Rechtsprechung
LAG Hamm, 24.09.1985 - 13 Sa 833/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses im Hinblick auf den Beendigungsgrund des Vertragsverhältnisses; Berücksichtigung eines Vertragsbruches seitens des Arbeitnehmers im Rahmen der Beurteilung der Führung des Arbeitnehmers; Aufnahme von Beendigungsgründen in ein ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Vertragsbruch
- zeugnis-center.de (Leitsatz)
Aufnahme von Beendigungsgründen in das qualifizierte Zeugnis
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 20.02.1985 - 3 Ca 1152/84
- LAG Hamm, 24.09.1985 - 13 Sa 833/85
Papierfundstellen
- NZA 1986, 99 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 09.12.1980 - 13 Sa 1012/80
Auszug aus LAG Hamm, 24.09.1985 - 13 Sa 833/85
Der vorliegende Vertragsbruch des Klägers konnte daher auch bei der Beurteilung seiner Führung berücksichtigt werden, da eine objektiv richtige Beurteilung der Führung des Arbeitnehmers an der Tatsache des Vertragsbruchs nicht vorübergehen kann (so: Oehmann, AR-Blattei "Arbeitsvertragsbruch" unter C.V; vgl. LAG Hamm vom 09.12.1980 - 13 Sa 1012/80 -).
- ArbG Hagen, 05.07.2006 - 2 Ca 2440/05
Zeugnis, Führung und Leistung, Beurteilung, differenziert Darlegungs- und …
Die Gründe und Umstände des Arbeitsverhältnisses sind regelmäßig im Zeugnis nicht zu nennen (LAG Hamm vom 24.09.1985, 13 Sa 833/85, NZA 1986, Seite 99; LAG Köln vom 29.11.1990, 10 Sa 801/90, LAGE § 630 BGB Nr. 11; LAG Sachsen vom 30.01.1996, 5 Sa 996/95, NZA-RR 1997, Seite 47 f.). - LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 309/98
Erwähnung der Prokura und des Beendigungsgrundes im Zeugnis
Umstände, "wie" das Arbeitsverhältnis gelöst wird (also ob mit oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist), ist kein Beendigungsgrund in diesem Sinne, sondern stellt die Beendigungsmodalität dar (LAG Hamm, Urt. v. 24.09.1985 - 13 Sa 833/85, LAGE § 630 BGB Nr. 1 = NZA 1986, 99).Umstände, "wie" das Arbeitsverhältnis gelöst wird (also ob mit oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist), ist kein Beendigungsgrund in diesem Sinne, sondern stellt die Beendigungsmodalität dar ( LAG Hamm v. 24.09.1985 - 13 Sa 833/85, LAGE § 630 BGB Nr. 1 = NZA 1986, 99).
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 5 Sa 1442/06
Arbeitszeugnis - Wohlwollensgebot
Deshalb wird es für grundsätzlich unzulässig erachtet, darin darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe waren (LAG Hamm, Urteil vom 24.09.1985 - 13 Sa 833/85 - LAGE BGB § 630 Nr. 1; Schmid DB 1988, 2253, 2254). - LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97
Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar