenweg gilt allerdings nur für typische Versorgungsregelungen und nur, soweit diese für den Arbeitnehmer keine günstigeren Regelungen beinhalten (BAG 24.07.2001, a.a.O.; 23.01.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    Bei der Anwendung des Betriebsrentengesetzes haben die Gerichte sicherzustellen, daß ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden ist, bei vorzeitigem Ausscheiden keine solchen Verluste erleidet, daß er faktisch an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehindert wird (vgl. BVerfG, 15.07.1998, 1 BvR 1554/89, 1 BvR 963/94, 1 BvR 964/94, = NZA 1999, 194, C III 1 a und d der Gründe).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    Das Bundesarbeitsgericht hat es offengelassen, ob eine Regelung zulässig wäre, die den bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente betriebstreuen Arbeitnehmer besser stellen will als denjenigen, der vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist (BAG 23.03.2004, 3 AZR 279/03 = AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Berechnung).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    Für diese Auslegung spricht auch, daß, anders als die heutige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die frühere Rechtsprechung bei der Berechnung einer Betriebsrente eines in den vorgezogenen Ruhestand tretenden ehemaligen Mitarbeiters mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft an die Betriebsrente angeknüpft hat, die der Mitarbeiter im Falle des vorgezogenen Renteneintritts erworben hätte, und nicht an die bei Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare Betriebsrente (vgl. BAG 13.03.1990, 3 AZR 338/89 = NZA 1990, 692; 28.03.1995, 3 AZR 900/94 = NZA 1996, 39).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    Für diese Auslegung spricht auch, daß, anders als die heutige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die frühere Rechtsprechung bei der Berechnung einer Betriebsrente eines in den vorgezogenen Ruhestand tretenden ehemaligen Mitarbeiters mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft an die Betriebsrente angeknüpft hat, die der Mitarbeiter im Falle des vorgezogenen Renteneintritts erworben hätte, und nicht an die bei Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare Betriebsrente (vgl. BAG 13.03.1990, 3 AZR 338/89 = NZA 1990, 692; 28.03.1995, 3 AZR 900/94 = NZA 1996, 39).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04
    § 2 Abs. 1 BetrAVG legt in diesem Zusammenhang nur fest, welche Versorgungsleistungen ein vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedener Arbeitnehmer im Versorgungsfall "Erreichen der festen Altersgrenze" wegen der bis zum vorzeitigen Ausscheiden nur teilweise erbrachten Gegenleistung zu beanspruchen hat (BAG 24.07.2001, 3 AZR 567/00 = NZA 2002, 672; 23.01.2001, 3 AZR 164/00 = NZA 2002, 93).
  • BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 536/05

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungszusage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Juni 2005 - 13 Sa 36/04 - aufgehoben.
  • LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Die Berufungskammer hat im Hinblick auf die Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 07.06.2005 - Az.: 13 Sa 36/04 - die Revision zugelassen.
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