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   LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05   

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LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 (https://dejure.org/2006,6169)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 (https://dejure.org/2006,6169)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 13 Sa 55/05 (https://dejure.org/2006,6169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im Einzelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung eines höheren Bonus für ein Geschäftsjahr aufgrund einer Betriebsvereinbarung; Berechnung der variablen Vergütung trotz fehlender Zielvereinbarung oder Zielvorgabe; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bei so genannter ...

  • Judicialis

    BGB § 162 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 Abs. 1 § 611; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 1
    Geltendmachung einer Bonuszahlung bei fehlender Zielvereinbarung - Leistungsklage bei Annahme bestimmter Berechnungskriterien - Berechnung der Anspruchshöhe aufgrund Schätzung des Leistungsumfangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    cc) Auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.03.2006 bringt in diesem Zusammenhang keine abschließende Klärung (BSG 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - ZIP 2006, 1414, in Rn. 28 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe; der Entscheidung liegt ebenfalls eine in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Rahmenregelung zugrunde; es kam zu einer Aufhebung und Zurückverweisung; dem Ergebnis des BSG zustimmend, aber kritisch hinsichtlich der dogmatischen Herleitung über die Initiativlast entsprechend §§ 162 Abs. 1 bzw. 315 BGB Schmiedl in BB 2006, 2417, 2418 f. mit dem Argument der vorrangigen ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB).

    Obwohl das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 23.03.2006 für die Schätzung des Leistungsumfangs nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO maßgeblich auf die Zielerreichung des Vorjahrs zurückgreifen will (BSG 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - ZIP 2006, 1414, in Rn. 29 der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe), verbietet sich ein solches Vorgehen hier jedoch.

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    Sie sind ihm also schuldlos unbekannt, während die Beklagte ihn unschwer über die von ihr berücksichtigten Umstände informieren kann (zu der Notwendigkeit eines Auskunftsanspruchs bei sog. variabler Vergütung z. B. LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 b der Gründe mit erläuternder Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5, das den Arbeitnehmer im Fall einer Zielvorgabe bei verbindlicher Festlegung der variablen Vergütung nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB durch den Arbeitgeber auf der Basis von §§ 242, 259 ff. BGB, 87 c HGB und 108 Abs. 1 GewO regelmäßig auf eine Klage auf Auskunftserteilung und Abrechnung verweist, aber in der Folge die Fragen des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB bei unbilliger oder verzögerter Leistungsbestimmung diskutiert und dem Arbeitnehmer die Darlegungslast für die Tatsachen der Leistungsbestimmung auferlegt; zu den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs bei Zielvorgaben auch Loritz RdA 1998, 257, 259; Mauer NZA 2002, 540, 549 und Riesenhuber/von Steinau-Steinrück NZA 2005, 785, 789; zum Informationsanspruch aus § 242 BGB allgemein BAG 18.01.1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25, zu I 2 a der Gründe; BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 35, zu I 2 a der Gründe, jeweils m. w. N.).

    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).

  • LAG Hamm, 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04

    Zeitanteiliger Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine variable Prämie; Verzug mit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    aa) Das Urteil des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 03.05.2006 "streift" die Thematik der variablen Vergütung trotz fehlender Zielvereinbarung/Zielvorgabe thematisch, entscheidet die aufgeworfenen Fragen der Darlegungs- und Initiativlast aber nicht inhaltlich oder gar tragend (BAG 03.05.2006 - 10 AZR 310/05 - "Carried Interest" NZA-RR 2006, 582, zu B I 5 und 6 der Gründe mit Besprechungen Hohenstatt/Stamer in BB 2006, 2413 ff., Oesterle in jurisPR-ArbR 37/2006 Anm. 2 und Schmiedl in BB 2006, 2417, 2419; zu dieser Einschätzung der fehlenden höchstrichterlichen Klärung beispielsweise Schmiedl in BB 2006, 2417, 2419).
  • ArbG München, 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03

    Streit um den Anspruch eines Beschäftigten auf variable Vergütungsanteile;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    Notfalls müsse die Leistungsbestimmung in Analogie zu § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil erfolgen (BGH 09.05.1994 - II ZR 128/93 - BB 1994, 2096, zu 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • LAG Köln, 01.09.2003 - 2 Sa 471/03

    Vertragsauslegung, Bonusregelung, fehlende Festlegung von Leistungszielen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05
    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • BFH, 20.03.2002 - I R 38/00

    Kapitalertragsteuer-Erstattung an ausländische Basisgesellschaft

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Anspruch auf Provision aus nicht zustande

    54 a) Eine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB , die von einigen Gerichten und Autoren (vgl. zusätzlich zu den im arbeitsgerichtlichen Urteil genannten LAG Düsseldorf v. 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635; LAG Baden-Württemberg vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 - zit. nach juris; Klein, NZA 2006, 1129) bei der Vereitelung einer Zielvereinbarung durch den Arbeitgeber favorisiert wird, kann - dogmatisch gesehen - jedenfalls nicht die Fiktion einer 100%igen Zielerreichung nicht herbeiführen.
  • LAG Köln, 22.08.2007 - 3 Sa 358/07

    Elternzeit; Übertragung; Anfechtung; Zielvereinbarung; leistungsabhängige

    Die rechtliche Behandlung derartiger variabler, leistungsbezogener Vergütungsabreden bei Fehlen jährlicher Zielleistungsvereinbarungen ist in Rechtsprechung und Schrifttum uneinheitlich (vgl. insoweit die umfassenden Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweise in der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Zielvereinbarung Nr. 2).
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