Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39297
LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15 (https://dejure.org/2015,39297)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2015 - 13 Sa 957/15 (https://dejure.org/2015,39297)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 13 Sa 957/15 (https://dejure.org/2015,39297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei einem Rechtsschutzversicherer beschäftigten Einkaufssachbearbeiters wegen einer Tätlichkeit auf einem Betriebsfest

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit - "Al Capone" versteht keinen Spaß

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit - "Al Capone" versteht keinen Spaß

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB § 626
    Tätlichkeit

  • hensche.de

    Kündigung, Fristlose Kündigung, Schlägerei

  • ra.de
  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung nach Karnevals-Tätlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Tätlichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei einem Rechtsschutzversicherer beschäftigten Einkaufssachbearbeiters wegen einer Tätlichkeit auf einem Betriebsfest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Jeder Jeck ist anders - Al Capone rastet auf betriebsinterner Karnevalsfeier aus

  • faz.net (Kurzinformation)

    Bin ich wegen einer Schlägerei an Karneval meine Stelle los ?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung - und die Anhörung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit auf der Betriebsfeier zu Weiberfastnacht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Karneval bestätigt - "Al Capone" auf Betriebsfeier ausgerastet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Angriff an Weiberfastnacht / Wieverfastelovend / Weiberfasching kostet Arbeitsplatz

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier: fristlose Kündigung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Schlägerei auf der Karnevalsfeier wirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach betrieblicher Karnevalsfeier

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handgreiflichkeiten bei betrieblicher Karnevalsfeier - Fristlose Kündigung bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Ausraster bei Karnevalsfeier bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angst vor Verkleidung. Gewaltausbruch. Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handgreiflichkeiten bei betrieblicher Karnevalsfeier - fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tätlichkeit auf Karnevalsfeier - fristlose Kündigung möglich?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber einem Clown auf Karnevalsfeier

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigung wegen Schlägerei

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Angriff auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Der Arbeitgeber ist nicht nur allen Arbeitnehmern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und nicht durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964).

    Insoweit handelt es sich noch um Folgen des Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (BAG 18.09.2008 aaO).

    Hier kann schon ein einmaliger Vorfall einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, ohne dass der Arbeitgeber noch eine Wiederholungsgefahr begründen und den Arbeitnehmer zuvor abmahnen müsste (BAG 18.09.2008 aaO mwN).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Bei der verhaltensbedingten Kündigung bildet der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers im Rahmen der Interessenabwägung ein wichtiges, oft das wichtigste Abgrenzungskriterium (BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - NZA 1999, 863).

    Gerade die Erkenntnis, dass auch der verhaltensbedingte Kündigungsgrund zukunftsgerichtet ist und deshalb die verhaltensbedingte Kündigung keinen Sanktionscharakter hat, legt es schließlich nahe, bei der Abgrenzung, ob zu erwartende Arbeitspflichtverletzungen des Arbeitnehmers seine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, von dem eher systemfremden Erfordernis abzusehen, es müsse ohne jede Einschränkung stets ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen (vgl. BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - NZA 1999, 863).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    In diesem Sinne ist die Betriebsratsanhörung - ausgehend vom subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers - auch objektiv, d. h. durch Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - NZA 2016, 99).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Die Anhörung zu der Absicht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, impliziert eine Abwägung zu Lasten des Arbeitnehmers (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - NZA 2015, 476).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Der Betriebsrat muss sich also die Kenntnisse des Betriebsratsvorsitzenden vom Kündigungssachverhalt zurechnen lassen, sofern die diesem übermittelten Informationen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der konkret beabsichtigten Kündigung standen (vgl. BAG 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - BB 2009, 1758 mwN).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Außerdienstliches Verhalten im kündigungsrechtlichen Sinn liegt vielmehr dann vor, wenn ein Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich in Rede steht (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - NZA-RR 2009, 362 RN 58).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Eine - wie beim hiesigen Kläger vorliegende - tarifliche ordentliche Unkündbarkeit ist im Rahmen der Interessenabwägung nicht weiter zu Gunsten des Arbeitnehmers zu werten (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - juris RN 20).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe, kann es erforderlich sein, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (vgl. insgesamt BAG 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 - NZA 2012, 607).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Im vorliegenden Fall hat der Kläger zudem einen sich nicht wehrenden Arbeitskollegen in derart massiver Weise tätlich angegriffen, dass die Beklagte auch unter Berücksichtigung des Wohlverhaltens des Klägers während der vorangegangenen langjährigen Beschäftigung durchaus zu der Annahme berechtigt war, ein derartiges Fehlverhalten des Klägers könne sich wiederholen, z. B. wenn sich der Kläger wiederum - zu Recht oder zu Unrecht - durch einen Kollegen bei seiner Arbeit schikaniert oder sonst provoziert fühle (vgl. BAG 24.10.1996 - 2 AZR 900/95 - RzK I 5i Nr. 120, juris RN 17).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
    Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist - auch ohne Gewährung einer Auslauffrist - stets dann gerechtfertigt, wenn es dem Arbeitgeber nicht einmal mehr zumutbar ist, den tariflich unkündbaren Arbeitnehmer nur bis zum Ablauf der "fiktiven Kündigungsfrist der ordentlichen Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses weiterzubeschäftigen (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - NZA-RR 2006, 636).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    Gefährdet etwa der Arbeitnehmer durch sein Fehlverhalten die Sicherheit des Betriebes oder stört durch fortlaufende Tätlichkeiten, schwerste Beleidigungen etc. schwerwiegend die betriebliche Ordnung, so muss der Arbeitgeber unter Umständen äußerst schnell hinreichende Maßnahmen ergreifen, um ein weiteres derartiges Fehlverhalten, das eine Weiterbeschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers unzumutbar macht, durch eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit diesem Arbeitnehmer zu unterbinden (vgl. BAG 21.1.1999 - 2 AZR 665/98 - zu II. 4. c] der Gründe m.w.N., BAGE 90, 367; LAG E. 22.12.2015 - 13 Sa 957/15 - Rn. 65, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht