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   LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02   

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https://dejure.org/2007,11233
LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02 (https://dejure.org/2007,11233)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2007 - 13 Sa 713/02 (https://dejure.org/2007,11233)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 13 Sa 713/02 (https://dejure.org/2007,11233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes; Auslegung eines Aufhebungsvertrages zum Ausschluss der Anrechnung von Leistungen früherer Arbeitgeber; Unzulässiger Ausforschungsbeweis

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes; Auslegung eines Aufhebungsvertrages zum Ausschluss der Anrechnung von Leistungen früherer Arbeitgeber; unzulässiger Ausforschungsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Beide Regelungen verlangen damit in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich die potentielle Dauer der Zahlung, es erhöht sich das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt und es entstehen dem Arbeitgeber Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Der zweite Aspekt wird durch einen versicherungsmathematischen Abschlag berücksichtigt, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Beide Regelungen verlangen damit in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich die potentielle Dauer der Zahlung, es erhöht sich das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt und es entstehen dem Arbeitgeber Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Der zweite Aspekt wird durch einen versicherungsmathematischen Abschlag berücksichtigt, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Mit Urteil vom 13. Dezember 2005 hat das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 214/05) das die Klage insgesamt abweisende Berufungsurteil auf eine Verfahrensrüge des Klägers hin aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Soweit der Kläger sich in der Berufungsverhandlung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in "NZA 2006, 1431" berufen hat, bleibt der Kammer dieser Hinweis unverständlich.

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist dabei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seines Ausscheidens im Jahr 1995, nicht auf die bei Eintritt des Leistungsfalles abzustellen (vgl. BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Auch eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Anrechnungsverbot in § 5 Abs. 2 BetrAVG (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % ist auch der Höhe nach rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zB BAG 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Diese ist nicht schon anwendbar, wenn Streit über die Auslegung eines Vertrages besteht; Voraussetzung ist vielmehr, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und zumindest zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - NJW 1995, 2028; BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - DB 2002, 226).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Diese ist nicht schon anwendbar, wenn Streit über die Auslegung eines Vertrages besteht; Voraussetzung ist vielmehr, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und zumindest zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - NJW 1995, 2028; BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - DB 2002, 226).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Angestellte, die - wie der Kläger - mit Ablauf der Kündigungsfrist das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens zehn Jahre ununterbrochen bei demselben Mitglied des Essener Verbandes tatsächlich verbracht und keinen Grund zur fristlosen Kündigung gesetzt haben, erhalten bei Eintritt des Versorgungsfalles "die volle jeweils in Betracht kommende Leistung auf der Grundlage der mit Ablauf der Kündigungsfrist zu berücksichtigenden Dienstjahre" (vgl. zur Systematik BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu I der Gründe).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
    Teil II gewährt also lediglich das, was ausscheidenden Angestellten ohnehin gesetzlich zusteht (vgl. auch BAG 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04

    Vergütung betriebsbedingter Arbeitsunterbrechungen - Übernachtungsgeld

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 13.05.2004 - 13 Sa 713/02   

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https://dejure.org/2004,33827
LAG Düsseldorf, 13.05.2004 - 13 Sa 713/02 (https://dejure.org/2004,33827)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2004 - 13 Sa 713/02 (https://dejure.org/2004,33827)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 13 Sa 713/02 (https://dejure.org/2004,33827)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 2004 - 13 Sa 713/02 - aufgehoben.
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