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   LAG Niedersachsen, 10.05.2005 - 13 Sa 842/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3172
LAG Niedersachsen, 10.05.2005 - 13 Sa 842/04 (https://dejure.org/2005,3172)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.05.2005 - 13 Sa 842/04 (https://dejure.org/2005,3172)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 13 Sa 842/04 (https://dejure.org/2005,3172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Überstunden - Anspruch auf Kopien der Fahrtenschreiberdiagramme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 2 VO (EWG) 3821/85; § 275 Abs. 1 BGB; § 242 BGB
    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage von Fahrtenschreiberdiagrammen zur Ermöglichung der Durchsetzung eines Überstundenanspruchs; Bestehen eines Auskunftsanspruchs zu geleisteten Arbeitszeiten gegen den Arbeitgeber; Schutzzweck der Vorschriften zur Lenkzeit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage von Fahrtenschreiberdiagrammen zur Ermöglichung der Durchsetzung eines Überstundenanspruchs; Bestehen eines Auskunftsanspruchs zu geleisteten Arbeitszeiten gegen den Arbeitgeber; Schutzzweck der Vorschriften zur Lenkzeit von ...

  • Judicialis

    VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2
    Überstunden, Anspruch auf Kopien der Fahrtenschreiberdiagramme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1058
  • MDR 2005, 1058 (Volltext mit red. LS)
  • NZA-RR 2005, 461
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 24.05.1984 - 4 (2) Sa 206/84
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.05.2005 - 13 Sa 842/04
    Insoweit ist auch für Berufskraftfahrer anerkannt, dass grundsätzlich ein Auskunftsanspruch zu geleisteten Arbeitszeiten gegen den Arbeitgeber nicht besteht (BAG vom 26.06.1985, 7 AZR 150/83, juris; LAG Hamm vom 24.05.1984, 4 (2) Sa 206/84, juris).
  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.05.2005 - 13 Sa 842/04
    Insoweit ist auch für Berufskraftfahrer anerkannt, dass grundsätzlich ein Auskunftsanspruch zu geleisteten Arbeitszeiten gegen den Arbeitgeber nicht besteht (BAG vom 26.06.1985, 7 AZR 150/83, juris; LAG Hamm vom 24.05.1984, 4 (2) Sa 206/84, juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07

    Überstunden - Auskunftsanspruch - Anspruch auf Herausgabe der Kopien von

    Sie meint, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht unter Berufung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Mai 2005 ( 13 Sa 842/04 -) aus Art. 14 II VO (EWG) Nr. 3821/85 der Klage stattgegeben.

    Das Berufungsgericht schließt sich insoweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen mit Urteil vom 10. Mai 2005 (- 13 Sa 842/04 - NZA-RR 2005, 461, 462) an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 11 Sa 400/07

    Ausgleich von Mehrarbeit

    Als vertragliche Nebenpflicht besteht lediglich dann eine Pflicht zur Auskunftserteilung, wenn der aus dem Vertrag Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts keine Gewissheit hat und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, soweit dieser sie unschwer geben kann (vgl. BAG 07.09.1995, 8 AZR 828/93, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; LAG Niedersachsen, 10.05.2005, 13 Sa 842/04, NZA-RR 2005, S. 461 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 9 Sa 92/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Überstunden durch den Arbeitnehmer;

    Der Kläger hat auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Beklagten gemäß Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) 3821/85 vom 20.12.1985 als nach Art. 249 EG-Vertrag unmittelbar geltendem Recht (jetzt § 21 a Abs. 7 ArbZG) die Herausgabe von Kopien der Tachoscheiben zu verlangen, um mit deren Hilfe seine behaupteten Überstundenansprüche durchzusetzen (vgl. LAG Niedersachsen vom 10.05.2005 - 13 Sa 842/04, NZA-RR 2005, 461 ff. Rn. 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 11 Sa 437/07

    Ausgleich von Mehrarbeit

    Als vertragliche Nebenpflicht besteht lediglich dann eine Pflicht zur Auskunftserteilung, wenn der aus dem Vertrag Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts keine Gewissheit hat und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, soweit dieser sie unschwer geben kann (vgl. BAG 07.09.1995, 8 AZR 828/93, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; LAG Niedersachsen, 10.05.2005, 13 Sa 842/04, NZA-RR 2005, S. 461 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 354/07

    Bestreiten der ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung mit Nichtwissen - Übergabe

    Allerdings besteht als vertragliche Nebenpflicht eine Pflicht zur Auskunftserteilung nach § 242 BGB, wenn der aus dem Vertrag Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts keine Gewissheit hat und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, der sie unschwer geben kann (vgl. BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 -, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; 26.06.1985 - 7 AZR 150/83 - Juris; LAG Niedersachsen 10.05.2005 - 13 Sa 842/04 - NZA - RR 2005, 461 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 11 Sa 414/07

    Ausgleich von Mehrarbeit

    Als vertragliche Nebenpflicht besteht lediglich dann eine Pflicht zur Auskunftserteilung, wenn der aus dem Vertrag Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts keine Gewissheit hat und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, soweit dieser sie unschwer geben kann (vgl. BAG 07.09.1995, 8 AZR 828/93, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; LAG Niedersachsen, 10.05.2005, 13 Sa 842/04, NZA-RR 2005, S. 461 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09

    Überstundenvergütung bei Tätigkeit als Fahrer im Straßentransport -

    Selbst wenn man über den vorwiegend am öffentlichen Interesse orientierten Zweck des § 21 a Abs. 7 ArbZG hinaus auch die Absicherung der Durchsetzbarkeit von Überstundenvergütungsansprüchen als weiteren (privatrechtlichen) Zweck anerkennt (vgl. hierzu LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.05.2005, 13 Sa 842/04 = NZA-RR 2005, 461 f.), kann dies nicht zu einer Umkehr der Darlegungslast führen oder auch nur dazu, dass der Arbeitnehmer den Inhalt der von ihm verrichteten Arbeitstätigkeit nicht mehr darlegen müsste.
  • LAG Köln, 10.11.2010 - 3 Sa 770/10

    Tachoscheiben als Arbeitszeitunterlagen; Anspruch des Kraftfahrers auf Herausgabe

    Ein weitergehender Anspruch folgt auch nicht aus der vom klägerischen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Berufungsverhandlung angeführten Entscheidung des LAG Niedersachen vom 10.05.2005 (13 Sa 842/04).
  • LAG Niedersachsen, 07.05.2010 - 6 Sa 1412/09

    Einzelvertraglich; Tarifvertrag; Teilverweisung

    Rückschlüsse auf die Arbeitszeit sind mithin möglich (vgl. LAG Niedersachsen, 15.05.2005 - 13 Sa 842/04 - MDR 2005, 1058).
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