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   LAG Köln, 18.03.1994 - 13 Sa 924/93   

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LAG Köln, 18.03.1994 - 13 Sa 924/93 (https://dejure.org/1994,5696)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.03.1994 - 13 Sa 924/93 (https://dejure.org/1994,5696)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. März 1994 - 13 Sa 924/93 (https://dejure.org/1994,5696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Kündigung wegen eines Betriebsüberganges; Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 815
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Fehlt es damit an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung, nämlich am Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung, kann die Klageabweisung in einem Prozess gegen den Betriebsveräußerer allein damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (Senat 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - AP BGB § 613a Nr. 232 = EzA BGB § 613a Nr. 207; 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 179; LAG Köln 18. März 1994 - 13 Sa 924/93 - NZA 1994, 815; LAG Berlin 28. Oktober 1991 - 9 Sa 51/91 - LAGE BGB § 613a Nr. 25; Soergel-Raab BGB 12. Aufl. § 613a Nr. 193; Müller-Glöge NZA 1999, 449, 456; Preis/Steffan DB 1998, 309, 310; KR-Pfeiffer 7. Aufl. § 613a BGB Rn. 205).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Fehlt es damit an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung, nämlich am Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung, kann die Klageabweisung in einem Prozeß gegen den Betriebsveräußerer allein damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613 a Nr. 179; LAG Köln 18. März 1994 - 13 Sa 924/93 - NZA 1994, 815; LAG Berlin 28. Oktober 1991 - 9 Sa 51/91 - LAGE BGB § 613 a Nr. 25; Soergel-Raab BGB 12. Aufl. § 613 a Rn. 193; Müller-Glöge NZA 1999, 449, 456; Preis/Steffan DB 1998, 309, 310; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 205).
  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    Macht der Arbeitnehmer mit einem gemäß § 4 KSchG gefaßten Klageantrag neben der Sozialwidrigkeit und sonstigen Unwirksamkeitsgründen als weiteren Mangel der Kündigung geltend, das Arbeitsverhältnis sei schon vor Ausspruch der Kündigung auf einen Betriebsübernehmer übergegangen, so soll die Klage nicht als unschlüssig abzuweisen sein (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97, BuW 1998, 838 = NZA-RR 1999, 71; a.A. LAG Köln v. 18.03.1994 - 13 Sa 924/93, NZA 1994, 815), vielmehr ergäbe die verständige Auslegung des Klagebegehrens unter Berücksichtigung der vorgetragenen Klagebegründung, daß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall zwei voneinander abweichende, in einem logischen Rangverhältnis stehende Klageanträge zur Entscheidung stelle.
  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 16 Ta 566/06

    Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderen

    Dann fehlt es an einem kündbaren Arbeitsverhältnis des Klägers zur Schuldnerin, so dass die Klage - ohnehin, unabhängig vom Ausgang jenes Verfahrens - abzuweisen ist (vgl BAG 18.April 2002 EzA § 613a BGB Nr. 207; LAG Köln 18. März 1994 NZA 1994, 815).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 347/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Fehlt es damit an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung, nämlich am Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung, kann die Klageabweisung in einem Prozeß gegen den Betriebsveräußerer allein damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613 a Nr. 179; LAG Köln 18. März 1994 - 13 Sa 924/93 - NZA 1994, 815; LAG Berlin 28. Oktober 1911 - 9 Sa 51/91 - LAGE BGB § 613 a Nr. 25; Soergel-Raab BGB 12. Aufl. § 613 a Rn. 193; Müller-Glöge NZA 1999, 449, 456; Preis/Steffan DB 1998, 309, 310; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 205).
  • LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung

    Die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 613 a Abs. 4 BGB kommt es auf die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und auf die Rechtzeitigkeit einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG nicht an (BAG vom 9.2.1994 = NZA 1994, 686, 688; LAG Köln vom 18.3.1994 = NZA 1994, 815, 816).
  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97

    Ordentliche Kündigung des Konkursverwalters; Auslegung des

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  • LAG Bremen, 23.04.1997 - 2 (3) Sa 123/96

    Ausscheiden eines Betriebsveräußerers aus einem Arbeitsverhältnis und Verlust

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