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   LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12687
LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93 (https://dejure.org/1995,12687)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.1995 - 13 Sa 40/93 (https://dejure.org/1995,12687)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 1995 - 13 Sa 40/93 (https://dejure.org/1995,12687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unterlassung: Anspruch auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93
    Dieser Ansicht hat sich inzwischen auch das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich angeschlossen ( Urteil vom 04.08.1993 - 4 AZR 501/92 - = AP Nr. 22 zu § 551 ZPO).

    Allerdings war das angefochtene Urteil allein deswegen aufzuheben, weil es nicht innerhalb von fünf Monaten in vollständiger Fassung zu den Akten gekommen ist und weil der Beklagte dies in der Begründungsschrift vom 24.06.1993 auch gerügt hat (BAG vom 04.08.1993, a.a.O.).

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93
    Denn im ersteren Falle war schon nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein solches Urteil als eines ohne Gründe anzusehen ( BAG vom 24.02.1982 - 4 AZR 313/80 - = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979 und noch vom 11.11.1992 - 4 AZR 83/92 - = AP Nr. 166 zu § 22/23 BAT 1975) und im zweiten Falle ist das nach der bekannten Entscheidung des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.04.1993 (GmS-OGB 1/92 = AP Nr. 21 zu § 551 ZPO) schon nach einem Zeitraum von fünf Monaten anzunehmen.

    Allerdings kann im Verhältnis zwischen Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht wegen dieses Mangels im Verfahren aufgrund des § 68 ArbGG nicht an das Arbeitsgericht zurückverwiesen werden (BAG vom 24.02.1982, a.a.O.).

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93
    Die nicht zugelassene Revision hatte das Bundesarbeitsgericht angenommen und darauf durch Versäumnisurteil vom 16.08.1990 ( 2 AZR 113/90 ) das Urteil der erkennenden Kammer aufgehoben und die Sache zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung an die 1. Kammer des erkennenden Landesarbeitsgerichtes zurückverwiesen.

    Das Versäumnisurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.08.1990 ist veröffentlicht worden u. a. in der NJW 1991/518 ff. [BAG 16.08.1990 - 2 AZR 113/90] Der Beklagte meint, er sei in seiner Person durch den veröffentlichten Entscheidungstatbestand, in dem der dortige Kläger als "fristlos gekündigter wissenschaftlicher Mitarbeiter" beschrieben sei, eindeutig gekennzeichnet, und diese Kenntlichmachung habe der Kläger in seiner Eigenschaft als Mitherausgeber der NJW mit veranlaßt.

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93
    Sind aber bei einem Unterlassungsantrag vielfältige Handlungsmöglichkeiten denkbar, die teils rechtens, teils widerrechtlich sind, so muß der Antrag insgesamt als unbegründet abgewiesen werden (vgl. dazu auch BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 zu betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93
    Denn im ersteren Falle war schon nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein solches Urteil als eines ohne Gründe anzusehen ( BAG vom 24.02.1982 - 4 AZR 313/80 - = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979 und noch vom 11.11.1992 - 4 AZR 83/92 - = AP Nr. 166 zu § 22/23 BAT 1975) und im zweiten Falle ist das nach der bekannten Entscheidung des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.04.1993 (GmS-OGB 1/92 = AP Nr. 21 zu § 551 ZPO) schon nach einem Zeitraum von fünf Monaten anzunehmen.
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 13 Sa 40/93
    Denn im ersteren Falle war schon nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein solches Urteil als eines ohne Gründe anzusehen ( BAG vom 24.02.1982 - 4 AZR 313/80 - = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979 und noch vom 11.11.1992 - 4 AZR 83/92 - = AP Nr. 166 zu § 22/23 BAT 1975) und im zweiten Falle ist das nach der bekannten Entscheidung des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.04.1993 (GmS-OGB 1/92 = AP Nr. 21 zu § 551 ZPO) schon nach einem Zeitraum von fünf Monaten anzunehmen.
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. August 1995 - 13 Sa 40/93 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. August 1995 - 13 Sa 40/93 - insoweit aufgehoben, als das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 25. Januar 1991 - 2 Ca 94/88 - abgeändert und die Klage abgewiesen worden ist.

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