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LAG Berlin, 19.08.2005 - 13 Sa 964/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Versetzung; Zulässigkeit der Versetzung einer Politesse vom Polizeipräsidenten des Landes Berlin zu einem bezirklichen Ordnungsamt nach der Neuordnung im Verkehrsüberwachungsdienst in Berlin ; Überprüfung einer Versetzung ; Folgen des Fehlens einer ...
- Judicialis
GewO § 106; ; Berliner Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter v. 24.6.2000 (GVBl. S. 253) (OAErrG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässige Versetzung einer Politesse vom Polizeipräsidenten des Landes Berlin zu bezirklichem Ordnungsamt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Versetzung, Politesse, Ordnungsämter, bezirkliche -
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.03.2005 - 91 Ca 21970/04
- LAG Berlin, 19.08.2005 - 13 Sa 964/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 122/04
Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Haushaltsstelle
Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 13 Sa 964/05
Denn auch insofern ist die Versetzung vom 8. Dezember 2004 gemäß § 106 Satz 1 GewO daraufhin zu überprüfen, ob sie sich unter anderem im Rahmen der geltenden Gesetze hält, diese nicht umgeht oder sich die Versetzung nur unter Verstoß gegen Gesetzes- oder Tarifrecht realisieren lässt, sofern der Schutzzweck der verletzten Norm das betroffene Arbeitsumfeld unmittelbar erfasst (vgl. die bereits vom Arbeitsgericht für das Kündigungsrecht angezogene Entscheidung des BAG vom 7.10.2004 - 2 AZR 122/04 - NZA 2005, 351, 354, zu B I 3 b) aa) der Gründe). - BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02
Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort
Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 13 Sa 964/05
Wie die Klägerin insofern zutreffend vorträgt, ist jede Versetzung als Weisung im Sinne von §§ 315 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB; 106 GewO in Hinblick auf ihre Billigkeit daraufhin zu überprüfen, ob die wesentlichen Umstände des Falles unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. nur BAG 16.9.1998 EzA § 315 BGB Nr. 49, zu 2 a) der Gründe; ebenso das von der Klägerin zitierte Urteil des BAG vom 21.1.2004 - 6 AZR 583/02 - AP Nr. 1 zu § 12 MTA-O = NZA 2005, 61 ff., zu II 2 d) der Gründe; ferner BAG 23.9.2004 - 6 AZR 442/03 - NZA 2005, 475 ff. = EzA § 611 BGB 2002 Direktionsrecht Nr. 1, zu I 3 der Gründe). - BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03
Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe
Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 13 Sa 964/05
Wie die Klägerin insofern zutreffend vorträgt, ist jede Versetzung als Weisung im Sinne von §§ 315 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB; 106 GewO in Hinblick auf ihre Billigkeit daraufhin zu überprüfen, ob die wesentlichen Umstände des Falles unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. nur BAG 16.9.1998 EzA § 315 BGB Nr. 49, zu 2 a) der Gründe; ebenso das von der Klägerin zitierte Urteil des BAG vom 21.1.2004 - 6 AZR 583/02 - AP Nr. 1 zu § 12 MTA-O = NZA 2005, 61 ff., zu II 2 d) der Gründe; ferner BAG 23.9.2004 - 6 AZR 442/03 - NZA 2005, 475 ff. = EzA § 611 BGB 2002 Direktionsrecht Nr. 1, zu I 3 der Gründe).