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   LAG Düsseldorf, 16.03.2006 - 13 Sa 774/05   

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https://dejure.org/2006,9331
LAG Düsseldorf, 16.03.2006 - 13 Sa 774/05 (https://dejure.org/2006,9331)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2006 - 13 Sa 774/05 (https://dejure.org/2006,9331)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2006 - 13 Sa 774/05 (https://dejure.org/2006,9331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Überbrückungsbeihilfe / Stationierungsstreitkräfte / Anrechnung ALG II

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 des Tarifvertrages vom 31.08.1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Soz Sich)
    Überbrückungsbeihilfe / Stationierungsstreitkräfte / Anrechnung ALG II

  • IWW

    TV Soz Sich vom 31.08.1971 § 4
    TV Soz Sich vom 31.08.1971

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Überbrückungsbeihilfe an ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II; Berechnung einer Überbrückungsbeihilfe; Anrechenbarkeit von Überbrückungsbeihilfe auf Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 4 des Tarifvertrages vom 31.08.1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Soz Sich)
    Überbrückungsbeihilfe / Stationierungsstreitkräfte / Anrechnung ALG II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV Soz Sich vom 31.08.1971 § 4
    Überbrückungsbeihilfe an ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98

    Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2006 - 13 Sa 774/05
    Demgegenüber kommt es entscheidend darauf an, dass im Falle der Klägerin der vom Gesetzgeber verfolgte Leistungszweck von Arbeitslosengeld II und früherer Arbeitslosenhilfe unverändert geblieben ist und der Sinn und Zweck des § 4 TaSS, arbeitslosen ehemaligen Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte eine zeitlich begrenzte finanzielle Hilfeleistung zur "Überbrückung" ihrer Arbeitslosigkeit und Erleichterung der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu gewähren (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 05.08.1999, 6 AZR 56/98, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II), eine Zahlung von Überbrückungsbeihilfe neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II gebietet.

    Für die in § 4 Nr. 2 a) TaSS angeordnete "entsprechende" Anwendung der Regelung über die Anknüpfung an gekürzte Leistungen auf die Arbeitslosenhilfe war indes anerkannt, dass die für diese geltende weitergehende Abhängigkeit von der Bedürftigkeit des Leistungsempfängers berücksichtigt werden musste (BAG, Urteil vom 05.08.1999, a. a. O).

    Bezog dieser etwa wegen anzurechnenden Einkommens des Ehepartners eine nur geringe Arbeitslosenhilfe, so war bei der Berechnung der Überbrückungsbeihilfe auf deren ungekürzte Höhe anzustellen, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer trotz geringerer Bedürftigkeit eine höhere Überbrückungsbeihilfe erhielt (BAG, Urteil vom 05.08.1999, a. a. O.).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.03.2006 - 13 Sa 774/05
    Diese Möglichkeit scheidet jedoch aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen angemessene Lösung zu finden (Grundsätze aus BAG, Urteil vom 29.04.2004, 6 AZR 101/03, NZA 2005, 57).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 365/06

    Überbrückungsbeihilfe gemäß TV SozSich - Tarifauslegung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. März 2006 - 13 Sa 774/05 - im Kostenausspruch und insoweit teilweise aufgehoben, als es auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 9. Mai 2005 - 5 Ca 989/05 - abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von 904, 86 Euro nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 3 Sa 572/09

    Zahlung von Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich der Arbeitnehmer bei den

    Dass in einem Fall der vorliegenden Art die Regelleistung wie bei einem Alleinstehenden (mit damals 345, 00 EUR) zu berücksichtigen ist, entnimmt die Berufungskammer der einschlägigen Rechtsprechung (Urteil des LAG Niedersachsen vom 26.06.2007 - 1 Sa 479/07 - S. 7 d); Urteil des LAG Düsseldorf v. 16.03.2006 - 13 Sa 774/05 - juris Rz 33 f.).

    Vielmehr ist dem Revisionsurteil vom 23.11.2006 - 6 AZR 365/06 -, das insoweit das Urteil des LAG Düsseldorf vom 16.03.2006 - 13 Sa 774/05 - (teilweise) aufgehoben hat -, zu entnehmen, dass in einem Fall der vorliegenden Art der Gesamtbetrag der Leistungen, die einer Bedarfsgemeinschaft gemäß SGB II für Unterkunft Heizung gewährt werden, den Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe mindern.

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