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   VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89   

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VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89 (https://dejure.org/1989,3092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.07.1989 - 13 TH 1313/89 (https://dejure.org/1989,3092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Juli 1989 - 13 TH 1313/89 (https://dejure.org/1989,3092)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 467
  • NVwZ 1990, 270 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, zu gewährleisten, daß durch eine genaue Beachtung der für diese Zustellungsart geltenden Form- und Verfahrensvorschriften jeglicher Streit über das Ob und das Wie der Zustellung vermieden wird (BVerwG, Urteil v. 26. Juni 1984 -- BVerwG 9 CB 1092.81 --, Buchholz 303, § 195 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Die darin liegende Umgehung der Einreisebestimmungen beeinträchtigt grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland und schließt die nachträgliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die inländische Ausländerbehörde aus (st. Rspr. des BVerwG, vgl. beispielsweise Urteil v. 4. September 1986 -- BVerwG 1 C 15.86 --, InfAuslR 1987, 1 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Besondere Umstände, aus denen sich ergeben würde, daß die Einhaltung der Sichtvermerksbestimmungen im Falle der Ehefrau des Antragstellers überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für sie eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1987 -- BVerwG 1 B 243.78 --, NJW 1979, 1116; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- BVerwG 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133) sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Insbesondere wird der Ehefrau des Antragstellers nicht zugemutet, eine bereits bestehende aufenthaltsrechtliche Position aufzugeben, um ihrem Ehemann in das Heimatland nachzufolgen, so daß bereits fraglich ist, ob mit der Ablehnung des von dem Antragsteller gestellten Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis überhaupt in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG eingegriffen wird (vgl. BVerfG, Beschluß v. 12. Mai 1987 -- 2 BvR 1226/83 --, 101 und 313/84 --, NJW 1988, 626 ).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Jedoch ist zu berücksichtigen, daß es ausländischen Ehepartnern grundsätzlich zuzumuten ist, ihre Ehe im gemeinsamen Heimatland fortzusetzen, falls nicht im Einzelfall eine Abwägung der privaten Belange der Ehegatten mit dem öffentlichen Interesse an einer Beendigung ihres Aufenthaltes ergibt, daß die Ausreise mit unzumutbaren Belastungen für sie verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil v. 16. September 1980 -- BVerwG 1 C 28.78 --, BVerwGE 61, 32 ; OVG Münster, Urteil v. 12. Januar 1981 -- 4 A 1834/79 --, InfAuslR 1981, 297 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Die darin liegende Umgehung der Einreisebestimmungen beeinträchtigt grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland und schließt die nachträgliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die inländische Ausländerbehörde aus (st. Rspr. des BVerwG, vgl. beispielsweise Urteil v. 4. September 1986 -- BVerwG 1 C 15.86 --, InfAuslR 1987, 1 ff.).
  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89
    Besondere Umstände, aus denen sich ergeben würde, daß die Einhaltung der Sichtvermerksbestimmungen im Falle der Ehefrau des Antragstellers überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für sie eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1987 -- BVerwG 1 B 243.78 --, NJW 1979, 1116; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- BVerwG 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133) sind nicht ersichtlich.
  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit im Falle eines

    Der Beweiswert der Postzustellungsurkunde (Bl. 34 GA) gemäß § 418 ZPO ist, worüber das Gericht nach seiner freien Überzeugung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zu befinden hat, durch die festzustellenden Mängel entscheidungserheblich gemindert (§ 419 ZPO, vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 3. Juli 1989 - 13 TH 1313/89 -, NJW 1990, 467).

    So liegen die Dinge hier, denn durch die Veränderung der Anschrift in der Postzustellungsurkunde läßt sich nicht mehr erkennen, ob der erfolglose Zustellungsversuch in der früheren oder der jetzigen Wohnung des Klägers stattgefunden hat oder ob etwa zwei erfolglose Zustellungsversuche in beiden Wohnungen unternommen worden sind (vgl. zur Unwirksamkeit der Zustellung bei Beurkundung mehrerer Zustellungsvorgänge in einer Urkunde, Hess. VGH, Beschluß vom 3. Juli 1989, a.a.O.).

  • BFH, 28.08.2006 - II B 86/04

    NZB: Beweisaufnahme, Zustellung durch PZU

    Aus der Art der Änderung ergibt sich im jeweils konkreten Einzelfall, ob sie die Beweiskraft der PZU nicht beeinträchtigt, ob sie sie lediglich beeinträchtigt oder ob wegen eines wesentlichen Mangels die Zustellung unwirksam ist (vgl. m.w.N. MünchKommZPO/Welzel, 2. Aufl., § 190 Rdnr. 4, sowie Hessischer Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Beschluss vom 3. Juli 1989 13 TH 1313/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 467, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. Juni 1984 9 CB 1092.81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 90).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95

    Schriftform der Klage; Unterschrift; Urheberschaft ; Verkehrswille des Klägers;

    Diese Urkunde leidet an keinem wesentlichen Mangel, der ihren Zweck, jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen, vereiteln und deshalb zur Unwirksamkeit der Zustellung führen könnte (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3; HessVGH, Beschluß vom 13. Juli 1989, NJW 1990, 467, und Urteil vom 12. September 1995, NJW 1996, 1075).
  • OVG Hamburg, 29.05.1996 - Bf V 31/95

    Fehlbelegungsangabe; Zustellung; Identifizierbarkeit; Individuelle

    Das folgt aus dem mit ihr beabsichtigten Zweck, durch eine strenge gesetzliche Form für die Zustellung jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen" (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 3.7. 1989, NJW 1990 S. 467, 468).
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