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   LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09   

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LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09 (https://dejure.org/2009,1129)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2009 - 13 Sa 640/09 (https://dejure.org/2009,1129)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2009 - 13 Sa 640/09 (https://dejure.org/2009,1129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kündigung; außerordentlich; Betriebsratsmitglied; Eigentum; Vermögen; Diebstahl; Geringwertigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Kündigung; außerordentlich; Betriebsratsmitglied; Eigentum; Vermögen; Diebstahl; Geringwertigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei Bagatelldiebstahl durch Bestreichen eines ordnungsgemäß erworbenen Brötchens mit einem Hirtenfladenbelag

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame fristlose Kündigung wegen Verzehr von Brotaufstrich

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Brötchendiebstahl in Arbeitgeberbetrieb - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1 S. 1
    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei Bagatelldiebstahl durch Bestreichen eines ordnungsgemäß erworbenen Brötchens mit einem Hirtenfladenbelag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unerlaubter Verzehr von Brotaufstrich - Kündigung unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marmelade statt Kündigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen geklauten Brotaufstriches

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Verzehrs von Brotaufstrich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kündigung wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brotaufstrich nicht bezahlt Fristlose Kündigung eines Bäckereimitarbeiters ist unwirksam

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen geklauten Brotaufstriches

  • w-rus.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Verzehrs von Brotaufstrich unwirksam

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Pausenbrot mit Brotaufstrich vom Arbeitgeber beschmiert - fristlose Kündigung wirksam?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unbezahlter Brotaufstrich als Kündigungsgrund?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Verzehrs von Brotaufstrich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verzehr von Brotaufstrich – Fristlose Kündigung unwirksam - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zumutbar

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Kurzanmerkung)

    Außerordentliche Kündigung wegen "Diebstahl” von Brotaufstrich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08

    §§ 626 BGB, 103 BetrVG; außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglied;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
    Dabei sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191; 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179) vom Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte, auch wenn es nur um geringe Werte geht, regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.

    Dafür spricht entscheidend der äußerst geringe Wert der der Produktion entzogenen Ware (vgl. BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179; 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
    Dafür spricht entscheidend der äußerst geringe Wert der der Produktion entzogenen Ware (vgl. BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179; 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
    Dabei sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191; 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179) vom Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte, auch wenn es nur um geringe Werte geht, regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.
  • ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 7 Ca 4977/08

    § 626 BGB; außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdeliktes bei geringem

    Auszug aus LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
    Selbst wenn man aber insoweit die vom Arbeitnehmer D5 in seinem Verfahren (7 Ca 4977/08 - ArbG Dortmund) zugestandene Menge von cirka 5 bis 10 Gramm mit einem Wert von weniger als 0, 10 EUR (siehe dortigen Schriftsatz vom 04.03.2009, S. 4) auch beim Kläger zugrunde legen würde, reichte dieser Eigenverzehr nicht aus, um daraus eine nicht behebbare Störung der für ein Arbeitsverhältnis unverzichtbaren Vertrauensbeziehung ableiten zu können.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
    Dabei sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z.B. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191; 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179) vom Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte, auch wenn es nur um geringe Werte geht, regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.
  • ArbG Berlin, 31.10.2014 - 28 Ca 12594/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Direktionsrecht - Wahl des

    das "verdiente" Ende 135 S. zu gewissen Nachwirkungen im betrieblichen Denken selbst noch in jüngster Zeit nur Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] juris PRArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Diese damalige Entscheidung des BAG [gemeint: BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - NZA 1985, 288; d.U.] richtete sich gegen die lange Zeit übliche Tradition ,absoluter Kündigungsgründe', die durch § 123 GewO seit 1891 vorgegeben und fast 100 Jahre später vom BAG aufgegeben worden war.

    S. zu gewissen Nachwirkungen im betrieblichen Denken selbst noch in jüngster Zeit nur Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] juris PRArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Diese damalige Entscheidung des BAG [gemeint: BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - NZA 1985, 288; d.U.] richtete sich gegen die lange Zeit übliche Tradition ,absoluter Kündigungsgründe', die durch § 123 GewO seit 1891 vorgegeben und fast 100 Jahre später vom BAG aufgegeben worden war.

    135) S. zu gewissen Nachwirkungen im betrieblichen Denken selbst noch in jüngster Zeit nur Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] juris PRArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Diese damalige Entscheidung des BAG [gemeint: BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - NZA 1985, 288; d.U.] richtete sich gegen die lange Zeit übliche Tradition ,absoluter Kündigungsgründe', die durch § 123 GewO seit 1891 vorgegeben und fast 100 Jahre später vom BAG aufgegeben worden war.

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    [2.] Fehlt damit nach allem schon der besagte "Grundstein" verhaltensbedingter Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses der Klägerin, so sei nur ergänzend auf die Konsequenzen des zum normativen Rahmen eingangs schon erwähnten "Prognoseprinzips" (s. oben, S. 37-39 [2.]) zurückgekommen: Wie dort schon erwähnt, trägt der etwaige Vertragsverstoß als solcher die Kündigung nicht 247Sprachliche Anlehnung an Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] jurisPR-ArbR 22/2010 Anm. 3 [C.] selbst für Fallgestaltungen mit bewussten Schädigungen des Arbeitgebers: "Die Pflichtverletzung kann daher nicht automatisch zur Kündigung führen, sondern müsse immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung daraufhin untersucht werden, ob im konkreten Fall eine Kündigung auch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit gerecht wird.

    ... Das Delikt allein trägt die Kündigung nicht".Sprachliche Anlehnung an Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] jurisPR-ArbR 22/2010 Anm. 3 [C.] selbst für Fallgestaltungen mit bewussten Schädigungen des Arbeitgebers: "Die Pflichtverletzung kann daher nicht automatisch zur Kündigung führen, sondern müsse immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung daraufhin untersucht werden, ob im konkreten Fall eine Kündigung auch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit gerecht wird.

    247) Sprachliche Anlehnung an Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] jurisPR-ArbR 22/2010 Anm. 3 [C.] selbst für Fallgestaltungen mit bewussten Schädigungen des Arbeitgebers: "Die Pflichtverletzung kann daher nicht automatisch zur Kündigung führen, sondern müsse immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung daraufhin untersucht werden, ob im konkreten Fall eine Kündigung auch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit gerecht wird.

  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    (s. oben, S. 31 [2.]) und ist nicht zuletzt gesetzessystematisch geboten : Insofern ist im Fachschrifttum mit vollem Recht wiederholt daran erinnert, dass jede Verabsolutierung vorgeblich irreparabel zerstörten Vertrauens auf die Wiederbelebung genau jener sogenannten absoluten Kündigungsgründe hinausliefe 168 S. dazu statt vieler Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] jurisPR-ArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Eine andere Argumentationsfigur, die aus meiner Sicht ebenfalls in der Tradition der absoluten Kündigungsgründe steht, ist der Topos des 'verlorenen Vertrauens'.

    S. dazu statt vieler Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] jurisPR-ArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Eine andere Argumentationsfigur, die aus meiner Sicht ebenfalls in der Tradition der absoluten Kündigungsgründe steht, ist der Topos des 'verlorenen Vertrauens'.

    168) S. dazu statt vieler Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009 - 13 Sa 640/09] jurisPR-ArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Eine andere Argumentationsfigur, die aus meiner Sicht ebenfalls in der Tradition der absoluten Kündigungsgründe steht, ist der Topos des 'verlorenen Vertrauens'.

  • ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in

    hierzu nur Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009- 13 Sa 640/09] juris PRArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Diese damalige Entscheidung des BAG [gemeint: BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - NZA 1985, 288; d.U.] richtete sich gegen die lange Zeit übliche Tradition 'absoluter Kündigungsgründe', die durch § 123 GewO seit 1891 vorgegeben und fast 100 Jahre vom BAG aufgegeben worden war.

    In der betrieblichen Praxis finden sich weiterhin deutliche Spuren solcher solcher absoluten Kündigungsgründe"; s. als eindrucksvollen Beleg den Fall in BAG 13.4.2010 - 9 AZR 36/09 - AP § 307 BGB Nr. 45 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 47 = DB 2010, 2805, wo der Streit der Parteien um die Verbindlichkeit einer Versetzung (hier: von Bielefeld nach München) zum Kündigungskonflikt gedieh und dort als Frage der "Arbeitsverweigerung" gedeutet (s. Rnrn. 4, 5, 8 und 11 im "Juris"-Tatbestand) und ausgetragen wurde.S. hierzu nur Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009- 13 Sa 640/09] juris PRArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Diese damalige Entscheidung des BAG [gemeint: BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - NZA 1985, 288; d.U.] richtete sich gegen die lange Zeit übliche Tradition 'absoluter Kündigungsgründe', die durch § 123 GewO seit 1891 vorgegeben und fast 100 Jahre vom BAG aufgegeben worden war.

    39) S. hierzu nur Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [18.9.2009- 13 Sa 640/09] juris PRArbR 22/2010 Anm. 3 [C.]: "Diese damalige Entscheidung des BAG [gemeint: BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - NZA 1985, 288; d.U.] richtete sich gegen die lange Zeit übliche Tradition 'absoluter Kündigungsgründe', die durch § 123 GewO seit 1891 vorgegeben und fast 100 Jahre vom BAG aufgegeben worden war.

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