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   LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16   

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LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16 (https://dejure.org/2017,25716)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.01.2017 - 13 Sa 573/16 (https://dejure.org/2017,25716)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 13 Sa 573/16 (https://dejure.org/2017,25716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 TzBfG, §§ ... 275, 276, 278, 280, 281, 283 BGB, §§ 251, 252, 823 BGB, Art. 33 GG, § 9 TzBfG, § 275 BGB, § 276 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 283 BGB, § 251 BGB, § 252 BGB, § 823 BGB, Art. 33 GG
    Ein Arbeitsplatz, der befristet besetzt wird, um einen aufgrund von Elternzeit abwesenden Stelleninhaber zu vertreten, ist kein freier Arbeitsplatz im Sinne des § 9 TzBfG. Der öffentliche Arbeitgeber hat aufgrund seiner Organisationsfreiheit das Recht, zwischen ...

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § ... 7 Abs. 2 TzBfG, § 9 TzBfG, § 7 TzBfG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 33 GG, §§ 8, 9 TzBfG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 275 Abs. 1, Abs. 4 BGB, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 2, 283 Satz 1 BGB, §§ 276, 278 Abs. 1 2. Alt. BGB, §§ 251 Abs. 1, 252 Abs. 2 BGB, § 8 TzBfG, §§ 1, 6, § 162 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 97, 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Arbeitszeit; Freier Arbeitsplatz; Schadensersatz; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch

  • rechtsportal.de

    Begriff des freien Arbeitsplatzes im Sinne von § 9 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Müssen öffentliche Arbeitgeber alle Stellen öffentlich ausschreiben?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlicher Arbeitgeber muss offene Stellen nicht zwingend ausschreiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 561
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Wie er diese Organisationsfreiheit nutzt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (im Anschluss an BAG, 12.04.2016, 9 AZR 673/14).

    Für eine Neubescheidung ist nämlich kein Raum, wenn die begehrte Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden ist, die Stelle ist damit nicht mehr verfügbar (BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - RZ. 28 m. w. N.).

    Dies ist nur anzunehmen, wenn der zurückgewiesene Bewerber nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der bestqualifizierte Bewerber ist (BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 68, juris; BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - RZ. 28, juris).

    Wie er diese Organisationsfreiheit nutzt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - RZ. 25 m. w. N.; BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - juris).

    Dann muss eine Gleichbehandlung zwischen den Beförderungsbewerbern und anderen Bewerbern erfolgen (BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - RZ. 25, juris).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Grund für die Regelung ist vor allem die Befürchtung vieler Arbeitnehmer, nach einem Wechsel zur Teilzeitarbeit nicht mehr zur Vollzeitarbeit zurückkehren zu können und so in ihrem beruflichen Aufstieg beeinträchtigt zu werden (vgl. BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 30, juris).

    Das berufliche Fortkommen und die berufliche Mobilität von Teilzeitbeschäftigten sollen gefördert werden, um Karrierehindernisse auszuräumen und damit die Akzeptanz und die Attraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen (BT-Drucks. 14/4374 S. 12, S. 18; vgl. auch BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - RZ. 26, juris; BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 30, juris).

    Die in §§ 1, 6 und 9 TzBfG ausgedrückten Gesetzeszwecke der Förderung beruflicher Mobilität und Flexibilität auf allen Hierarchieebenen sind durchaus zu berücksichtigen, wenn es um die Frage geht, wann ein Arbeitsplatz als "entsprechender" Arbeitsplatz im Sinne des § 9 TzBfG anzusehen ist (vgl. hierzu etwa die Entscheidung des BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 20 ff., insbesondere RZ. 22).

    Um diesen Zweck zu erreichen, gewährt § 9 TzBfG dem Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch auf vertragliche Verlängerung seiner Arbeitszeit (vgl. BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 42, juris).

    Das entsprechende Angebot des Arbeitnehmers auf Änderung des Arbeitsvertrages beschränkt somit den Arbeitgeber in seiner Vertragsfreiheit (BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 42, juris).

  • ArbG Gießen, 05.02.2016 - 9 Ca 283/15

    Ein Teilzeitbeschäftigter hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Verlängerung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 05. Februar 2016 - 9 Ca 283/15 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Gießen hat mit Urteil vom 05. Februar 2016 - 9 Ca 283/15 - das beklagte Land verurteilt, an den Kläger EUR 8.922,74 nebst Zinsen aus EUR 1.638,90 ab dem 01. Oktober 2015 und aus EUR 7.283,84 seit dem 28. Dezember 2015 zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 05. Februar 2016 - 9 Ca 283/15 - teilweise abzuändern.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 05. Februar 2016 - 9 Ca 283/15 - teilweise abzuändern.

    Die Berufung des Klägers und die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 05. Februar 2016 - 9 Ca 283/15 - sind gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG; 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Art. 33 Abs. 2 GG begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf Durchführung der Stellenbesetzung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 33, juris).

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13 - RZ. 12, juris; BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 33, juris).

    Einem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber steht allenfalls ein Schadenersatzanspruch zu, wenn ihm anstelle des Konkurrenten das Amt hätte übertragen werden müssen (BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 68, juris m. w. N.).

    Dies ist nur anzunehmen, wenn der zurückgewiesene Bewerber nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der bestqualifizierte Bewerber ist (BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 68, juris; BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - RZ. 28, juris).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Wie er diese Organisationsfreiheit nutzt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - RZ. 25 m. w. N.; BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - juris).

    Er hat im Rahmen der ihm zustehenden Organisationsfreiheit insbesondere das Recht, zwischen Umsetzungen, Versetzungen oder Beförderungen zu wählen (BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - RZ. 40 m. w. N.).

    Nur soweit es um den beruflichen Aufstieg von Bewerbern mit der Rangordnung nach niedrigeren Besoldungsgruppen geht (sog. Beförderung), ist zwingend eine Auswahl nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG geboten (BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - RZ. 40, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2008 - 3 Sa 540/07

    Vergütungsdifferenz als Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit seiner Entscheidung vom 08. Januar 2008 für den Fall einer neu eingerichteten befristeten Beschäftigungsmöglichkeit so entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2008 - 3 Sa 540/07 - RZ. 47, juris).

    Dem Arbeitgeber ist in einem solchen Falle der Verweis auf die Befristung und das Fehlen eines freien Arbeitsplatzes gemäß § 162 BGB analog zu verwehren (ähnlich LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2008 - 3 Sa 540/07 - RZ. 47).

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Für den Fall einer befristeten Beschäftigung als Krankheitsvertretung hat das LAG Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 26. August 2008 das Vorliegen eines freien Arbeitsplatzes verneint (LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08 - RZ. 60, juris; zweifelnd auch BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 - RZ. 28, juris).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13 - RZ. 12, juris; BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 33, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerungsrecht, Rettungsdienst,

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Für den Fall einer befristeten Beschäftigung als Krankheitsvertretung hat das LAG Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 26. August 2008 das Vorliegen eines freien Arbeitsplatzes verneint (LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08 - RZ. 60, juris; zweifelnd auch BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 - RZ. 28, juris).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
    Das berufliche Fortkommen und die berufliche Mobilität von Teilzeitbeschäftigten sollen gefördert werden, um Karrierehindernisse auszuräumen und damit die Akzeptanz und die Attraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen (BT-Drucks. 14/4374 S. 12, S. 18; vgl. auch BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - RZ. 26, juris; BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 30, juris).
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Januar 2017 - 13 Sa 573/16 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    In Fällen einer nur befristeten Besetzung mit einem Arbeitnehmer liegt kein freier Arbeitsplatz im Sinne des § 9 TzBfG vor (Hess. LAG 31. Januar 2017 - 13 Sa 573/16 - Rn. 44, juris, mwN).
  • VG Berlin, 24.08.2022 - 72 K 7.21

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats: Übertragung einer

    Doch bezieht er sich im Angestelltenbereich auch nur auf Statuspositionen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 -, Juris Rn. 16 und Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 -, NJW 2020, 1538 [1541 Rn. 27 f.]; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Januar 2017 - 13 Sa 573/16 -, Juris Rn. 49 ["Stelle"]).
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   LAG Hamm, 02.12.2016 - 13 Sa 573/16   

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LAG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2016 - 13 Sa 573/16 (https://dejure.org/2016,43859)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 13 Sa 573/16 (https://dejure.org/2016,43859)
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