Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 2-13 T 76/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36696
LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 2-13 T 76/17 (https://dejure.org/2017,36696)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.07.2017 - 2-13 T 76/17 (https://dejure.org/2017,36696)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 2-13 T 76/17 (https://dejure.org/2017,36696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die behauptete Nichtigkeit des Anwaltsvertrages aufgrund eines Vertretungsverbots ist im Kostenfestsetzungsverfahren jedenfalls dann nicht zu prüfen, wenn sich der geltend gemachte Verstoß gegen ein anwaltliches Tätigkeitsverbot nicht ohne nähere Prüfung ergibt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Behauptete Nichtigkeit des Anwaltsvertrags im Kostenfestsetzungsverfahren nur in eindeutigen Fällen beachtlich

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 13 T 76/17
    Komplexere Fragen dazu, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet, gehören nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW-RR 2007, 422 [BGH 22.11.2006 - IV ZB 18/06] ; BAGE 153, 261, KG JurBüro 2008, 316; MüKOZPO/Schulz § 104 Rn. 50; Bormann in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 45 BRAO Rn. 50).

    Um eine derart komplexe Frage handelt es sich hier aber, sie ist daher der Prüfung der Rechtspflegerin entzogen, der es an der Befugnis zur materiell-rechtlichen Entscheidung insoweit fehlt (BGH NJW-RR 2007, 422 [BGH 22.11.2006 - IV ZB 18/06] ).

  • OLG Celle, 19.01.2017 - 2 W 12/17

    Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 13 T 76/17
    Entsprechend sind in der Rechtsprechung Verstöße gegen anwaltliche Tätigkeitsverbote gem. § 45 BRAO im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt worden (OLG Celle NJW 2017, 1557 [OLG Celle 19.01.2017 - 2 W 12/17] ; LG Bielefeld JurBüro 2004, 612).
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 13 T 76/17
    Komplexere Fragen dazu, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet, gehören nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW-RR 2007, 422 [BGH 22.11.2006 - IV ZB 18/06] ; BAGE 153, 261, KG JurBüro 2008, 316; MüKOZPO/Schulz § 104 Rn. 50; Bormann in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 45 BRAO Rn. 50).
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 13 T 76/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt dies die Prüfung streitiger Tatsachen und komplizierter Rechtsfragen aus, materiell-rechtliche Einwendungen sind vielmehr mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (vgl. statt aller BGH NJW 2006, 1962 [BGH 23.03.2006 - V ZB 189/05] ; MüKoZPO/Schulz § 104 Rn. 35).
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 13 T 76/17
    Komplexere Fragen dazu, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet, gehören nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW-RR 2007, 422 [BGH 22.11.2006 - IV ZB 18/06] ; BAGE 153, 261, KG JurBüro 2008, 316; MüKOZPO/Schulz § 104 Rn. 50; Bormann in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 45 BRAO Rn. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht