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   VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92   

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VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 (https://dejure.org/1993,2101)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 (https://dejure.org/1993,2101)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 (https://dejure.org/1993,2101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56 Abs 6 S 2 AuslG, § 42 Abs 3 AuslG, § 50 Abs 1 AuslG, Art 3 Abs 1 GG
    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung auf die Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Die Fehlerhaftigkeit der Fristsetzung zieht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach sich, denn die Ausreisefrist ist, soweit die Androhung der Abschiebung mit einer solchen verbunden wird (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 AuslG), wesentlicher Teil der Abschiebungsandrohung, die ohne eine den gesetzlichen Erfordernissen genügende Ausreisefrist keinen Bestand haben kann (vgl. Hess.VGH, Beschlüsse vom 28. November 1989 - 12 TH 2263/89 -, EZAR 100 Nr. 24, und vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3).

    In Rechtsprechung und Literatur ist diese Handhabung - soweit ersichtlich - durchweg akzeptiert worden (vgl. beispielsweise Hess.VGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3; Beschluß des Senats vom 30. November 1990 - 13 TH 2844/90 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20. Oktober 1986 - 1 S 2501/86 - GVBl. 1987 55, 56; Hailbronner, a.a.O., Anm. 26 zu § 42 AuslG; Kanein/Renner, a.a.O., Anm. 10 zu § 42 AuslG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1980 - 4 B 1035/80
    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Durch den bloßen Zeitablauf wird die Ausreisefrist nicht gegenstandslos (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 22. August 1980 - 4 B 1035/80 -, DVBl. 1981, 194); vielmehr ist durch den Fristablauf die Verpflichtung des Antragstellers begründet worden, nunmehr das Bundesgebiet unverzüglich verlassen zu müssen.

    Ihm ist von daher ein fortbestehendes rechtliches Interesse zuzuerkennen, die Abschiebungsandrohung durch eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO außer Vollzug setzen zu lassen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 22. August 1980, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei nicht auszuschließender

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Vielmehr ist nach Auffassung des Senates davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. bereits Beschluß des Senates vom 14. November 1988, Az. 13 TH 2717/88; anderer Auffassung der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 08. Dezember 1988, Az. 12 TH 2512/87 und Beschluß vom 05. Januar 1989, Az. 12 TP 53/88).
  • VGH Hessen, 05.01.1989 - 12 TP 53/88

    Prozeßkostenhilfe: Sachbezüge als Einkommen - Erfolgsaussicht für Anfechtung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Vielmehr ist nach Auffassung des Senates davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. bereits Beschluß des Senates vom 14. November 1988, Az. 13 TH 2717/88; anderer Auffassung der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 08. Dezember 1988, Az. 12 TH 2512/87 und Beschluß vom 05. Januar 1989, Az. 12 TP 53/88).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Vielmehr ist nach Auffassung des Senates davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. bereits Beschluß des Senates vom 14. November 1988, Az. 13 TH 2717/88; anderer Auffassung der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 08. Dezember 1988, Az. 12 TH 2512/87 und Beschluß vom 05. Januar 1989, Az. 12 TP 53/88).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86

    Frage des Erfordernisses einer ausdrücklichen Begründung der Bemessung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    In Rechtsprechung und Literatur ist diese Handhabung - soweit ersichtlich - durchweg akzeptiert worden (vgl. beispielsweise Hess.VGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3; Beschluß des Senats vom 30. November 1990 - 13 TH 2844/90 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20. Oktober 1986 - 1 S 2501/86 - GVBl. 1987 55, 56; Hailbronner, a.a.O., Anm. 26 zu § 42 AuslG; Kanein/Renner, a.a.O., Anm. 10 zu § 42 AuslG).
  • VGH Hessen, 05.03.1993 - 12 TG 205/93

    Erfordernis einer Abschiebungsandrohung für die Abschiebung nach Haftentlassung -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    In diesen Fällen hat die Behörde bei der Bestimmung der Ausreisefrist einen - gegebenenfalls noch in die Geltungsdauer der Duldung hineinreichenden - Zeitraum von insgesamt drei Monaten für die Vorbereitung auf die Ausreise vorzusehen (Hess.VGH, Beschluß vom 5. März 1993 - 12 TG 205/93 - und Beschluß vom 18. Mai 1993 - 13 TH 1201/92 - OVG Hamburg, Beschluß vom 27. April 1992 - Bs VII 138/91 -, EZAR 044 Nr. 2).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Dieser verpflichtet die Behörde, bei ihrem Handeln möglichst gleichmäßig zu verfahren, und verbietet es ihr, die von den Maßnahmen Betroffenen ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen als andere Personen, die sich in gleicher oder ähnlicher Situation befinden (vgl. beispielsweise BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 2 BvR 1145/83 -, NJW 1985, 2019; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 7 B 106.91 -, RdL 1992, 97, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Eine solche Entwicklung wäre mit anerkannten einwanderungs- und entwicklungspolitischen Grundsätzen unvereinbar, die es gebieten, daß Ausländer nach erfolgreichem, aber auch nach endgültig erfolglosem Abschluß ihrer Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückkehren (siehe BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -, Buchholz 402.24, § 7 AuslG, Nr. 31).
  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
    Die Fehlerhaftigkeit der Fristsetzung zieht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach sich, denn die Ausreisefrist ist, soweit die Androhung der Abschiebung mit einer solchen verbunden wird (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 AuslG), wesentlicher Teil der Abschiebungsandrohung, die ohne eine den gesetzlichen Erfordernissen genügende Ausreisefrist keinen Bestand haben kann (vgl. Hess.VGH, Beschlüsse vom 28. November 1989 - 12 TH 2263/89 -, EZAR 100 Nr. 24, und vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3).
  • VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92

    Ankündigung der Abschiebung - Anwendung der Regelung über die Ausreisefrist über

  • VGH Hessen, 24.08.1992 - 13 TH 533/92

    Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer - keine allgemeine Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG (a.F.) vorgesehene Dreimonatsfrist als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden allgemeinen Rechtsgedankens des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. Dezember 1995 - VGH 13 S 574/95 - AuAS 1996, 78 ; OVG Berlin, Beschluß vom 28. Juni 1994 - OVG 4 S 97.94 - AuAS 1994, 208 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 12. November 1993 - OVG Bs VII 184/93 - AuAS 1994, 26; Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rn. 16 a; Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 56 AuslG Rn. 26; anders VGH Kassel, Beschluß vom 25. Mai 1993 - VGH 13 TH 1869/92 - InfAuslR 1993, 331).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Die Regelung in § 56 Abs. 6 S 2 AuslG (AuslG 1990), nach der die Abschiebung eines länger als ein Jahr geduldeten Ausländers drei Monate vorher anzukündigen ist, enthält keinen über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und aus Gründen der Gleichbehandlung für die Bemessung der Ausreisefrist nach §§ 42 Abs. 3 S 1, 50 Abs. 1 S 1 AuslG (AuslG 1990) zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (wie OVG Hamburg, Beschl v 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26; aA Hess VGH, Beschl v 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331).

    Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG bezeichnete Mindestfrist von drei Monaten als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und auch für die Bemessung der Ausreisefrist aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26; Kanein/Renner, aaO., § 42 RdNr. 11; a.A.: HessVGH, Beschl. v. 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331, und Beschl. v. 24.2.1994 - 13 TH 836/93 -, AuAS 1994, 98; GK-AuslR, § 50 AuslG RdNr. 47 und § 56 AuslG RdNr. 26).

  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3885/95

    Altersgrenze für den Nachzug minderjähriger Ausländer nach AuslG 1990 § 20 Abs 2

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Bestimmung des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG a. F. eine - in §§ 42 Abs. 3, 50 Abs. 1 AuslG nicht vorgesehene - dreimonatige Ausreisefrist für diejenigen Ausländer entnommen werden kann, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben (bejahend: Beschluss des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331; verneinend: BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 14.96 -, InfAuslR 1998, 217).
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Danach kommt es für die Entscheidung über die Beschwerde des Antragsgegners nicht darauf an, ob die Bemessung der Ausreisefrist gegen die Vorschrift des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG verstößt und welche Folgen sich für das Eilverfahren hieraus ergeben (vgl. dazu Hess. VGH, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 331; Hess. VGH, 08.12.1993 - 12 TH 1558/93 -).
  • VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94

    Ehegattennachzug: Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen

    Da sich der Antragsteller zu 2. bei Erlaß des Ablehnungsbescheides noch nicht ein Jahr lang rechtmäßig oder befugt im Bundesgebiet aufgehalten hatte, war die Behörde nicht verpflichtet, sich bei der Fristsetzung an der in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG normierten 3-Monats-Frist zu orientieren (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 -

    Zwar hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Bestimmung der Ausreisefrist in dem ursprünglichen Bescheid vom 15. März 1993 beanstandet (vgl. dazu Hess. VGH, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 331; Hess. VGH, 08.12.1993 - 12 TH 1558/93 -), eine Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigt aber nach Auffassung des Senats im vorliegenden Fall nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung.
  • VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehegatten nach

    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 - (InfAuslR 1993, 331 = EZAR 041 Nr. 1 = ZAR 1993, 139 (L)) der genannten Bestimmung den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß Ausländern, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, ohne in dieser Zeit zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, mindestens ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung auf die Ausreise zuzubilligen ist.
  • VGH Hessen, 13.03.1998 - 13 TZ 3340/97

    Länge der Ausreisefrist

    Dieser Rechtsgedanke sei - so der Senat - bei der Bemessung der Ausreisefrist gemäß §§ 42 Abs. 2, 50 Abs. 1 AuslG jedenfalls dann zwingend zu berücksichtigen, wenn es sich um Ausländer handele, die sich länger als ein Jahr rechtmäßig oder aufgrund eines fiktiven Bleiberechtes gemäß § 69 AuslG befugt im Bundesgebiet aufgehalten hätten und nunmehr nach erfolgloser Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Ausreise aufgefordert würden (Beschluß vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.1995 - 11 B 12110/95

    Ausländerbehörde ; Ausreisefrist ; Abschiebungsandrohung

    Die Ermessensbetätigung der Ausländerbehörde wird auch nicht durch die Vorschrift des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG in der Weise eingeschränkt, daß grundsätzlich bei allen Ausländern, die sich über ein Jahr lang rechtmäßig (oder aufgrund eines fiktiven Bleiberechts gemäß § 69 AuslG befugt) im Bundesgebiet aufhalten, eine dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (ebenso OVG Hamburg, Beschluß vom 12. November 1993 - OVG Bs VII 184/93 - AuAS 1994, 26; a.A. HessVGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 26.01.1994 - 13 TH 1373/93

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines Familienangehörigen gemäß AuslG 1990 §§

    Auch gegen die von der Ausländerbehörde in ihrem Bescheid vom 1. Februar 1993 zugleich verfügte Abschiebungsandrohung sind, nachdem der Antragstellerin durch den Änderungsbescheid vom 20. Dezember 1993 ein im Hinblick auf ihren mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderliche Ausreisefrist von 3 Monaten gesetzt worden ist (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1) und nachdem in dem Änderungsbescheid zugleich klargestellt worden ist, daß eine Abschiebung der Antragstellerin in ihr Heimatland Bosnien zu erfolgen hat, keine rechtlichen Bedenken zu erheben.
  • VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

  • VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; LEBENSGEMEINSCHAFT; AUFHEBUNG; ABSCHIEBUNGSANDROHUNG;

  • VGH Hessen, 18.04.1994 - 13 TH 2744/92

    Sofortige Ausweisung wegen Scheinehe

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