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   LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12   

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https://dejure.org/2012,35566
LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12 (https://dejure.org/2012,35566)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.11.2012 - 13 T 11/12 (https://dejure.org/2012,35566)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. November 2012 - 13 T 11/12 (https://dejure.org/2012,35566)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 638
  • MDR 2013, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98

    Rechtmitteleinlegung innerhalb der Notfrist; Rechtzeitige Einreichung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).

    Dies ist etwa angenommen worden, wenn eine Partei Klage oder Rechtsmittel zurücknimmt oder anerkennt und die Gegenseite auf Kostenerstattung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 2161; OLG Hamm JurBüro 2002, 364) oder wenn der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt und der Beklagte die Klage im Übrigen anerkennt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Ein solcher Verzicht ist im Kostenfestsetzungsverfahren auch dann berücksichtigungsfähig, wenn er nicht ausdrücklich protokolliert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06, NJW 2007, 2493).
  • BGH, 21.10.2009 - IV ZB 27/09

    Erfallen der Terminsgebühr bei Austausch von E-Mails zwischen den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Eine Besprechung erfordert eine mündliche oder fernmündliche Äußerung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - IV ZB 27/09, zfs 2009, 705).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - L 19 AS 726/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    b) Ob eine Terminsgebühr hier nach Maßgabe der Nr. 3202 Abs. 1, 3104 Abs. 1 Nr. 1, letzte Alt. VV RVG angefallen sein kann, ohne dass die Parteien einen förmlichen Prozessvergleich abgeschlossen haben (vgl. hierzu einerseits LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 19 AS 726/11 B, zitiert nach juris, mwN.; andererseits Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., Nr. 3104 VV RVG, Rdn. 61, mwN.; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 278 Rdn. 35), kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2008 - 24 W 70/08

    Keine Einigungsgebühr bei alleiniger Zustimmung zur Klagerücknahme durch die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 23 W 168/01

    Vergleich bei Rücknahme der Berufung gegen Verzicht auf Erstattung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Dies ist etwa angenommen worden, wenn eine Partei Klage oder Rechtsmittel zurücknimmt oder anerkennt und die Gegenseite auf Kostenerstattung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 2161; OLG Hamm JurBüro 2002, 364) oder wenn der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt und der Beklagte die Klage im Übrigen anerkennt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).
  • OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).
  • OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Nach diesen Vorschriften kommt es nicht mehr auf den Abschluss eines Vergleichs im Sinne des § 779 BGB an; erforderlich ist vielmehr nur noch eine Einigung, durch die ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2012, 522 mwN.).
  • OLG Stuttgart, 24.03.2005 - 8 W 112/05

    Kostenfestsetzung: Verzichtsvertrag über Vergleichskosten bei Anerkenntnis statt

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
    Dies ist etwa angenommen worden, wenn eine Partei Klage oder Rechtsmittel zurücknimmt oder anerkennt und die Gegenseite auf Kostenerstattung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 2161; OLG Hamm JurBüro 2002, 364) oder wenn der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt und der Beklagte die Klage im Übrigen anerkennt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).
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